FMA warnt vor Arowana Management – Keine Zulassung für Wertpapierdienstleistungen in Österreich

FMA warnt vor Arowana Management – Keine Zulassung für Wertpapierdienstleistungen in Österreich

Veröffentlicht

Freitag, 28.02.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor dem Anbieter Arowana Management veröffentlicht. Das Unternehmen gibt nach Angaben der Behörde einen Sitz in London an und tritt über die Website https://arowana-management.com auf. Als Kontaktadresse wird die E-Mail-Adresse info@arowana-management.com genannt.

Fehlende Erlaubnis für Wertpapierdienstleistungen

Nach Angaben der FMA verfügt Arowana Management über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich anzubieten. Dennoch sollen Dienstleistungen beworben oder angeboten werden, die nach österreichischem Recht einer behördlichen Zulassung unterliegen.

Die Finanzmarktaufsicht weist darauf hin, dass dem Anbieter bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Wertpapiergeschäft nicht gestattet sind.

Annahme und Übermittlung von Aufträgen nicht erlaubt

Konkret betrifft die Warnung die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Wertpapiere gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Dabei handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung, die ausschließlich von entsprechend zugelassenen und beaufsichtigten Unternehmen erbracht werden darf.

Da Arowana Management nach Angaben der FMA über keine entsprechende Konzession verfügt, ist die Erbringung dieser Dienstleistung in Österreich nicht zulässig.

Anleger sollten regulatorischen Status prüfen

Die Warnung verdeutlicht, wie wichtig die Überprüfung der Zulassung eines Finanzdienstleisters vor einer Investitionsentscheidung ist. Insbesondere bei Anbietern, die über das Internet Wertpapiergeschäfte vermitteln oder Anlageprodukte bewerben, sollten Anleger sicherstellen, dass eine gültige behördliche Genehmigung vorliegt.

Fehlende Zulassungen können ein erhebliches Risiko darstellen, da Anleger in solchen Fällen nicht auf die Schutzmechanismen zurückgreifen können, die für regulierte Finanzdienstleister gelten.

Besondere Vorsicht bei internationalen Anbietern

Da Arowana Management einen Sitz in London angibt, sollten potenzielle Kunden besonders sorgfältig prüfen, welche Aufsichtsbehörde für den Anbieter zuständig ist und ob tatsächlich eine entsprechende Regulierung besteht. Ein professioneller Internetauftritt oder internationale Standortangaben sind kein Nachweis für eine behördliche Zulassung.

Vor einer Kontoeröffnung, einer Investition oder der Weitergabe persönlicher Daten empfiehlt sich daher eine unabhängige Überprüfung der Unternehmensangaben.

Veröffentlichung auf Grundlage des WAG 2018

Die Warnung wurde auf Grundlage von § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die FMA die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten von Arowana Management besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig prüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 28.02.2025

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