Gute Nachrichten für Millionen Social-Media-Nutzer: Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass ein „Gefällt mir“ nicht automatisch bedeutet, dass man jede Silbe eines Beitrags oder Kommentars unterschreibt. Österreich ist damit um eine digitale Lebensweisheit reicher.
Bislang schwebte über vielen Nutzern die Sorge, dass ein versehentlich gesetztes Like juristisch ungefähr dieselbe Wirkung haben könnte wie eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung. Der OGH hat nun etwas Entwarnung gegeben: Ein Like ist eben manchmal nur ein Like. Oder ein Augenrollen. Oder ein digitales Schulterzucken. Oder die moderne Form von „Ich hab’s gesehen“.
Auslöser war ein Facebook-Streit rund um ein Foto einer Familienfeier. Unter dem Beitrag erschien ein beleidigender Kommentar, den eine Nutzerin mit einem Like versah. Daraufhin landete die Angelegenheit vor Gericht. Der Kläger argumentierte sinngemäß: Wer den Kommentar liked, unterstützt auch dessen Inhalt.
Der OGH sah das differenzierter.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass durchschnittliche Facebook-Nutzer das Like hier eher als Ausdruck allgemeiner Antipathie oder als Reaktion auf die öffentliche Präsentation privaten Eheglücks verstehen könnten – nicht zwingend als aktive Beteiligung an einer Ehrenbeleidigung.
Mit anderen Worten:
Wer ein Foto vom romantischen Sonnenuntergang, dem Frühstück im Bett und dem 37. Hochzeitstag postet, muss damit rechnen, dass nicht jeder Like der Liebe gilt. Manchmal gilt er auch dem stillen Wunsch, dass das WLAN kurz ausfällt.
Besonders bemerkenswert ist die neue juristische Erkenntnis, dass der Kontext zählt. Also genau das, was im Internet sonst fast nie passiert.
Der OGH erklärt: Man müsse betrachten, worauf sich das Like bezieht, wie die Diskussion verlief und wie durchschnittliche Betrachter das Ganze verstehen.
Das dürfte viele Nutzer beruhigen.
Denn Hand aufs Herz:
Wer hat nicht schon einmal etwas geliket und fünf Sekunden später selbst nicht mehr gewusst, warum?
Spannend bleibt allerdings die strafrechtliche Seite. Dort ist noch nicht endgültig geklärt, ob Gerichte künftig genauso großzügig urteilen werden. Bisher wurden Likes teilweise behandelt, als hätte jemand persönlich eine Druckerei angemietet, Flugblätter verteilt und eine Pressekonferenz gegeben.
Für die sozialen Netzwerke bedeutet das Urteil jedenfalls eine kleine Revolution.
Plötzlich muss man wieder nachdenken, was ein Like eigentlich bedeutet.
Zustimmung?
Sympathie?
Schadenfreude?
Neugier?
Versehen?
Oder einfach nur ein zu großer Daumen auf einem zu kleinen Smartphone?
Der OGH hat die Antwort nicht endgültig geliefert.
Aber immerhin eines klargestellt:
Nicht jeder Daumen nach oben ist automatisch ein juristisches Glaubensbekenntnis.

