Österreich bekommt eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft. Zumindest war das der Plan, bevor 846 Stellungnahmen darauf hinwiesen, dass „unabhängig“ möglicherweise mehr bedeuten sollte als ein hübsches Wort auf dem Türschild.
Justizministerin Anna Sporrer kündigte deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs an. Die zahlreichen Rückmeldungen hätten einen klaren Änderungsbedarf gezeigt. Oder anders ausgedrückt: Der Entwurf hat die Begutachtung erfolgreich erreicht, aber noch nicht ganz überlebt.
Für eine Bundesstaatsanwaltschaft, die ihre Unabhängigkeit nicht nur im Namen spazieren trägt, müsse man „gründlich nachbessern“, erklärte Sporrer. Das Ziel sei eine Behörde, die Ermittlungen und Anklagen zuverlässig vor politischem Zugriff schützt. Vorzugsweise auch vor jenem politischen Zugriff, mit dem ihre Unabhängigkeit gerade gesetzlich organisiert wird.
Die Ministerin versicherte, sie nehme die Kritik sehr ernst. Überraschend gekommen sei diese allerdings nicht, schließlich habe man sie schon vor dem Begutachtungsverfahren gehört. Das wirft zwar die Frage auf, warum die bekannten Probleme trotzdem in den Entwurf gelangten, doch dafür gibt es eine traditionsreiche österreichische Antwort: Zuständig waren hauptsächlich die anderen.
Sporrer verwies darauf, dass sich die Kritik fast ausschließlich gegen jene Verfassungsbestimmungen richte, die im Bundeskanzleramt ausgearbeitet worden seien. Das Justizministerium ist damit offiziell für die Verbesserung zuständig, aber nur eingeschränkt für das Verbesserungsbedürftige verantwortlich. Gewaltenteilung kann schließlich auch bedeuten, dass man die Verantwortung auf mehrere Gebäude verteilt.
Die 846 eingegangenen Stellungnahmen wertet Sporrer dennoch als Beleg für einen strukturierten und transparenten Prozess. Die Öffentlichkeit durfte zwei Monate lang ausführlich erklären, was nicht funktioniert. Nun darf die Regierung entscheiden, welche Hinweise sie überraschend überzeugend findet.
Besonders wichtig ist der Justizministerin die Amtszeit der geplanten dreiköpfigen Weisungsspitze. Der Entwurf sieht sechs Jahre vor, Sporrer bevorzugt mindestens neun. Die Funktionsperiode müsse sichtbar von den Legislaturperioden entkoppelt werden.
Neun Jahre gelten demnach als unabhängig, sechs Jahre offenbar als verdächtig wahlkalendernah. Bei zehn Jahren bestünde vermutlich bereits die Gefahr, dass sich die Mitglieder tatsächlich von der Tagespolitik erholen.
Auch die Auswahlkommission soll frei von sachfremden Interessen sein. Vorgesehen sind Vertreter der Justiz, der Rechtsanwaltschaft und der Universitäten. Sporrer warnt jedoch vor Unvereinbarkeit, Befangenheit und institutionellen Rollenkonflikten. Mit anderen Worten: In der Kommission sollen Fachleute sitzen, aber bitte keine, die ihre beruflichen Interessen mitbringen.
Die oberste Anklagebehörde dürfe weder von Parteien noch von Strafverteidigern beeinflusst werden. Jeder falsche Anschein müsse schon im Voraus ausgeschlossen werden. In Österreich ist das ein ambitioniertes Vorhaben, weil hier gelegentlich bereits die Sitzordnung einer Kommission als politisches Signal interpretiert wird.
Beim gemeinsamen Bestellungsverfahren von Auswahlkommission und Parlament verlangt Sporrer ebenfalls klare Regeln. Es dürfe weder ein „Pingpongspiel“ noch Pattsituationen oder Stillstand geben. Das Parlament soll zudem keine eigenen Kandidaten an der Empfehlung der Kommission vorbei nominieren können.
Gesucht wird also ein Verfahren, an dem mehrere Institutionen beteiligt sind, bei dem aber niemand blockieren, abweichen oder ungefragt eine andere Meinung haben darf. Demokratische Mitwirkung ja – allerdings bitte störungsfrei.
Nachbesserungsbedarf sieht Sporrer außerdem bei der parlamentarischen Kontrolle. Abgeordnete sollen nur zu bereits abgeschlossenen Verfahren Fragen stellen dürfen. Der aktuelle Entwurf würde Anfragen auch zu laufenden Ermittlungen ermöglichen. Das könnte vertrauliche Verfahren gefährden und aus staatsanwaltschaftlicher Arbeit eine parlamentarische Fortsetzungsserie machen.
Völlig ausgeschlossen werden soll nach dem Willen der Ministerin auch, dass Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft ihr Abstimmungsverhalten gegenüber dem Parlament offenlegen müssen. Für Sporrer ist das ein absolutes „No-Go“. Die Behörde soll transparent kontrolliert werden, aber selbstverständlich nicht so transparent, dass man erfährt, wer wie entschieden hat.
Eine besondere Klage nach dem Vorbild der Ministeranklage lehnt Sporrer ebenfalls ab. Die Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft wären als Beamte bereits der dienst- und disziplinarrechtlichen Kontrolle durch den Obersten Gerichtshof unterworfen. Eine zusätzliche Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs wäre aus ihrer Sicht eine systemwidrige Verdoppelung.
So nimmt die geplante Bundesstaatsanwaltschaft langsam Gestalt an: drei Personen, mindestens neun Jahre Amtszeit, sorgfältig ausgewählt, politisch kontrolliert, aber nicht zu politisch, transparent, aber nicht beim Abstimmen, verantwortlich, aber bitte nur im dafür vorgesehenen Verfahren.
Jetzt muss der Entwurf lediglich noch gründlich überarbeitet werden. Danach dürfte Österreich eine vollkommen unabhängige Behörde erhalten – vorausgesetzt, alle politisch Beteiligten einigen sich darauf, wie diese Unabhängigkeit auszusehen hat.


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