Ein US-Bundesberufungsgericht hat entschieden, dass die amerikanische Verfassung kein allgemeines Recht auf sauberes Trinkwasser garantiert.
Der 5. Bundesberufungsgerichtshof wies damit eine Klage von Einwohnern der Stadt Jackson im Bundesstaat Mississippi zurück, die wegen bleihaltigen Trinkwassers gegen die Stadt vorgegangen waren.
Die Kläger hatten argumentiert, die Behörden hätten wissentlich zugelassen, dass Bewohner verunreinigtes Wasser konsumierten. Dadurch sei ihr verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt worden.
Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.
Richter Kurt Engelhardt erklärte in der Mehrheitsentscheidung, der Entzug von sauberem Trinkwasser sei zwar schwerwiegend. Dennoch verletze er nach bisheriger Rechtsprechung kein tief in der amerikanischen Verfassung verankertes Grundrecht.
Kläger beriefen sich auf den 14. Verfassungszusatz
Im Zentrum des Verfahrens stand der 14. Zusatzartikel zur US-Verfassung.
Die Kläger Priscilla Sterling, Raine Becker, Shawn Miller und John Bennett argumentierten, dass die Belastung des Wassers mit Blei einen Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit darstelle.
Sie machten geltend, die Stadt habe trotz bekannter Probleme nicht ausreichend gehandelt und den Bewohnern zudem fälschlicherweise den Eindruck vermittelt, das Wasser sei sicher.
Das Gericht war jedoch skeptisch, ob eine Belastung durch verunreinigtes Trinkwasser juristisch mit früher anerkannten Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit gleichgesetzt werden könne.
In der Vergangenheit hatten Gerichte einen solchen Schutz beispielsweise bei erzwungenen Operationen, unfreiwilliger Medikamentengabe oder körperlichen Übergriffen anerkannt.
Die Situation in Jackson unterscheide sich davon grundsätzlich, erklärte Engelhardt.
Gericht sieht auch kein Recht auf korrekte Behördeninformationen
Die Richter gingen noch einen Schritt weiter.
Nach ihrer Auffassung gibt es auch kein allgemeines verfassungsrechtliches Recht darauf, während einer Gesundheitskrise wahrheitsgemäße Informationen von Behörden zu erhalten.
Damit scheiterte ein weiterer zentraler Punkt der Klage.
Die Kläger hatten der Stadt vorgeworfen, Risiken heruntergespielt und die Bevölkerung über die Qualität des Wassers falsch informiert zu haben.
Das Gericht stellte jedoch klar, dass nicht jedes Fehlverhalten staatlicher Stellen automatisch einen Verfassungsverstoß darstellt.
Probleme mit Bleiwerten reichen Jahre zurück
Die Klage geht auf langjährige Probleme mit der Wasserversorgung in Jackson zurück.
Untersuchungen des Gesundheitsministeriums von Mississippi zwischen 2010 und 2013 hatten steigende Bleikonzentrationen im Trinkwasser festgestellt.
Die vier Kläger warfen der Stadt vor, anschließend nicht ausreichend verhindert zu haben, dass weiteres Blei in die Wasserversorgung gelangte.
Gleichzeitig seien Einwohner trotz der bekannten Risiken immer wieder beruhigt worden.
Die Wasserkrise in Jackson entwickelte sich später zu einem der bekanntesten Beispiele für marode Infrastruktur in den Vereinigten Staaten.
Zeitweise war die Versorgung der Bevölkerung mit zuverlässig sauberem Trinkwasser nicht gewährleistet. Nationalgarde und andere Behörden mussten Trinkwasser in Flaschen verteilen.
Richter: Verfassung löst nicht jedes staatliche Versagen
In seiner Entscheidung machte Engelhardt deutlich, dass die US-Verfassung seiner Ansicht nach nicht dazu gedacht sei, für jede Form staatlichen Fehlverhaltens einen direkten juristischen Anspruch zu schaffen.
Die Schäden durch Fehlmanagement der Wasserversorgung seien etwas anderes als unmittelbare staatliche Eingriffe in den Körper eines Menschen.
Deshalb könne das Gericht aus dem bestehenden Verfassungsrecht kein allgemeines Recht auf bleifreies oder sauberes Trinkwasser ableiten.
Die betroffenen Bürger müssten andere Möglichkeiten nutzen, um auf Missstände zu reagieren.
Dazu zählte der Richter unter anderem politische Mittel wie Wahlen, öffentliche Proteste und Forderungen nach Reformen durch die zuständigen Behörden.
Kein ausdrückliches Recht auf Wasser in der US-Verfassung
Die amerikanische Bundesverfassung enthält tatsächlich kein ausdrücklich formuliertes Recht auf sauberes Trinkwasser.
Auch die Verfassung des Bundesstaates Mississippi garantiert einen solchen Anspruch nicht ausdrücklich.
In anderen US-Bundesstaaten ist die Rechtslage teilweise anders.
Mehrere Staaten haben den Schutz von sauberem Wasser beziehungsweise den Zugang zu sicherem Trinkwasser in Gesetzen oder ihren jeweiligen Verfassungen stärker verankert.
Dazu gehören unter anderem Kalifornien und Virginia.
Die Entscheidung des 5. Bundesberufungsgerichts bedeutet daher nicht, dass amerikanische Behörden generell keine Verantwortung für die Qualität von Trinkwasser tragen.
Zahlreiche Bundes- und Landesgesetze regeln weiterhin Grenzwerte, Versorgungspflichten und Umweltstandards.
Das Urteil betrifft vielmehr die grundsätzliche Frage, ob Betroffene aus der US-Verfassung selbst unmittelbar einen Anspruch auf sauberes Trinkwasser ableiten können.
Nach Auffassung des Gerichts lautet die Antwort darauf: nein.
Urteil könnte weitreichende Bedeutung haben
Die Entscheidung dürfte über Jackson hinaus Aufmerksamkeit erhalten.
Denn sie berührt eine grundlegende Frage des amerikanischen Verfassungsrechts: Welche elementaren Lebensbedingungen gelten als so fundamental, dass sie unmittelbar von der Verfassung geschützt werden?
Sauberes Trinkwasser erscheint aus gesellschaftlicher und gesundheitlicher Sicht selbstverständlich als grundlegendes Bedürfnis.
Juristisch bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass daraus auch ein verfassungsmäßiges Grundrecht entsteht.
Genau diese Unterscheidung hat das Gericht nun deutlich gemacht.
Für die Bewohner von Jackson ist das Urteil dennoch bitter.
Ihre Vorwürfe gegen die Stadt werden dadurch nicht automatisch widerlegt. Das Gericht entschied vielmehr, dass der von ihnen gewählte verfassungsrechtliche Weg für diese Ansprüche nicht geeignet ist.
Die zentrale Aussage des Urteils bleibt damit bemerkenswert:
Selbst wenn staatliches Versagen dazu führt, dass Bürger potenziell gesundheitsschädliches Trinkwasser erhalten, folgt daraus nach Auffassung des 5. Bundesberufungsgerichts nicht automatisch ein Verstoß gegen ein in der US-Verfassung verankertes Grundrecht.


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