Die Schweizer Zazoon AG versucht, den Eindruck zu dämpfen. Die Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, vom 2. April sei nur ein Verdacht, kein festgestellter Rechtsverstoß, erklärt das Unternehmen. Man habe in Deutschland zu keinem Zeitpunkt ein öffentliches Aktienangebot durchgeführt, sondern nur im Rahmen von Privatplatzierungen und individueller Investorenansprache agiert.
Formal ist das korrekt: Die BaFin spricht tatsächlich von einem »hinreichend begründeten Verdacht«. Politisch und praktisch ist das trotzdem heikel. Denn die Behörde veröffentlicht solche Hinweise nicht aus Routine, sondern dann, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür sieht, dass Anleger gefährdet sein könnten.
Im Kern geht es um eine einfache, aber folgenreiche Frage: Wurden Aktien der Zazoon AG in Deutschland öffentlich angeboten, ohne dass dafür ein wirksam hinterlegter oder notifizierter Prospekt vorlag? Die BaFin sagt: Dafür gebe es Anzeichen – sowohl über die Website der Gesellschaft als auch über weitere Firmen wie Meier & Partner Vermögensverwaltung AG und PBT Consulting GmbH. Zudem warnt die Behörde vor Angeboten anderer Gesellschaften wie Capital Impact Corp oder 2020 Management AG, die Anlegern Zazoon-Aktien vermittelt haben sollen, ohne dafür die nötige Erlaubnis zu besitzen. Im Fall Robaca Assets kommt sogar noch ein möglicher Identitätsmissbrauch hinzu.
Die Rolle der BaFin ist in diesem Verfahren klar umrissen – und wird oft missverstanden. Die Behörde entscheidet nicht darüber, ob Zazoon ein gutes oder schlechtes Unternehmen ist. Sie prüft auch nicht, ob das Geschäftsmodell überzeugt. Im Prospektverfahren kontrolliert sie nur, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben vorliegen und ob diese verständlich und widerspruchsfrei dargestellt sind. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Genau deshalb ist der Fall brisant. Denn wenn ein Prospekt fehlt oder für Deutschland nicht wirksam notifiziert wurde, dann fehlt aus Sicht der Aufsicht die rechtlich vorgeschriebene Informationsgrundlage für ein öffentliches Angebot. Dass Zazoon auf einen EU-konformen Prospekt verweist, hilft nur dann, wenn dieser auch tatsächlich für Deutschland wirksam eingebracht wurde.
Für Anleger ist die Lehre schlicht: Nicht auf PR-Sätze vertrauen, sondern nüchtern prüfen, ob ein in Deutschland gültiger Prospekt vorliegt – und ob der Anbieter überhaupt zugelassen ist. Im Fall Zazoon ist genau das derzeit der entscheidende Punkt.

