Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten von Fincapitus veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Website https://fincapitus.com/ auf und verwendet die E-Mail-Adresse support@fincapitus.com für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden. Als Unternehmenssitz wird Wien angegeben.
Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen
Laut FMA verfügt Fincapitus über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht ausschließlich von zugelassenen und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden dürfen.
Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.
Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung
Die Warnung betrifft die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Dabei handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung, bei der Kauf- oder Verkaufsaufträge von Anlegern hinsichtlich Finanzinstrumenten ausgeführt werden.
Für die Erbringung dieser Tätigkeit ist eine behördliche Konzession erforderlich. Nach Angaben der FMA verfügt Fincapitus nicht über die notwendige Zulassung, um diese Dienstleistungen in Österreich anzubieten.
Hinweis auf mögliche Verwechslungsgefahr
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Hinweis der Finanzmarktaufsicht auf eine mögliche Verwechslungsgefahr mit beaufsichtigten Anbietern. Ähnliche Unternehmensnamen oder Markenbezeichnungen können bei Anlegern den Eindruck erwecken, mit einem regulierten Finanzdienstleister in Kontakt zu stehen.
Die FMA empfiehlt daher, Unternehmensangaben, Internetauftritte und Kontaktdaten stets sorgfältig zu prüfen und mit den offiziellen Registern der zuständigen Aufsichtsbehörden abzugleichen.
Risiken für Anleger
Wer Finanzgeschäfte über nicht regulierte Anbieter abwickelt, setzt sich erheblichen Risiken aus. Neben möglichen Kapitalverlusten können fehlende Anlegerschutzmechanismen, Probleme bei Auszahlungen sowie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche auftreten.
Anleger sollten daher vor einer Investition oder Kontoeröffnung genau prüfen, ob ein Anbieter über die erforderlichen Genehmigungen verfügt und einer anerkannten Finanzaufsicht unterliegt.
Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes
Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Anbieter, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.
Anleger sollten bei Angeboten von Fincapitus besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig überprüfen.


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