Schwere Zeiten für Durstige: Höchstgericht erklärt Bier-Automaten den Krieg

Schwere Zeiten für Durstige: Höchstgericht erklärt Bier-Automaten den Krieg

Veröffentlicht

Freitag, 12.06.2026
von Red. TB

Schock für Nachtschwärmer, Spätentschlossene und Menschen, die um 23:58 Uhr plötzlich feststellen, dass der Kühlschrank erschreckend leer ist: Der Verkauf von Alkohol in reinen Automatenshops steht offenbar vor dem Aus.

Der Verwaltungsgerichtshof hat nun für Klarheit gesorgt und entschieden, dass Räume, in denen ausschließlich Automaten stehen und weit und breit kein Mensch anzutreffen ist, keine echten Betriebsräume im Sinne der Gewerbeordnung sind.

Damit dürfte das Zeitalter des vollautomatischen Feierabendbiers einen empfindlichen Dämpfer erhalten.

Hintergrund ist eine eigentlich recht einfache Regel: Alkohol darf nicht ohne physische Alterskontrolle verkauft werden. Bisher wurde dieses Problem in manchen Automatenshops mit digitalen Lösungen, Ausweisscannern und allerlei technischer Kreativität umschifft.

Doch nun sagt das Höchstgericht sinngemäß: Ein Automat ist eben kein Mitarbeiter.

Und ein Raum voller Automaten ist auch nicht plötzlich ein Geschäft, nur weil irgendwo eine Neonröhre leuchtet.

Die Folgen könnten dramatisch sein.

Während Supermärkte Personal beschäftigen, Kassenzettel ausdrucken und Kunden begrüßen, standen die Automatenshops bislang rund um die Uhr bereit, wenn plötzlich dringender Bedarf an Bier, Wein oder anderen lebensnotwendigen Genussmitteln entstand.

Kritiker sprechen bereits vom „Ende der automatisierten Hopfenversorgung“.

Besonders betroffen sind Bürger, die ihre Getränkeeinkäufe grundsätzlich nachts um halb drei erledigen und dabei keinen Kontakt zu anderen Menschen wünschen.

Branchenbeobachter rechnen nun damit, dass zahlreiche Automaten künftig auf alkoholfreie Alternativen umgestellt werden müssen.

Die Maschinen selbst wollten sich zu dem Urteil bislang nicht äußern.

Ein Bierautomat wurde allerdings dabei beobachtet, wie er nach Bekanntwerden der Entscheidung ungewöhnlich lange auf „Störung“ stand.

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von Autor: Red. TB
am: Freitag, 12.06.2026

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