FMA warnt vor IBO International: Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

FMA warnt vor IBO International: Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Veröffentlicht

Dienstag, 07.04.2026
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt aktuell vor Angeboten des Anbieters IBO International.

Nach Angaben der Behörde tritt das Unternehmen unter folgender Internetadresse auf:

Als angeblicher Unternehmenssitz wird London angegeben.

Keine Berechtigung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Die FMA stellt klar, dass IBO International in Österreich nicht über die erforderliche Berechtigung verfügt, um konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte anzubieten oder durchzuführen.

Konkret bedeutet das:
Der Anbieter darf in Österreich keine Aufträge für Rechnung von Kunden ausführen, wie es unter § 3 Abs. 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geregelt ist.

Mit anderen Worten:
Wer in Österreich Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht dafür eine entsprechende Zulassung – IBO International verfügt laut FMA nicht darüber.

Warnsignal für Anleger

Für Anleger ist eine solche FMA-Warnung immer ein deutliches Warnsignal.
Denn wenn ein Anbieter ohne die notwendige Konzession Finanz- oder Wertpapiergeschäfte anbietet, sollten Verbraucher höchste Vorsicht walten lassen.

Die Veröffentlichung der FMA erfolgt auf Grundlage von § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.

DieBewertung

Auch in diesem Fall zeigt sich erneut:
Nicht jeder professionell wirkende Anbieter ist auch tatsächlich zugelassen.

Gerade bei Plattformen mit international klingendem Namen, ausländischem Sitz und Online-Angeboten sollten Anleger vor jeder Einzahlung unbedingt prüfen:

  • Gibt es eine behördliche Zulassung?
  • Ist der Anbieter bei der FMA / BaFin / anderen Aufsichtsbehörden registriert?
  • Wer steht tatsächlich hinter dem Unternehmen?
  • Gibt es ein rechtsverbindliches Impressum?
  • Welche konkreten Dienstleistungen werden angeboten?

Unser Rat:
Wer bereits Kontakt mit IBO International hatte oder sogar Geld investiert hat, sollte jetzt besonders aufmerksam prüfen, ob Zahlungen, Verträge oder Kommunikationsverläufe gesichert werden müssen.

Bildnachweis:

geralt (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Dienstag, 07.04.2026

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