Prozess nach tödlichem Bootsunglück im Ärmelkanal beginnt in Paris

Prozess nach tödlichem Bootsunglück im Ärmelkanal beginnt in Paris

Veröffentlicht

Mittwoch, 09.09.2026
von Red. TB

In Paris hat der Prozess gegen 14 mutmaßliche Schleuser begonnen, denen eine Beteiligung am bislang schwersten Unglück mit einem kleinen Flüchtlingsboot im Ärmelkanal vorgeworfen wird. Bei dem Untergang im November 2021 kamen mindestens 30 Männer, Frauen und Kinder ums Leben.

Die Angeklagten, überwiegend afghanische Staatsangehörige, müssen sich wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der organisierten Beihilfe zur unerlaubten Einreise verantworten. Die meisten bestreiten die Anschuldigungen. Zwei Männer, die von der Staatsanwaltschaft als mutmaßliche Anführer der Gruppe angesehen werden, sind weiterhin flüchtig und werden in Abwesenheit angeklagt.

Das überfüllte Schlauchboot war am Abend des 23. November 2021 von der nordfranzösischen Küste aus in Richtung Großbritannien aufgebrochen. Etwa auf halber Strecke verlor es Luft und begann, Wasser aufzunehmen.

Einige Insassen verließen nacheinander das Boot, um dessen Gewicht zu verringern. Im kalten Wasser hatten sie jedoch kaum eine Überlebenschance. Nur zwei Männer konnten gerettet werden.

Nach dem Unglück wurden 27 Leichen geborgen. Vier weitere Menschen gelten offiziell als vermisst. Viele der Opfer waren irakische Kurden, andere stammten aus Somalia, Äthiopien, Ägypten und Afghanistan. Das jüngste namentlich bekannte Opfer war sieben Jahre alt.

Laut Anklageschrift sollen die Beschuldigten eine entscheidende Rolle bei der Vorbereitung der Überfahrt gespielt haben. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, Migranten untergebracht und transportiert, das Boot beschafft und Zahlungen abgewickelt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft beschreibt das verwendete Schlauchboot als minderwertig, nicht seetauglich und stark überladen. Zudem soll es lediglich mit unzureichenden Rettungswesten ausgestattet gewesen sein.

Mehrere Angeklagte erklären dagegen, sie seien selbst Migranten gewesen. Falls sie einzelne Aufgaben übernommen hätten, sei dies lediglich auf Anweisung der tatsächlichen Organisatoren geschehen. Ob und in welchem Umfang die Beschuldigten persönlich verantwortlich sind, soll das Gericht während des auf drei Wochen angesetzten Verfahrens klären.

Zum Prozessauftakt reisten auch Angehörige der Opfer nach Paris. Ein Anwalt, der mehrere Familien vertritt, warf den mutmaßlichen Schleusern vor, bewusst das Leben der Passagiere aufs Spiel gesetzt zu haben. Menschen ohne Erfahrung auf See seien unter lebensgefährlichen Bedingungen in einem ungeeigneten Boot losgeschickt worden.

Das Verfahren beschäftigt sich zunächst mit der möglichen Verantwortung des Schleusernetzwerks. Parallel stehen jedoch auch die Reaktionen der französischen und britischen Rettungsdienste in der Kritik.

Aus dem sinkenden Boot wurden wiederholt Notrufe abgesetzt. Trotzdem erreichte rechtzeitig kein Rettungsschiff die Menschen. Untersuchungen auf beiden Seiten des Ärmelkanals sollten deshalb klären, warum die Hilferufe nicht als akuter Seenotfall behandelt wurden.

In Frankreich wird gegen sieben Angehörige staatlicher Stellen ermittelt. Dazu gehören Mitarbeiter eines maritimen Rettungszentrums sowie Besatzungsmitglieder eines Marineschiffs. Im Raum steht der Verdacht, Menschen in Gefahr keine Hilfe geleistet zu haben. Ein Richter muss noch entscheiden, ob es auch in diesem Zusammenhang zu einem Prozess kommt.

Eine britische Untersuchung stellte erhebliche Probleme bei der Küstenwache in Dover fest. Wegen chronischen Personalmangels seien die verfügbaren Kapazitäten begrenzt gewesen. Ein Überwachungsflugzeug konnte zudem aufgrund schlechter Wetterbedingungen nicht starten.

Der Untersuchungsbericht kam außerdem zu dem Ergebnis, dass Notrufe von Migranten auf kleinen Booten damals teilweise mit Misstrauen behandelt wurden. Unter den Einsatzkräften sei die Annahme verbreitet gewesen, die Insassen würden ihre Notlage übertreiben. Dadurch sei die tatsächliche Gefahr unterschätzt worden.

Nach Einschätzung der britischen Untersuchung wären mindestens 30 Todesfälle vermeidbar gewesen. Der Pariser Prozess soll nun klären, welchen Anteil die 14 Angeklagten an den Umständen hatten, die zu der Katastrophe führten. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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smuldur (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 09.09.2026

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