Die Finanzaufsicht BaFin hat gleich in mehreren aktuellen Fällen vor mutmaßlichem Anlagebetrug, Identitätsmissbrauch und unerlaubten Finanzangeboten gewarnt. Betroffen sind diesmal nicht nur dubiose Webseiten, sondern auch WhatsApp-Gruppen, E-Mail-Angebote und eine verdächtige App.
Die Muster sind immer gleich – und für Verbraucher brandgefährlich:
Echte Firmennamen werden missbraucht, bekannte Personen vorgeschoben, Vertrauen aufgebaut – und dann fließt Geld an unbekannte Betreiber.
Für betroffene Anleger gilt deshalb:
Nicht warten. Nicht weiterzahlen. Sofort handeln.
1. Fall: App „FPM MIN“ und WhatsApp-Gruppen – BaFin warnt vor möglichem Anlagebetrug
Besonders alarmierend ist die Warnung der BaFin vor WhatsApp-Gruppen, die angeblich von der FPM Frankfurt Performance Management AG betrieben werden sollen.
In diesen Gruppen soll eine Person auftreten, die sich „Professor Raik Hoffmann“ nennt. Verbraucherinnen und Verbraucher werden laut BaFin dazu verleitet,
- erhebliche Geldbeträge zu investieren
- und die App „FPM MIN“ herunterzuladen
Die BaFin stellt klar:
Es gibt keinerlei Zusammenhang zwischen diesen WhatsApp-Gruppen und der echten FPM Frankfurt Performance Management AG oder deren tatsächlichem Vorstandsmitglied Raik Hoffmann.
Das bedeutet:
Die Identität eines realen Unternehmens und einer realen Person wird offenbar missbraucht.
Die BaFin spricht ausdrücklich von Identitätsmissbrauch und warnt vor Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppen.
2. Fall: bahnemanninvest(.)net – mutmaßliches Fake-Festgeld unter falschem Firmennamen
Ein weiterer Fall betrifft die Website bahnemanninvest(.)net.
Dort werden laut BaFin Festgeldangebote beworben. Gleichzeitig besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis tätig sind und möglicherweise anbieten:
- Bankgeschäfte
- Finanzdienstleistungen
- Wertpapierdienstleistungen
- Kryptowerte-Dienstleistungen
Besonders brisant:
Die Betreiber sollen dabei missbräuchlich die Firmierung der Dieter Bahnemann Fondsinvest GmbH aus Leipzig verwenden.
Die echte Gesellschaft steht laut BaFin in keinerlei Zusammenhang mit der Website.
Auch hier gilt also:
Mutmaßlich unerlaubte Angebote + Identitätsmissbrauch = höchste Vorsicht
3. Fall: Fake-Festgeld per E-Mail – martin.segler(at)spar-direkt(.)com
Die dritte aktuelle Warnung betrifft Festgeldangebote per E-Mail, die von der Adresse
martin.segler(at)spar-direkt(.)com
versendet werden.
Nach Erkenntnissen der BaFin stehen hinter diesen Mails unbekannte Anbieter, die mutmaßlich unerlaubte Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen betreiben.
Dabei wird offenbar der Eindruck erweckt, es gebe einen Zusammenhang mit der Xaver Asset Management GmbH.
Doch auch das weist die BaFin klar zurück:
Die Xaver Asset Management GmbH hat mit diesen Angeboten nichts zu tun.
Wieder also das gleiche Muster:
- seriöser Eindruck
- bekannter Name
- vermeintlich sicheres Festgeld
- in Wahrheit womöglich ein Betrugssystem
Das Muster hinter diesen Fällen: Seriöse Fassade, hohes Risiko
Die aktuellen BaFin-Warnungen zeigen erneut ein bekanntes Betrugsschema, das wir bei DieBewertung seit Jahren beobachten:
Typische Warnsignale:
- Kontaktaufnahme über WhatsApp, Telegram oder E-Mail
- angebliche „Professoren“, „Analysten“ oder „Berater“
- Nutzung realer Firmennamen
- Verweis auf bekannte Vorstände oder Manager
- professionell wirkende Webseiten
- angeblich sichere Festgeldangebote
- Druck zu schneller Einzahlung
- später oft:
- zusätzliche Gebühren
- Steuerforderungen
- Freischaltungsgebühren
- keine Auszahlung
- Kontaktabbruch
Gerade WhatsApp-Gruppen sind inzwischen ein besonders gefährliches Einfallstor. Dort werden oft „VIP-Gruppen“ oder „Insider-Chats“ simuliert, in denen angebliche Experten mit Screenshots, Erfolgsmeldungen und Gruppendruck Vertrauen erzeugen.
Was betroffene Anleger JETZT tun sollten
Wer bereits Geld überwiesen, eine App installiert oder persönliche Daten übermittelt hat, sollte sofort reagieren.
1. Keine weiteren Zahlungen leisten
Ganz wichtig:
Überweisen Sie kein weiteres Geld.
Auch dann nicht, wenn behauptet wird:
- das Konto müsse erst „freigeschaltet“ werden
- für die Auszahlung seien „Steuern“ fällig
- eine „Bearbeitungsgebühr“ sei notwendig
- es brauche noch eine „Sicherheitsleistung“
Das sind klassische Nachforderungsmaschen.
2. Kontakt sofort stoppen – aber alles sichern
Brechen Sie den Kontakt ab, aber löschen Sie nichts.
Sichern Sie sofort:
- WhatsApp-Chats
- Telefonnummern
- E-Mails
- Webseiten-Screenshots
- App-Screenshots
- Einzahlungsbelege
- IBAN / Kontodaten
- Wallet-Adressen (bei Krypto)
- Namen der angeblichen Ansprechpartner
- Verträge / PDFs / Präsentationen
Beweise sind jetzt Gold wert.
3. Sofort die eigene Bank informieren
Wenn bereits Geld überwiesen wurde:
- sofort die Bank anrufen
- den Vorgang als mutmaßlichen Anlagebetrug / Betrugsüberweisung melden
- Überweisungsrückruf (Recall) prüfen lassen
- Empfängerkonto melden
- bei Kreditkarte ggf. Chargeback prüfen
- wenn Lastschrift: Rückbuchung prüfen
Je schneller Sie reagieren, desto besser.
4. Strafanzeige erstatten
Betroffene sollten unverzüglich Strafanzeige stellen – am besten mit klarer Bezeichnung:
- Verdacht auf Anlagebetrug
- Verdacht auf Identitätsmissbrauch
- unerlaubte Bank-/Finanzdienstleistungen
- ggf. Computerbetrug / Datenmissbrauch
Möglich bei:
- örtlicher Polizeidienststelle
- Onlinewache des Bundeslandes
- mit Hinweis auf die jeweilige BaFin-Warnmeldung
5. BaFin-Warnung dokumentieren
Speichern oder drucken Sie die jeweilige BaFin-Warnung ab.
Das ist wichtig für:
- Strafanzeige
- Bankkommunikation
- spätere rechtliche Schritte
- Nachweis, dass eine behördliche Warnung vorliegt
6. Wenn die App „FPM MIN“ installiert wurde: Gerät prüfen
Wer die App FPM MIN oder eine ähnliche App installiert hat, sollte zusätzlich handeln:
- App nicht weiter nutzen
- Passwörter ändern
- Banking-Apps kontrollieren
- auf Fernwartungssoftware prüfen
- Berechtigungen der App prüfen
- im Zweifel Gerät professionell prüfen lassen
- bei starkem Verdacht: Smartphone zurücksetzen
Denn solche Apps können nicht nur der Täuschung dienen, sondern im schlimmsten Fall auch dem Abgreifen sensibler Daten.
7. Keine dubiosen „Geld-zurück“-Firmen blind beauftragen
Viele Geschädigte werden kurz nach dem ersten Betrug erneut kontaktiert – diesmal von angeblichen:
- Recovery-Firmen
- Asset-Recovery-Spezialisten
- Ermittlern
- Blockchain-Trackern
- „internationalen Kanzleien“
Die Masche ist oft dieselbe:
Vorkasse zahlen – und am Ende ist das Geld erneut weg.
Achtung: Zweitbetrug ist extrem häufig.
8. Fachliche Hilfe prüfen
Wenn größere Summen betroffen sind, sollte geprüft werden:
- zivilrechtliche Ansprüche
- Haftung von Zahlungsdienstleistern
- Sicherung von Zahlungswegen
- internationale Kontenspuren
- Wallet-Analyse bei Krypto
- mögliche Eilmaßnahmen
Gerade bei frischen Fällen zählt oft jede Stunde.
DieBewertung-Tipp für betroffene Anleger
Wer bereits investiert hat, darf jetzt nicht auf eine „spätere Auszahlung“ hoffen.
Das Wichtigste ist jetzt:
Sofort handeln – nicht weiterzahlen – Beweise sichern – Bank informieren – Anzeige erstatten.
Die größten Fehler sind:
- aus Scham schweigen
- weiter einzahlen
- auf angebliche Freischaltungen hoffen
- den Betrügern noch mehr Daten geben
- dubiose Rückholfirmen beauftragen
DieBewertung
Die aktuellen BaFin-Warnungen zeigen erneut, wie professionell moderner Anlagebetrug inzwischen organisiert ist.
Es geht längst nicht mehr nur um plumpe Fake-Seiten, sondern um:
- WhatsApp-Gruppen mit Vertrauensaufbau
- Apps mit professioneller Oberfläche
- Fake-Festgeldangebote
- missbrauchte Firmennamen
- gestohlene Identitäten realer Unternehmen und Personen
Das Ziel ist immer gleich:
Vertrauen erzeugen, Geld einsammeln, Zeit gewinnen, weitere Zahlungen fordern.
Unsere klare Botschaft an betroffene Anleger lautet deshalb:
Nicht diskutieren. Nicht hoffen. Nicht nachzahlen. Handeln. Sofort.

