Eine mit einer mutmaßlichen Sprengvorrichtung ausgestattete Drohne wird auf der Start- und Landebahn des Flughafens Leipzig/Halle gefunden. Ein zweites unbekanntes Flugobjekt kollidiert offenbar mit einem Frachtflugzeug. Und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt spricht anschließend von einer „neuen Gefahrenqualität“.
Das klingt dramatisch, beantwortet aber die wichtigste Frage nicht: Wie konnte eine solche Drohne überhaupt bis auf das Gelände eines strategisch hochsensiblen Flughafens gelangen?
Deutschland verfügt seit Dezember 2025 über ein Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum. Bund und Länder wollten dort ihre Fähigkeiten bündeln, Informationen austauschen und schneller auf Bedrohungen durch unbemannte Fluggeräte reagieren. Die Bundespolizei ist zudem ausdrücklich für den Schutz des zivilen Luftverkehrs am Flughafen Leipzig/Halle zuständig. Dazu gehören die Überwachung des Geländes und die Verhinderung von Sabotageakten.
Wenn nun eine möglicherweise mit Sprengstoff ausgerüstete Drohne nicht außerhalb des Flughafens abgefangen, sondern erst von einem Mitarbeiter auf einer Landebahn entdeckt wird, dann ist das nicht nur eine „neue Gefahrenqualität“. Es ist zunächst einmal ein mögliches Versagen der bestehenden Sicherheitsarchitektur.
Herr Dobrindt, dafür tragen Sie politische Verantwortung.
Ein Abwehrzentrum darf nicht bloß eine weitere Behörde sein, die nach einem Vorfall Lagebilder erstellt, Abkürzungen produziert und Pressekonferenzen organisiert. Entscheidend ist, ob eine gefährliche Drohne rechtzeitig erkannt, verfolgt und unschädlich gemacht werden kann. Wenn sie unbemerkt auf einer Startbahn landet oder abstürzt, hat die Abwehr ihre wichtigste Aufgabe offensichtlich nicht erfüllt.
Deshalb muss offengelegt werden, wann das Fluggerät erstmals erfasst wurde. Wurde es überhaupt von Radar-, Funk- oder Sensorsystemen erkannt? Von wo aus wurde es gestartet? Welche Flugroute nahm es? Warum konnte es in den Sicherheitsbereich eindringen? Waren vorhandene Abwehrsysteme nicht einsatzbereit, technisch ungeeignet oder rechtlich blockiert?
Ebenso muss geklärt werden, weshalb offenbar ein zweites Flugobjekt mit einer Frachtmaschine kollidieren konnte. Handelte es sich um einen koordinierten Angriff, eine Ablenkungsaktion oder um einen völlig anderen Vorgang? Und welche Folgen hätte der Zusammenstoß gehabt, wenn nicht nur leichte Beschädigungen entstanden wären?
Statt vorschnell einen Urheber zu präsentieren, müssen die Ermittler sämtliche realistischen Spuren verfolgen. Der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter vermutet bereits Russland hinter dem Vorfall. Angesichts bekannter russischer Sabotageaktivitäten ist eine solche Spur selbstverständlich zu untersuchen. Eine politische Vermutung ist aber noch kein Beweis.
Genauso wenig darf eine mögliche ukrainische oder proukrainische Beteiligung allein deshalb ausgeschlossen werden, weil sie politisch unbequem wäre. Dafür gibt es im konkreten Leipziger Fall bislang keinen öffentlich bekannten Beleg. Gerade deshalb muss diese Möglichkeit nüchtern geprüft werden – neben Russland, extremistischen Gruppen, organisierter Kriminalität, Einzeltätern und weiteren staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren.
Die Erinnerung an die Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines zeigt, warum voreilige Gewissheiten gefährlich sind. Die Bundesanwaltschaft ließ ukrainische Staatsangehörige festnehmen, denen eine Beteiligung an der Sabotage dringend vorgeworfen wird. Einer von ihnen soll als Taucher an der Anbringung der Sprengsätze beteiligt gewesen sein, ein weiterer als mutmaßlicher Koordinator. Daraus folgt nicht automatisch eine Verantwortung der ukrainischen Regierung. Es zeigt aber, dass auch politisch sensible Ermittlungsrichtungen nicht ausgeblendet werden dürfen.
Zu fragen ist daher auch, wem ein Angriff auf einen wichtigen deutschen Flughafen politisch oder strategisch nutzen könnte. Sollte Angst vor weiteren Sabotageakten erzeugt werden? Ging es um die Störung von Fracht- oder Militärtransporten? Sollte Deutschland zu zusätzlichen Sicherheitsausgaben oder zu einer stärkeren Unterstützung eines bestimmten Landes bewegt werden? Oder sollte bewusst eine falsche Spur gelegt werden, um Misstrauen zwischen europäischen Partnern zu säen?
All das sind zunächst Hypothesen. Sie dürfen weder als Wahrheit verkauft noch aus politischer Rücksichtnahme verboten werden.
Die Öffentlichkeit hat Anspruch auf eine lückenlose Aufklärung. Sie muss erfahren, welche Art Sprengvorrichtung an der Drohne angebracht war, welche Reichweite das Fluggerät besaß, ob seine Bauteile Rückschlüsse auf Hersteller oder Herkunft zulassen und ob Steuerungs-, Funk- oder Navigationsdaten gesichert werden konnten.
Auch die Rolle der Sicherheitsbehörden gehört untersucht. Seit wann bestand eine konkrete Warnlage? Welche Stellen hatten welche Informationen? Funktionierte die Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei, Landeskriminalamt, Flughafenbetreiber, Flugsicherung, Bundeswehr und Drohnenabwehrzentrum? Und weshalb war es am Ende offenbar ein Flughafenmitarbeiter, der das gefährliche Fluggerät auf der Piste entdeckte?
Es reicht nicht, nach dem Vorfall festzustellen, dass eine neue Bedrohung existiert. Eine Regierung wird nicht dafür bezahlt, Gefahren nachträglich mit eindrucksvollen Begriffen zu versehen. Sie wird dafür bezahlt, das Land auf genau solche Gefahren vorzubereiten.
Sollte sich bestätigen, dass eine bewaffnete Drohne unbemerkt in einen besonders geschützten Bereich des Flughafens Leipzig/Halle eindringen konnte, dann wäre das nicht nur der Skandal eines unbekannten Angreifers.
Dann wäre es auch Ihr Skandal, Herr Dobrindt.


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