Die BaFin hat am 10. April 2026 gleich zwei brisante Warnhinweise zu Gesellschaften aus dem Umfeld der FIM EinzelhandelsInvest veröffentlicht. Betroffen sind die FIM EinzelhandelsInvest 1 GmbH und die FIM EinzelhandelsInvest 2 GmbH, beide mit Sitz in Bamberg.
Der Vorwurf ist massiv:
Es bestehen laut Finanzaufsicht Anhaltspunkte, dass beide Gesellschaften Vermögensanlagen in Form von Nachrangdarlehen öffentlich angeboten haben, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsprospekt nach § 6 Vermögensanlagengesetz zu veröffentlichen.
Bei der FIM EinzelhandelsInvest 2 GmbH geht es um das Nachrangdarlehen:
- FEHI2/5J1M/PP20/DI
(5 Jahre, 1 Monat Laufzeit / 7,5 % Zinsen)
Bei der FIM EinzelhandelsInvest 1 GmbH nennt die BaFin gleich zwei Produkte:
- FEHI1/5J1M/PP20/DI
(5 Jahre, 1 Monat / 7,5 % Zinsen) - FEHI1/3J/PP20/DI
(3 Jahre / 5,75 % Zinsen)
Das ist keine Formalie – das ist ein Alarmsignal
Wer in Deutschland Vermögensanlagen öffentlich anbietet, braucht grundsätzlich einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt. Punkt.
Fehlt dieser, dann fehlt Anlegern genau das Dokument, das wenigstens die Mindestinformationen zu Risiken, Laufzeit, Mittelverwendung und Rückzahlungsgefahren liefern soll.
Und wir reden hier nicht über harmlose Sparprodukte, sondern über Nachrangdarlehen – also Beteiligungen, bei denen Anleger im Ernstfall ganz hinten stehen.
Im Klartext: Wenn es schiefgeht, ist das Geld oft weg.
Wenn die BaFin öffentlich warnt, wird es ernst
Natürlich spricht die BaFin zunächst nur von „Anhaltspunkten“. Das ist noch kein rechtskräftiges Urteil.
Aber jeder, der den Markt kennt, weiß: Wenn die BaFin eine solche Meldung veröffentlicht, dann ist das für das Unternehmen ein massiver Warnschuss.
Denn eine solche Veröffentlichung bedeutet in der Praxis:
- massiver Vertrauensverlust
- erhebliche Probleme im Vertrieb
- mögliche Untersagung des Angebots
- denkbare Abwicklungsanordnung
- drohende Bußgelder
- steigendes Risiko von Schadensersatzforderungen
Gerade Anbieter, die auf frisches Anlegergeld angewiesen sind, geraten durch so eine BaFin-Meldung schnell in gefährliches Fahrwasser.
FIM: Immobilienbezug schützt nicht vor Risiko
Die FIM-Gesellschaften stehen dem Namen nach im Umfeld von Einzelhandelsimmobilien-Investments. Das klingt für viele Anleger nach „Sachwert“ und „Substanz“.
Die Realität ist härter: Auch ein Nachrangdarlehen mit Immobilienetikett bleibt ein Hochrisiko-Investment.
Hohe Zinsen von 5,75 % bis 7,5 % sind kein Geschenk. Sie sind meist der Preis dafür, dass das Risiko ebenfalls hoch ist.
Was droht jetzt konkret?
Sollte sich der Verdacht der BaFin bestätigen, dann drohen:
- Stopp des öffentlichen Angebots
- mögliche Rückabwicklung
- aufsichtsrechtliche Maßnahmen
- Bußgelder
- erheblicher Reputationsschaden
- möglicher Druck durch Anleger und Vermittler
Und genau deshalb ist eine BaFin-Veröffentlichung in diesem Bereich kein lästiger Verwaltungsakt, sondern oft der Moment, in dem ein Geschäftsmodell öffentlich ins Wanken gerät.
Keine Stellungnahme von FIM
Wir haben das Unternehmen bzw. das Umfeld der FIM EinzelhandelsInvest 1 GmbH und FIM EinzelhandelsInvest 2 GmbH um eine Stellungnahme gebeten.
Eine Antwort lag bis zur Veröffentlichung nicht vor.
Fazit
Die BaFin hat FIM nicht ohne Grund öffentlich auf den Radar gesetzt.
Der Verdacht lautet klar: Öffentlicher Vertrieb von Nachrangdarlehen ohne Verkaufsprospekt.
Das ist kein Formfehler. Das ist ein möglicher schwerwiegender Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz – mit potenziell ernsten Folgen für Unternehmen und Anleger.
Wenn die Finanzaufsicht öffentlich Alarm schlägt, dann ist das für einen Anbieter in diesem Marktsegment fast immer ein Problem.
Ein erhebliches Problem.

