30 Jahre HÄRTING: Zwischen Datenschutz, Digitalisierung und erstaunlichen Mandaten

30 Jahre HÄRTING: Zwischen Datenschutz, Digitalisierung und erstaunlichen Mandaten

Veröffentlicht

Samstag, 25.04.2026
von Red. TB

Kommentar / Medienkolumne

Es gibt Mitteilungen, die man in einer Redaktion mit professioneller Gelassenheit zur Kenntnis nimmt. Und es gibt Mitteilungen, bei denen man den Text noch einmal liest, kurz schweigt – und sich fragt, ob man gerade wirklich richtig gelesen hat.

Zu letzterer Kategorie gehörte in unserem Fall die Information, dass sich die Berliner Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte uns gegenüber als Vertreterin der TGI AG zu erkennen gegeben hat.

Warum das bemerkenswert ist?
Nicht etwa, weil anwaltliche Vertretung an sich ungewöhnlich wäre. Sondern weil es sich bei HÄRTING um eine im Markt bekannte, langjährig etablierte und nach allgemeiner Wahrnehmung seriöse Wirtschaftskanzlei handelt, deren Name üblicherweise mit Digitalisierung, Datenschutz, IT-Recht und moderner Rechtsberatung verbunden wird.

Gerade deshalb löste diese Konstellation in unserer Redaktion eine gewisse Verwunderung aus.

Eine Kanzlei mit Profil – und mit Geschichte

HÄRTING feiert im Jahr 2026 ihr 30-jähriges Bestehen. Die Kanzlei wurde am 2. Januar 1996 von Prof. Niko Härting in Berlin gegründet – in einer Zeit, als das Internet noch piepte, Webseiten blinkten und der Begriff „Digitalisierung“ eher nach Zukunftsmusik klang.

Seither hat sich die Kanzlei nach eigener Darstellung konsequent an der Schnittstelle von Recht und technologischer Entwicklung positioniert. Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, IT-Recht, Gesellschaftsrecht, Medien- und Kommunikationsrecht – ergänzt um aktuelle Themen wie Künstliche Intelligenz und digitale Geschäftsmodelle.

Das ist keine belanglose Selbstdarstellung, sondern Ausdruck eines über Jahre aufgebauten Profils.
Mit anderen Worten:

HÄRTING ist nicht irgendeine Kanzlei.

Und genau deshalb ist es legitim, festzustellen, dass die Mandatskonstellation in dem hier relevanten Zusammenhang jedenfalls überraschend wirkt.

Selbstverständlich: Jedes Unternehmen hat Anspruch auf anwaltliche Vertretung

Bevor aus berechtigter Verwunderung vorschnell ein unzulässiger Unterton konstruiert wird, muss eines ausdrücklich gesagt werden:

Jedes Unternehmen hat in einem Rechtsstaat Anspruch auf anwaltliche Vertretung.

Das gilt unabhängig davon, ob ein Unternehmen positiv wahrgenommen wird, kritisch beobachtet wird oder Gegenstand öffentlicher Diskussionen ist. Eine Kanzlei darf grundsätzlich frei entscheiden, welche Mandate sie übernimmt. Und aus einer Mandatsübernahme folgt nicht automatisch, dass die Kanzlei sämtliche Geschäftsmodelle, Kommunikationsweisen oder unternehmerischen Entscheidungen ihres Mandanten inhaltlich billigt.

Diese Selbstverständlichkeit gehört zur Fairness.

Ebenso zur Fairness gehört aber auch die Feststellung:

Wenn eine renommierte Kanzlei in einem öffentlich sensiblen oder erklärungsbedürftigen Kontext auftritt, darf das journalistisch eingeordnet und kommentiert werden.

Genau das tun wir hier.

Überraschung ist kein Vorwurf – aber ein legitimer Befund

Unsere Verwunderung richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Existenz anwaltlicher Vertretung als solche. Sie ergibt sich aus dem Spannungsverhältnis zwischen dem öffentlich bekannten Profil der Kanzlei und dem konkreten Mandatsumfeld.

Denn mit HÄRTING verbindet man typischerweise:

  • fundierte wirtschaftsrechtliche Beratung
  • Digitalisierungs- und Technologiethemen
  • Datenschutzkompetenz
  • professionelle Außenwirkung
  • einen seriösen Marktauftritt

Wenn eine Kanzlei mit einem solchen Profil in einem Fall auftaucht, der bei außenstehenden Beobachtern bereits Fragen aufwirft, ist es nicht unzulässig, darauf hinzuweisen, dass dies reputationsseitig mindestens erklärungsbedürftig erscheint.

Das ist keine Tatsachenbehauptung über die Kanzlei.
Das ist eine zulässige Wertung.

Oder weniger juristisch formuliert:
Man darf sich wundern.

„Wir machen mehr!“ – ein Slogan mit ungeahnter Tragweite

Besonders interessant wird es, wenn man die Selbstdarstellung der Kanzlei danebenlegt.

Dort heißt es:
„Wir machen mehr!“

Das ist ein kluger, offener und moderner Satz.
Ein Satz, der Professionalität, Dynamik und Weitblick transportieren soll.

Nach der jüngsten Erfahrung könnte man als Beobachter allerdings feststellen:
Ja, das stimmt offenbar.

Denn „mehr“ bedeutet in diesem Fall jedenfalls auch:
mehr Gesprächsstoff, mehr Verwunderung und mehr Anlass für publizistische Einordnung, als man bei einer klassischen Digitalrechtskanzlei zunächst erwarten würde.

Das ist selbstverständlich satirisch zugespitzt.
Aber gerade diese Zuspitzung trifft den Kern des Problems: Nicht die Mandatsübernahme ist der Skandal. Die eigentliche Geschichte ist die Diskrepanz zwischen Erwartung und Realität.

Reputation ist ein empfindliches Gut

Gerade für Kanzleien, die stark über Vertrauen, Renommee und fachliche Positionierung wirken, ist Reputation ein besonders sensibles Gut.

Sie entsteht über Jahre durch:

  • fachliche Qualität
  • konsistente Außendarstellung
  • nachvollziehbare Positionierung
  • professionelles Auftreten

Und sie kann – jedenfalls kommunikativ – in kürzester Zeit irritiert werden, wenn Mandatslagen entstehen, die nicht ohne Weiteres zum öffentlichen Profil passen.

Auch das ist kein Vorwurf.
Es ist eine Beobachtung, die für Kanzleien ebenso gilt wie für Unternehmen, Verbände oder Medienhäuser.

Deshalb ist die Frage nicht nur juristisch relevant, sondern auch kommunikativ:

Was ist möglich – und was ist klug?

Diese Frage darf man stellen. Gerade bei Akteuren, die selbst für sich einen hohen professionellen Anspruch reklamieren.

Sachliche Auseinandersetzung? Gern. Aber bitte nach den Regeln des Berufsstandes

Wir sagen es ausdrücklich:

Wir sind jederzeit bereit zu einer sachlichen, fairen und rechtlich sauberen Auseinandersetzung.

Kritische Berichterstattung darf geprüft werden. Stellungnahmen dürfen eingefordert werden. Gegensicht, Widerspruch und anwaltliche Kommunikation gehören zu einem rechtsstaatlich funktionierenden Mediensystem dazu.

Was wir allerdings ebenfalls erwarten dürfen, ist:

die Einhaltung der anwaltlichen Gepflogenheiten und professionellen Standards.

Und auch hier formulieren wir bewusst zurückhaltend, aber nicht unklar:
Nach unserer Wahrnehmung gab es in einem konkreten Zusammenhang bereits Anlass, diese Erwartung ausdrücklich zu betonen.

Das ist keine pauschale Abwertung der Kanzlei.
Es ist keine Tatsachenbehauptung über berufsrechtliche Verstöße.
Es ist eine zulässige redaktionelle Einschätzung eines konkreten Umgangs, den wir so nicht für ideal halten.

Kurz gesagt:
Wer mit dem Gewicht einer renommierten Kanzlei auftritt, sollte auch im Ton und in der Form dem eigenen Anspruch gerecht werden.

Die Ironie des Jubiläumsjahres

Vielleicht liegt gerade darin die eigentliche Pointe:

Im Jahr des 30-jährigen Jubiläums erzählt HÄRTING öffentlich von drei Jahrzehnten Rechtsberatung im digitalen Wandel, von fachlicher Tiefe, Zukunftsfragen und Offenheit für neue Entwicklungen.

Und gleichzeitig entsteht ausgerechnet durch eine Mandatskonstellation Aufmerksamkeit, die mit KI, Datenschutz oder Internetrecht wenig zu tun hat – dafür aber umso mehr mit der Frage, wie sorgfältig auch eine etablierte Kanzlei ihr Auftreten im Einzelfall austariert.

Das ist kein Drama.
Aber es ist bemerkenswert.

Und bemerkenswerte Dinge gehören in die öffentliche Einordnung.

Fazit

HÄRTING Rechtsanwälte ist nach unserer Wahrnehmung eine bekannte, profilierte und seriöse Kanzlei mit nachvollziehbarer Expertise in zentralen Bereichen des Wirtschafts- und Digitalrechts.

Gerade deshalb hat es in unserer Redaktion Verwunderung ausgelöst, die Kanzlei in der Rolle als Vertreterin der TGI AG zu sehen.

Mehr behaupten wir nicht.
Aber genau diese Verwunderung ist real, journalistisch relevant und als Werturteil zulässig.

Denn es bleibt bei einem einfachen Befund:

Nicht jede zulässige Mandatsübernahme ist automatisch frei von öffentlicher Irritation.

Und manchmal beginnt eine gute Kolumne genau dort,
wo selbst erfahrene Beobachter kurz denken:

„Ausgerechnet die?“

Bildnachweis:

wal_172619 (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Samstag, 25.04.2026

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