Der Ärger der GenoGenossen mit dem Geldeintreiber Frank Rüdiger Scheffler aus Dresden

Der Ärger der GenoGenossen mit dem Geldeintreiber Frank Rüdiger Scheffler aus Dresden

Veröffentlicht

Mittwoch, 09.09.2020
von Red. TB

Ein negativ besetzter Begriff in unserer Gesellschaft, aber trotzdem passt er natürlich auf Frank Rüdiger Schefller von der Kanzlei Tiefenbacher aus Dresden. Frank Rüdiger Scheffler treibt das Geld jedoch nicht für sich ein, sondern im Auftrag des Insolvenzgerichtes das ihn mit der Abwicklung eines bestimmten Insolvenzverfahrens beauftragt hat.

Frank Rüdiger Scheffler ist somit eigentlich nur Dienstleister, der aber natürlich dann in der Haftung stehen würde, wenn er seinen Job dann nicht ordentlich und danach den gesetzlichen Vorgaben machen würde. Frank Rüdiger Scheffler hat die Aufgabe die Insolvenzmasse  so zu gestalten, so dass die größtmögliche Masse zusammenkommt, die dann aber wieder an alle die Gläubiger Verteilt wird, die ihre Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet wurden und auch vom Insolvenzverwalter anerkannt wurden bzw. die sich gerichtlich als Gläubiger in die Gläubigerliste eingeklagt haben.

Insofern muss man derzeit auch die Rückforderungen in Sachen Geno eG und im Vorgang Erste Oderfelder und Lombard Classic sehen. Bei der der Geno eG geht es dabei vorrangig um noch ausstehende Ratenzahlungen, und im Fall der Ersten Oderfelder und Lombard Classic2 um die Rückforderung von Auszahlungen/Ausschüttungen an die Anleger. Aus Sicht von Insolvenzverwalter sidn diese Forderungen korrekt.

Manche Anlegerschutzanwälte sehen das anders, sind der Überzeugung das es sich für den betroffenen Genossen bzw. betroffenen Anleger durchaus lohnen könnte, sich gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters gerichtlich zu wehren. Kostspielig, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. vor allem dann, wenn man den Prozess dann auch noch verliert.

Manchmal, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, macht es durchaus Sinn, sich mit dem Insolvenzverwalter hinzusetzen und eine vergleichsweise Lösung zu suchen. Gerade mit Frank Rüdiger Scheffler haben wir dies in den letzten Jahren in vielen Einzelfällen hinbekommen. Auch Jens Reime unterstreicht in einem Gespräch mit unserer Redaktion noch einmal, das Frank Rüdiger Scheffler hier so Handeln muss wie er derzeit handelt

Vielleicht, so Rechtsanwalt Reime, muss hier der Gesetzgeber einmal eine andere Regelung für die Anleger finden die gutgläubig in solche Situationen durch kriminelles Handeln von dem sie nichts wussten, geschädigt wurden. Insbesondere in Situationen  wie diese bei der Geno eG entstanden ist, muss man dann doch einmal die Frage stellen, warum Anleger nun für das Handeln des Geno eG Vorstandes haften sollen.

Wir hätten niemals eine Vereinbarung unterschrieben wo wir das Geld sofort hätten bezahlen müssen, denn das Geld hatten wir ja nicht. Uns wurde dann eben jene Ratenzahlung vom der Geno eG und seinen Beratern angeboten. Woher sollten wir als juristische Laien denn bitteschön wissen, dass dies nicht zulässig ist?

Man kann das Unverständnis und die Verärgerung nachvollziehen, aber es verändert nichts an der Situation so Rechtsanwalt Jens Reime.

 

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von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 09.09.2020

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