Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden-schreibt die BaFin zum Thema adcada

Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden-schreibt die BaFin zum Thema adcada

Veröffentlicht

Montag, 28.09.2020
von Red. TB

Das sollte jeder Anleger jetzt über einen Rechtsanwalt tun, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. In diesem Fall sollte man als Anleger keine Fehler machen und jetzt seine Forderungen richtig anmelden. Schließlich will ja jder Anleegr zusätzlichen Ärger vermeiden. Es geht ja um ihr Geld.

Geschädigten Anlegern wird gerne durch die ig adcada geholfen

Wir wollen vorallem die Mitglieder der ig adcada unterstützen und die Anmeldung der Forderung beim durch die BaFin ernannten Abwickler zu Sonder-Konditionen übernehmen. Wir finden, jetzt ist es wichtig eine starke Gemeiscshaft dem Abwickler und dem folgenden Insolvenzverwalter entgegen zu stellen, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen.

ig-adcada.diebewertung.de

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Hier nochmals die Meldung der BaFin:

Adcada GmbH, Bentwisch: BaFin bestellt Abwickler für die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts

Die BaFin hat mit Bescheid vom 1. September 2020 zur Abwicklung des durch die Adcada GmbH, Bentwisch, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts einen Abwickler bestellt.

Die Adcada GmbH nahm Gelder mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlbarkeit entgegen. Damit betreibt sie das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung wurde:

Herr Rechtsanwalt
Gerhard Brinkmann
c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Schillerstraße 18
18055 Rostock

zum Abwickler bestellt.

Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Bildnachweis:

von Autor: Red. TB
am: Montag, 28.09.2020

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