Novasparkling, Bongo-Chat & Co.: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben ein Abo, das Sie nie bestellt haben!

Novasparkling, Bongo-Chat & Co.: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben ein Abo, das Sie nie bestellt haben!

Veröffentlicht

Sonntag, 11.10.2026
von Red. TB

Österreich, 11. Oktober 2026 – Haben Sie heute schon Ihre E-Mails kontrolliert? Vielleicht sind Sie ja inzwischen stolzer Besitzer eines Jahresabos bei Novasparkling, Bongo-Chat, Astrolonova oder NovaMenstruHilfe. Sie wissen nichts davon? Sie haben nichts bestellt? Sie kennen die Anbieter überhaupt nicht? Macht offenbar nichts! Die Rechnung kommt trotzdem. Willkommen in der wunderbaren Welt der digitalen Geschäftsideen, bei denen der Kunde gelegentlich erst nach der Rechnung erfährt, dass er angeblich Kunde ist.

Ein Jahresabo aus heiterem Himmel – wie Weihnachten, nur umgekehrt

Stellen Sie sich vor, Sie öffnen morgens Ihren E-Mail-Posteingang.

Zwischen einer Paketbenachrichtigung und dem Sonderangebot für Katzenfutter wartet eine Rechnung.

Ein Jahresabo!

Von Novasparkling.

Oder Bongo-Chat.

Oder Astrolonova.

Oder NovaMenstruHilfe.

Klingt alles irgendwie nach Internet, Wellness, Sternzeichen und Dingen, nach denen man besser nicht im Büro googelt.

Das Problem: Sie haben dort nie etwas bestellt.

Sie wissen nicht einmal, was Sie mit dem angeblichen Jahresabo anfangen sollen.

Aber die Zahlungsaufforderung wirkt erfreulich konkret.

Und plötzlich beginnt das große Grübeln:

Habe ich nachts im Halbschlaf etwas angeklickt?

War ich vielleicht beim Scrollen zu schwungvoll?

Oder habe ich versehentlich mit dem Ellenbogen einen zwölfmonatigen Vertrag abgeschlossen?

Keine Sorge: Wer beim Surfen versehentlich auf den Bildschirm tippt, unterschreibt damit noch keinen Kaufvertrag.

Das Internet ist schließlich kein Restaurant, in dem schon das Anschauen der Speisekarte ein Jahresabo auslöst.

Hinter den bunten Namen steckt eine Firma aus Hongkong

Nach Angaben der österreichischen Internet Ombudsstelle häufen sich derzeit Beschwerden über entsprechende Zahlungsforderungen.

Hinter den genannten Angeboten steht demnach die Firma Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong.

Die Betroffenen berichten von Rechnungen für angeblich abgeschlossene Jahresabonnements, an die sie sich nicht erinnern können.

Nach Einschätzung der Internet Ombudsstelle handelt es sich bei den beanstandeten Forderungen um offenbar frei erfundene Zahlungsansprüche.

Mit anderen Worten:

Man verschickt Rechnungen und hofft, dass genügend Empfänger aus Unsicherheit oder Angst einfach bezahlen.

Das wäre natürlich ein ausgesprochen bequemes Geschäftsmodell.

Keine lästigen Verkaufsverhandlungen.

Keine aufwendige Kundenwerbung.

Im schlimmsten Fall nicht einmal ein Kunde, der tatsächlich etwas haben wollte.

Einfach Rechnung schreiben und schauen, was passiert.

Wenn das so einfach wäre, könnte mein Nachbar mir morgen auch 299 Euro für ein Jahresabo „Treppenhaus-Blick Premium“ berechnen.

Schließlich bin ich gestern an seiner Wohnung vorbeigelaufen.

Die gute Nachricht: Ein Klick ist noch keine Unterschrift

Die Juristin Melisa Krawielicki von der Internet Ombudsstelle stellt klar, dass für kostenpflichtige Onlineverträge bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Verbraucher müssen vor Vertragsabschluss eindeutig erkennen können, dass sie eine Zahlungsverpflichtung eingehen.

Dafür ist bei entsprechenden Onlinebestellungen eine unmissverständlich beschriftete Schaltfläche erforderlich, beispielsweise mit dem Hinweis „zahlungspflichtig bestellen“.

Ein versehentlicher Klick beim Scrollen reicht nicht aus.

Auch eine angeblich erfasste IP-Adresse beweist für sich allein keinen wirksamen Vertragsabschluss.

Dass ein Anbieter weiß, wann ein Internetanschluss genutzt wurde, bedeutet schließlich noch lange nicht, dass darüber ein bestimmtes kostenpflichtiges Abonnement vereinbart wurde.

Sonst könnte man demnächst auch eine Rechnung vom Wetterdienst erhalten, weil man morgens versehentlich auf die Regenvorhersage geschaut hat.

Und dann kommt das Inkassobüro – jetzt wird es richtig beeindruckend!

Besonders unangenehm wird es, wenn nach der ersten Zahlungsaufforderung eine Mahnung folgt.

Und danach vielleicht ein Schreiben eines Inkassobüros.

Plötzlich stehen dort Wörter wie „Forderung“, „Verzug“ und „weitere Kosten“.

Der durchschnittliche Empfänger bekommt Herzklopfen.

Und manche zahlen allein deshalb, damit endlich Ruhe ist.

Doch hier gibt es eine wichtige Erkenntnis:

Eine unberechtigte Forderung wird nicht dadurch berechtigt, dass sie auf besonders wichtig aussehendem Briefpapier steht.

Auch ein Inkassobüro kann keinen gültigen Vertrag herbeizaubern, wenn tatsächlich keiner abgeschlossen wurde.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung beim deutschen Unternehmen Culpa Inkasso.

Das Inkassobüro aus Stuttgart erklärte gegenüber dem ORF, die Zusammenarbeit mit Margot Brands Limited inzwischen beendet und die betreffenden Akten geschlossen zu haben.

Das ist immerhin eine erfreuliche Nachricht.

Offenbar kann man sogar in der Inkassobranche irgendwann zu dem Schluss kommen, dass eine Geschäftsbeziehung keine besonders gute Idee war.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer eine Rechnung für ein Abonnement erhält, das er nicht abgeschlossen hat, sollte vor allem eines vermeiden: aus Angst vorschnell bezahlen.

Die Internet Ombudsstelle empfiehlt, die Forderung schriftlich und nachweisbar zu bestreiten.

Dabei sollte klar erklärt werden, dass kein entsprechender kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde und die Zahlung deshalb abgelehnt wird.

Auch die Aufforderung, einen angeblichen Vertragsabschluss nachzuweisen, kann sinnvoll sein.

Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte die Forderung gegenüber dem Inkassounternehmen ebenfalls schriftlich bestreiten.

Wichtig ist außerdem, sämtliche Schreiben und Antworten aufzubewahren.

Auf Angebote zur Ratenzahlung sollte man bei einer bestrittenen Forderung nicht eingehen, ohne die rechtlichen Folgen zu prüfen.

Eine solche Vereinbarung kann nämlich als Anerkennung einer Zahlungspflicht ausgelegt werden.

Und das wäre besonders ärgerlich.

Schließlich möchte niemand ein Abonnement, das er nie bestellt hat, anschließend auch noch besonders zuverlässig in zwölf Monatsraten bezahlen.

Wichtig: Gerichtliche Schreiben, etwa ein gerichtlicher Zahlungsbefehl, dürfen niemals einfach ignoriert werden. Hier müssen die jeweiligen Fristen eingehalten und gegebenenfalls rechtliche Hilfe eingeholt werden.

Vielleicht sollten wir alle selbst ein paar Rechnungen verschicken?

Man muss sich dieses System einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Da bekommen Menschen Zahlungsaufforderungen für Dienstleistungen, die sie möglicherweise weder kennen noch jemals nutzen wollten.

Und plötzlich müssen sie sich damit beschäftigen, warum sie eigentlich nichts schulden.

Das eröffnet völlig neue Fantasien.

Vielleicht stelle ich meinem Stromanbieter künftig eine Rechnung über 500 Euro aus.

Begründung: „Jahresabo Kundengeduld Premium“.

Oder meiner Versicherung 250 Euro für „Warteschleifen-Erlebnis Deluxe“.

Und dem Finanzamt schicke ich eine Rechnung für „Steuerbescheid-Leseflatrate“.

Vermutlich werde ich damit nicht weit kommen.

Komischerweise erwartet man von Privatpersonen nämlich einen tatsächlichen Rechtsgrund, bevor sie Geld verlangen.

Eine durchaus vernünftige Idee, die auch für Onlineanbieter gelten sollte.

Unser Fazit: Nicht jeder, der eine Rechnung schreibt, hat auch Anspruch auf Geld!

Die Fälle rund um Novasparkling, Bongo-Chat, Astrolonova und NovaMenstruHilfe zeigen, wie schnell Menschen durch überraschende Zahlungsaufforderungen verunsichert werden können.

Gerade die Kombination aus unbekanntem Anbieter, vermeintlichem Jahresabo und drohenden Mahnungen setzt Betroffene unter Druck.

Doch niemand muss eine unbegründete Forderung allein deshalb begleichen, weil sie in einer E-Mail steht.

Wer keinen wirksamen Vertrag abgeschlossen hat, sollte die Zahlung bestreiten und sich bei Bedarf an eine Verbraucherschutzeinrichtung wenden.

Denn eines muss auch im digitalen Zeitalter gelten: Erst kommt der Vertrag, dann die Rechnung – und nicht umgekehrt.

Und sollten Sie morgen eine Zahlungsaufforderung für ein „Astrolonova-Galaxie-Gold-Abo“ erhalten, obwohl Sie höchstens gelegentlich Ihr Horoskop lesen, dann denken Sie daran:

Die Sterne können vieles vorhersagen. Einen gültigen Vertrag ersetzen sie nicht.

Ein satirischer Verbraucherkommentar der Redaktion diebewertung.de | 11. Oktober 2026

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stux (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Sonntag, 11.10.2026

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