Birger Dehne von der DEGAG in Hannover!

Birger Dehne von der DEGAG in Hannover!

Veröffentlicht

Freitag, 25.09.2020
von Red. TB

Unternehmerischer Erfolg? Den verzeichnet Birger Dehne heutzutage laut Bilanzen nicht. Wir kennen ihn zwar nicht persönlich, aber die Bilanzen seiner Unternehmen sprechen für sich. Dadurch, dass Birger Dehne mit Anlegergeldern in Millionenhöhe arbeitet, beobachten wir ihn und seine unternehmerischen Aktivitäten sehr genau.

Nun hat sich Birger Dehne über von uns veröffentlichte Berichte, die ihm offensichtlich nicht gefallen haben, an höherer Stelle beschwert- bei Google. Natürlich sehr geehrter Herr Dehne haben sie das Recht auf Beschwerde gegen unsere Artikel, solange Sie natürlich bei der Wahrheit bleiben. Würden Sie bei der Wahrheit bleiben, wären solche Artikel nicht nötig.

Nach ihren Antrag an Google, bestimmte kritische Artikel aus dem Suchergebnis zu sperren, wurden natürlich auch wir über ihre Beschwerde informiert. Schließlich sperrt Google jene Artikel nicht auf Zuruf.  Schaut man sich ihre Beschwer

 

Diese kann man schon als „Pinoccio Beschwerde“ bezeichnen, denn mit der Wahrheit nehmen sie es da wohl nicht so ganz genau.

Nun wäre es doch eigentlich ganz einfach, wenn irgendwas an unseren Berichten nicht stimmen würde, uns einen Brief vom Rechtsanwalt übermitteln zu lassen. Das hätte dann möglicherweise zumindest einen einigermaßen wahren Inhalt. Nur, ein von Ihnen beauftargter Rechtsanwalt hat sich bis heute nicht bei uns gemeldet.  Nun, vielleicht kommt das ja noch.

Hier der Inhalt der Beschwerde von Herrn Birger Dehne:

Notice Type:
DMCA

Nun Herr Dehne: Es werden möglicherweise rechtliche Probleme auf Sie zu kommen, weil ihre Angaben unter Eid gegenüber Google inkorrekt sind. Dumm oder?

Nun aber zu Ihrer Beschwerde:.

Die Bilder sind offensichtlich lizenzfrei und von Pixabay entnommen. Wie Sie nun auf die Idee kommen, angebliches Urheberrecht geltend zu machen, können Sie natürlich dann den Ermittlungsbehörden erläutern. Zudem sind alle verwendeten Bilanzen in einem öffentlichen Register offen zugänglich. Anzeigenveröffentlichungen, die als Beleg für unsere Behauptungen dienen, dürfen wir wegen einem Gerichtsurteil natürlich als Screenshot einem Artikel beifügen. Das gehört sogar zur journalistischen Sorgfaltspflicht dazu.

Bei uns gibt es keine FAKE News Herr Dehne.

Bildnachweis:

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 25.09.2020

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