Neue Anklagen, Urteile und Ermittlungen: Das Wichtigste aus Österreichs Justiz

Neue Anklagen, Urteile und Ermittlungen: Das Wichtigste aus Österreichs Justiz

Veröffentlicht

Mittwoch, 09.09.2026
von Red. TB

In Österreich sorgen ein nicht rechtskräftiges Urteil gegen einen Raser, eine neue Untreueanklage in Salzburg und mehrere Festnahmen in Wien für Schlagzeilen. Gleichzeitig soll der umstrittene Entwurf für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft grundlegend überarbeitet werden.

Fünf Jahre Haft nach gefährlicher Verfolgungsjagd

Das Landesgericht Wels hat einen 30-jährigen Autofahrer wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung der Geschworenen war der Mann im Februar trotz einer Sperre mit etwa 150 Kilometern pro Stunde in einen Baustellenbereich der A25 gefahren. Ein Bauarbeiter konnte sich dem herannahenden Fahrzeug nur durch einen Sprung zur Seite entziehen. Anschließend flüchtete der Fahrer rund 160 Kilometer vor der Polizei, erreichte zeitweise bis zu 240 Kilometer pro Stunde und soll mehrfach versucht haben, Polizeifahrzeuge zu rammen.

Der Angeklagte bestritt einen Tötungsvorsatz und erklärte, den Bauarbeiter nicht gesehen zu haben. Eine psychiatrische Sachverständige stellte keine psychische oder geistige Erkrankung fest. Das Gericht setzte die Strafe wegen überwiegender Milderungsgründe unterhalb des üblichen Mindestmaßes fest.

Untreueanklage gegen früheren Kammerdirektor

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat gegen den ehemaligen Direktor der Landwirtschaftskammer Anklage wegen des Verdachts der Untreue erhoben. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, ein Verhandlungstermin steht deshalb noch nicht fest.

Dem früheren Funktionär wird vorgeworfen, einer Mitarbeiterin entgegen internen und gesetzlichen Vorgaben rückwirkend eine höhere Gehaltsstufe ermöglicht zu haben. Dadurch soll ein Schaden von rund 38.400 Euro entstanden sein. Weitere Bezüge von etwa 104.700 Euro, die bis zur Pensionierung angefallen wären, wertet die Staatsanwaltschaft als versuchten zusätzlichen Schaden.

Die Ermittlungen gegen die betreffende Mitarbeiterin wurden eingestellt. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ließ sich nicht ausreichend nachweisen, dass sie von einem möglichen Befugnismissbrauch wusste. Auch ein weiterer Verdacht wegen angeblich mitgenommener Unterlagen konnte nicht erhärtet werden.

Prozess wegen mutmaßlicher Misshandlungen von Kindern

Vor dem Landesgericht Feldkirch müssen sich zwei miteinander verwandte Frauen verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, drei Mädchen über einen längeren Zeitraum schwer misshandelt zu haben.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Lebensbedingungen der Kinder und die Frage, welche Verantwortung die beiden Angeklagten jeweils getragen haben sollen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für beide Frauen die Unschuldsvermutung.

Drei Festnahmen nach Bankdiebstählen in Wien

Die Wiener Polizei hat drei Frauen festgenommen, die im Verdacht stehen, ältere oder anderweitig ausgesuchte Bankkunden nach größeren Geldabhebungen verfolgt und bestohlen zu haben.

Ermittler beobachteten zwei der Beschuldigten zunächst vor einer Bankfiliale. Nach einem mutmaßlichen Taschendiebstahl sollen sie in einer weiteren Filiale auf eine dritte Verdächtige getroffen sein. Dort erfolgte der Zugriff. Nach Angaben der Polizei werden der Gruppe bislang 15 Fälle zugerechnet. Die Ermittlungen dauern an; über Schuld oder Unschuld entscheidet ausschließlich ein Gericht.

Daneben meldete die Wiener Polizei weitere Festnahmen wegen eines versuchten Einbruchsdiebstahls und wegen mutmaßlichen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Bundesstaatsanwaltschaft soll überarbeitet werden

Auch die geplante Bundesstaatsanwaltschaft bleibt ein zentrales Justizthema. Nach 846 Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren kündigte Justizministerin Anna Sporrer eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs an.

Die neue Behörde soll die bisherige politische Weisungsspitze ersetzen und staatsanwaltschaftliche Entscheidungen besser vor parteipolitischem Einfluss schützen. Kritisiert werden jedoch unter anderem das Bestellungsverfahren, mögliche Interessenkonflikte und die vorgesehene parlamentarische Kontrolle.

Sporrer fordert eine mindestens neunjährige Amtszeit für die dreiköpfige Führung der Behörde. Dadurch soll deren Bestellung deutlicher von Legislaturperioden getrennt werden. Parlamentarische Anfragen sollen sich nach ihren Vorstellungen nur auf abgeschlossene Strafverfahren beziehen. Ein Zugriff des Parlaments auf laufende Ermittlungen könne die Unabhängigkeit der Strafverfolgung gefährden.

Stand: 9. September 2026. Für sämtliche Beschuldigten und Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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geralt (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 09.09.2026

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