Der ORF hat es wieder einmal geschafft, einen klassischen österreichischen Hochseilakt zwischen „alles halb so wild“, „aber ganz sauber war’s auch nicht“ und „bitte keine Details wegen Datenschutz“ aufzuführen. Nach dem Rücktritt von Ex-Generaldirektor Roland Weißmann liegt nun also der große Compliance-Bericht zu den Vorwürfen vor – und das Ergebnis ist so österreichisch, dass man fast automatisch nach einem Verlängerten greifen möchte.
Die offizielle Botschaft lautet sinngemäß:
Sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn? Nein.
Unerwünschtes Verhalten eindeutig nachweisbar? Auch eher schwierig.
Compliance- und ethische Standards verletzt? Aber selbstverständlich irgendwie schon.
Mit anderen Worten: Juristisch offenbar Nebel, moralisch dennoch Regen, arbeitsrechtlich aber bitte Schirm mitnehmen.
Zur Erinnerung: Eine Mitarbeiterin hatte über ihren Anwalt Vorwürfe gegen Weißmann erhoben. Es soll um ein Drängen in Richtung „mehr als freundschaftliche Beziehung“ gegangen sein, inklusive expliziter Nachrichten. Weißmann ließ via Anwalt wissen, das Ganze sei im beidseitigen Interesse gewesen – also offenbar die klassische Verteidigungslinie „Missverständnis mit Chatverlauf“.
Die neue ORF-Interimschefin Ingrid Thurnher ließ daraufhin prüfen – intern, extern, mit Expertinnen, Experten, Compliance-Stelle und vermutlich der vollen institutionellen Orchesterbesetzung. Ergebnis:
Eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn liegt nicht vor. Zudem konnte nicht „mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit“ festgestellt werden, dass das Verhalten der Mitarbeiterin gegenüber tatsächlich unerwünscht war.
Das ist ungefähr jene Formulierung, bei der man weiß:
Niemand will etwas sagen, aber alle wollen trotzdem Konsequenzen.
Denn obwohl laut Bericht rechtlich nichts wirklich sauber festgezurrt werden konnte, erklärt der ORF nun feierlich, Führungskräfte müssten eben nicht nur Gesetze einhalten, sondern auch ein „sehr hohes Maß an Integrität“ zeigen. Jeder Anschein unangemessenen Verhaltens sei zu vermeiden. Das klingt vernünftig – ist aber im konkreten Fall vor allem die elegante Version von:
„Freigesprochen ist nicht gleich wieder einstellungsfähig.“
Folgerichtig wird nun auch das Dienstverhältnis mit Weißmann aufgelöst. Also jener Job, in den er nach seinem Rücktritt erst wieder zurückgekehrt war. Ein bemerkenswerter Vorgang: Erst Rücktritt, dann Rückkehr, dann Bericht, dann Kündigung. Fast möchte man meinen, beim ORF wird Personalpolitik inzwischen nach dem Prinzip „Staffelfinale in drei Akten“ betrieben.
Die Details des Berichts? Natürlich nicht öffentlich. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, eh klar. Das Publikum bekommt also das gewohnte österreichische Premium-Paket:
viel Erklärung, wenig Einblick, maximale Interpretationsfreiheit.
Weißmanns Anwalt sieht seinen Mandanten erwartungsgemäß vollständig entlastet und reagiert mit empörter Großoffensive. Die Kündigung sei trotz „vollständiger Entlastung“ nicht nur unverständlich, sondern werfe „grundlegende Fragen zur Fairness und Rechtsstaatlichkeit“ auf. Dass der ORF trotzdem mit „ethischen Standards“ argumentiere, sei ein „durchschaubarer Versuch“, doch noch irgendein Fehlverhalten zu konstruieren.
Auch das ist bemerkenswert:
Der ORF sagt: kein strafrechtlicher Volltreffer, aber moralischer Platzverweis.
Der Anwalt sagt: kompletter Freispruch, also ist alles andere Rufmord mit Gebührenfinanzierung.
Und die Mitarbeiterin? Deren Anwälte zeigen sich „erleichtert“ über die Kündigung. Die Entscheidung sende ein Signal an Frauen, sich gegen toxisches Verhalten mächtiger Männer zu wehren. Die Frage der sexuellen Belästigung werde nun eben vor Gericht zu klären sein. Also jenem Ort, an dem man dann vermutlich feststellen wird, dass alles noch komplizierter ist als in der Presseaussendung.
Fazit:
Der ORF liefert ein Paradebeispiel moderner Krisenkommunikation aus dem Alpenraum:
Rechtlich nicht genug für eine klare Verurteilung, moralisch genug für eine Kündigung, kommunikativ genug für drei Presseaussendungen und inhaltlich zu wenig für echte Transparenz.
Am Ende fühlen sich alle bestätigt, niemand ist zufrieden, und der Gebührenzahler darf sich wieder fragen, ob er gerade einem Compliance-Verfahren oder einer neuen ORF-Drama-Serie beigewohnt hat.

