Früher gab es einmal eine Fernsehserie „die seltsamen Mthoden des Franz Jose Wanninger“. An diesen Spruch fühlt man sich erinnert wenn man an die dubiosen Methoden der Kanzlei Mattil aus München bei der Anlegerwerbung so beobachtet.
Nun könnte man auch sagen „der Krug get so lange zum Brunnen bis er bricht“,und auch dieser Spruch könnte nun Anwendung finden, wenn man über die Kanzlei Mattil aus München redet. Jener Peter Mattil hat sich in den letzten Jahren unter Kollegen viele „Neider“ geschaffen. Neider die nur darauf warten Peter Mattil mal eines auszuwischen.
Uns hat man am heutigen Tage Teile des Urteils des LG Leipzig zur Insolvenz der UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG zugespielt. Was wir dort nachgelesen haben, hat unsere Berichte aus der Vergangenheit bestätigt, aber auch unsere Vorbehalte bestätigt. Auch das Landgericht Leipzig hat den Vorgang UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG in Sachen Mandantenwerbung dann wohl, so unsere Schlussfolgerung, dann kritisch gesehen und angeregt, den amtierenden Insolvenzverwalter abzuberufen.
Ob der Insolvenzverwalter nun den Schritt des Widerspruchs beim BGH geht, wissen wir aktuell nicht, aber davon gehen wir dann mal aus. Hier könnte der Insolvenzverwalter dann die Ausservollzugsetzung des Urteils des Landgerichtes Leipzig beantragen. Ob der BGH dann überhaupt eine Entscheidung zu dem Vorgang fällt, ist dann die nächste Frage. Hier wird man abwarten müssen.
Wir haben die uns vorliegenden Textpassagen aus dem Urteil des LG Leipzig aber einmal genutzt, um die Anwaltskammer in München um eine Stellungnahme zu bitten, vor allem zu der Frage, ob es überhaupt zu einer wirksamen Mandatserteilung an die Kanzlei Mattil in Sachen UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG gekommen ist. In der Diskussion mit Kollegen von Rechtsanwalt Mattil, die aber mit dem Thema UDI nichts im Sinn haben, war man der Meinung, dass Anleger hier große Möglichkeiten haben, aus dem Mandat herauszukommen. Das gilt auch für Mandanten die rechtsschutzversichert sind. So zumindest deren Meinung.
Was uns in der Redaktion nicht einleuchtet ist dann aber, warum sich Peter Mattil überhaupt auf so „dünnes Eis“ begibt? Hat er sich einfach nur verspekuliert in dem Vorgang? Hat er gedacht, „das geht so durch“? Möglich, dass man sich ähnliche Verfahren dann einmal nun genauer anschaut, wie es denn dort zu den Mandaten gekommen ist. Sicherlich für Rechtsanwalt Peter Matill unschön, aber würde das an der Stelle seiner Kollegen sicherlich auch geklärt haben wollen.