Kryptowährungen und andere digitale Vermögenswerte haben sich längst vom Nischenthema zum festen Bestandteil vieler Anlagestrategien entwickelt. Insbesondere bei jüngeren Anlegern erfreuen sich Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowerte großer Beliebtheit. Mit dem wachsenden Interesse steigt jedoch auch die Bedeutung eines wirksamen Anlegerschutzes. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) ruft deshalb Verbraucher dazu auf, die Zulassung von Krypto-Dienstleistern sorgfältig zu prüfen, bevor sie Geld investieren oder digitale Vermögenswerte verwahren lassen.
In ihrer aktuellen Informationsreihe „Reden wir über Geld“ erläutert die Aufsichtsbehörde, woran seriöse und regulierte Anbieter zu erkennen sind und welche Risiken bei der Nutzung nicht zugelassener Plattformen bestehen.
Einheitliche Regeln für den europäischen Kryptomarkt
Seit Inkrafttreten der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) im Jahr 2025 gelten erstmals einheitliche Regeln für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union.
Die Verordnung schafft einen europaweiten Rechtsrahmen für Unternehmen, die Dienstleistungen rund um den Kauf, Verkauf, die Verwahrung oder den Transfer von Kryptowerten anbieten. Ziel ist es, mehr Transparenz, Sicherheit und Verbraucherschutz auf dem schnell wachsenden Kryptomarkt zu gewährleisten.
Unternehmen, die solche Dienstleistungen erbringen möchten, benötigen eine behördliche Zulassung als sogenannter Crypto Asset Service Provider (CASP).
Zahl der zugelassenen Anbieter wächst
Nach Angaben der FMA wurden in Österreich bis Ende 2025 insgesamt acht Anbieter als CASP zugelassen. Mittlerweile verfügt bereits ein neuntes Unternehmen über die entsprechende Lizenz.
Besonders bemerkenswert: Sieben dieser österreichischen Anbieter nutzen bereits den sogenannten EU-Pass. Dadurch können sie ihre Dienstleistungen auch in anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums anbieten, ohne in jedem Land eine separate Zulassung beantragen zu müssen.
Zusätzlich sind derzeit 93 weitere europäische CASPs berechtigt, ihre Dienstleistungen in Österreich grenzüberschreitend anzubieten.
Milliardenmarkt mit rund einer Million Nutzern
Die Bedeutung des Kryptomarktes zeigt sich auch in den aktuellen Zahlen.
Die von österreichischen CASPs verwahrten Kryptowerte erreichten Ende 2025 ein Volumen von mehr als 4,4 Milliarden Euro. Gleichzeitig haben rund eine Million Nutzerinnen und Nutzer in Österreich im vergangenen Jahr mindestens einmal mit Kryptowerten gehandelt.
Die Zahlen verdeutlichen, dass digitale Vermögenswerte inzwischen für einen erheblichen Teil der Bevölkerung eine Rolle spielen.
Zulassung soll Anleger schützen
Die behördliche Zulassung dient vor allem dem Schutz der Kunden. Bevor ein Anbieter seine Tätigkeit aufnehmen darf, wird er von der Aufsichtsbehörde umfassend geprüft.
Dabei stehen unter anderem folgende Bereiche im Fokus:
- organisatorische Strukturen,
- finanzielle Stabilität,
- IT-Sicherheit,
- Unternehmensführung,
- Risikomanagement,
- Schutz von Kundengeldern und Kryptowerten.
Auch nach Erteilung der Lizenz unterliegen die Anbieter einer laufenden Aufsicht und müssen regelmäßig nachweisen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen weiterhin erfüllen.
Betrügerische Plattformen bleiben ein Risiko
Trotz der neuen Regulierung warnt die FMA weiterhin vor Betrugsfällen im Kryptobereich. Viele unseriöse Anbieter treten professionell auf und verfügen über moderne Internetseiten, überzeugende Werbematerialien und vermeintlich kompetente Ansprechpartner.
Gerade deshalb fällt es Anlegern oft schwer, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden.
Besondere Vorsicht sei geboten, wenn hohe oder garantierte Renditen versprochen werden, Anleger zu schnellen Entscheidungen gedrängt werden oder unaufgeforderte Kontaktaufnahmen erfolgen.
Unterschied zwischen EU-Anbietern und Drittstaaten
Ein wichtiger Punkt ist die Herkunft des Anbieters. Regulierte Unternehmen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums unterliegen den strengen Vorgaben der MiCAR-Verordnung und der laufenden Aufsicht durch nationale Behörden.
Anders sieht dies bei Anbietern aus Drittstaaten außerhalb Europas aus. Dort können deutlich andere rechtliche Rahmenbedingungen gelten, wodurch Anleger unter Umständen weniger Schutz genießen.
Die FMA empfiehlt daher, vor jeder Investition zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über eine gültige Zulassung verfügt und von welcher Behörde diese erteilt wurde.
Fazit
Mit der MiCAR-Verordnung ist ein wichtiger Schritt zur Regulierung des europäischen Kryptomarktes gelungen. Die steigende Zahl zugelassener Anbieter und das Milliardenvolumen verwahrter Kryptowerte zeigen, dass digitale Vermögenswerte längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind.
Gleichzeitig bleibt Vorsicht geboten. Nicht jede Plattform verfügt über eine Zulassung, und nicht jeder Anbieter unterliegt den gleichen Schutzstandards. Für Anleger wird es daher immer wichtiger, die Seriosität eines Unternehmens sorgfältig zu prüfen, bevor sie ihr Geld investieren oder Kryptowerte anvertrauen.
Die Botschaft der Finanzaufsicht ist klar: Wer auf regulierte Anbieter setzt, erhöht die Sicherheit seiner Investitionen erheblich und reduziert das Risiko, Opfer betrügerischer Geschäftsmodelle zu werden.

