Es geht nicht darum, einer Staatsanwaltschaft vorzuschreiben, wie sie zu ermitteln hat. Es geht auch nicht darum, binnen weniger Tage Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen oder öffentliche Stellungnahmen zu verlangen.
Aber es gibt einen Punkt, an dem staatliches Schweigen selbst zum Problem wird.
Nach Angaben des Anzeigeerstatters wurde bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien bereits vor mehreren Wochen eine Strafanzeige im Zusammenhang mit TGI eingebracht. Bis heute soll weder eine Eingangsbestätigung noch eine Verfahrensnummer übermittelt worden sein.
Wenn das zutrifft, ist das schwer nachvollziehbar.
Denn eine Verfahrensnummer ist kein Schuldspruch. Eine Eingangsbestätigung ist keine Vorverurteilung. Und die Mitteilung, dass eine Anzeige eingelangt und einem Vorgang zugeordnet wurde, gefährdet auch keine Ermittlungen.
Sie schafft etwas viel Grundsätzlicheres: Vertrauen darin, dass der Rechtsstaat eine Eingabe überhaupt wahrgenommen hat.
Der Bürger darf nicht das Gefühl haben, seine Anzeige verschwinde im Nirgendwo
Wer sich mit einer umfangreichen Strafanzeige an eine spezialisierte Staatsanwaltschaft wendet, macht das in der Regel nicht aus Langeweile. Er trägt Sachverhalte zusammen, übermittelt Unterlagen, benennt mögliche Tatbestände und erwartet selbstverständlich nicht, dass die Staatsanwaltschaft seine rechtliche Bewertung ungeprüft übernimmt.
Was er aber erwarten darf, ist ein Minimum an Nachvollziehbarkeit.
Ist die Anzeige angekommen?
Unter welcher Geschäftszahl oder Verfahrensnummer wird sie geführt?
Welche Stelle ist zuständig?
Wurde sie gegebenenfalls weitergeleitet?
Das sind keine exotischen Forderungen. Das ist elementare Verwaltungs- und Justizkommunikation.
Wenn nach Wochen nicht einmal klar ist, unter welcher Nummer eine Strafanzeige geführt wird, entsteht beim Bürger zwangsläufig der Eindruck: Passiert hier überhaupt etwas?
Und genau an diesem Punkt beginnt ein Problem, das weit über den konkreten Fall hinausgeht.
Vertrauen in die Justiz lebt auch von sichtbarer Verlässlichkeit
Die Justiz verlangt von Bürgern zu Recht Vertrauen.
Sie verlangt Vertrauen darin, dass Staatsanwälte unabhängig arbeiten. Dass Anzeigen geprüft werden. Dass nicht nach öffentlichem Druck, sondern nach Recht und Gesetz entschieden wird. Dass Ermittlungen vertraulich geführt werden können, wenn dies notwendig ist.
Aber Vertrauen ist keine Einbahnstraße.
Wer Vertrauen erwartet, muss zumindest erkennen lassen, dass das System funktioniert.
Niemand verlangt, dass die WKStA einem Anzeigeerstatter jede einzelne Ermittlungshandlung mitteilt. Das wäre weder realistisch noch in vielen Fällen rechtlich möglich.
Doch zwischen „Wir berichten Ihnen jedes Ermittlungsdetail“ und „Sie hören wochenlang überhaupt nichts und haben nicht einmal eine Verfahrensnummer“ liegt ein ziemlich großer Bereich.
Und genau dort müsste eine moderne Justiz arbeiten.
Besonders irritierend ist der Kontext
Die Kritik wird dadurch gewichtiger, dass der TGI-Komplex nicht im luftleeren Raum steht.
Finanzaufsichtsbehörden in Deutschland, Österreich und Liechtenstein haben sich in den vergangenen Monaten öffentlich mit Angeboten der TGI AG befasst. Es wurden Warnungen veröffentlicht, bestimmte Geschäfte untersagt und aufsichtsrechtliche Maßnahmen angeordnet.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass daraus automatisch strafrechtliche Verantwortlichkeit folgt.
Aufsichtsrecht ist nicht Strafrecht. Ein behördliches Verbot ist keine strafrechtliche Verurteilung. Und selbstverständlich gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Aber gerade bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt, mit dem sich bereits mehrere Behörden beschäftigt haben, wäre es umso wichtiger, dass ein Bürger, der der WKStA zusätzliche Informationen oder strafrechtliche Vorwürfe vorlegt, wenigstens nachvollziehen kann, dass seine Eingabe im System angekommen ist.
Wenn er das nach Wochen nicht kann, ist Kritik legitim.
„Wir können zu laufenden Verfahren nichts sagen“ reicht hier nicht
Der übliche Hinweis, eine Staatsanwaltschaft könne zu laufenden Prüfungen oder Ermittlungen keine näheren Angaben machen, mag inhaltlich vollkommen berechtigt sein.
Er beantwortet aber nicht die entscheidende Frage.
Es geht hier nicht darum, ob ermittelt wird.
Es geht zunächst einmal darum, ob die Anzeige registriert wurde.
Eine Verfahrensnummer sagt nichts über Schuld oder Unschuld aus. Sie verrät keine Ermittlungstaktik. Sie nennt keine Verdächtigen. Sie veröffentlicht keine Beweismittel.
Sie sagt lediglich:
Dieser Vorgang existiert.
Das ist eine sehr niedrige Schwelle.
Und wenn selbst diese Schwelle über Wochen nicht sichtbar überschritten wird, darf man fragen, ob die Kommunikation zwischen Justiz und Bürger noch angemessen funktioniert.
Genau so verliert man Vertrauen
Das eigentliche Risiko liegt deshalb gar nicht nur im konkreten Verfahren.
Es liegt im Eindruck, der entsteht.
Ein Bürger übermittelt einer der bedeutendsten Strafverfolgungsbehörden Österreichs eine Strafanzeige.
Eine Woche vergeht.
Dann eine weitere.
Dann noch eine.
Keine Geschäftszahl. Keine Verfahrensnummer. Nach Angaben des Anzeigeerstatters nicht einmal eine Bestätigung, dass die Anzeige eingelangt ist.
Was soll dieser Bürger daraus schließen?
Vielleicht wird längst sorgfältig geprüft.
Vielleicht wurde die Sache bereits zugeteilt.
Vielleicht sind intern sogar erste Schritte erfolgt.
All das ist möglich.
Aber der Bürger kann es nicht wissen.
Und genau darin liegt das Problem.
Denn Vertrauen in den Rechtsstaat bemisst sich nicht ausschließlich daran, was intern in Behördenakten passiert. Vertrauen entsteht auch dadurch, dass Bürger erkennen können, dass ihre Eingaben ernst genommen und ordnungsgemäß behandelt werden.
Wenn dieses Mindestmaß an Rückmeldung fehlt, darf man sich nicht wundern, wenn aus Unsicherheit Misstrauen wird.
Die WKStA muss nicht öffentlich ermitteln – aber sie muss erreichbar wirken
Niemand fordert einen täglichen Pressebericht.
Niemand fordert eine öffentliche Vorverurteilung.
Niemand fordert Ermittlungen nach Zuruf.
Gefordert ist vielmehr etwas ziemlich Unspektakuläres:
Bestätigen Sie den Eingang. Nennen Sie die Verfahrensnummer. Schaffen Sie Nachvollziehbarkeit.
Und wenn eine Anzeige an eine andere Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde, dann sollte auch das mitgeteilt werden.
Das wäre kein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.
Es wäre professionelle Kommunikation.
Eine Strafverfolgungsbehörde darf nicht zu einer Blackbox werden, bei der Bürger Unterlagen hineinreichen und anschließend wochenlang nicht wissen, ob auf der anderen Seite überhaupt jemand den Umschlag geöffnet hat.
Was läuft hier falsch?
Vielleicht lautet genau das die unangenehmste Frage.
Nicht:
„Warum hat die WKStA noch niemanden angeklagt?“
Eine solche Forderung wäre unseriös.
Sondern:
„Warum gelingt es offenbar nicht einmal, einem Anzeigeerstatter innerhalb eines angemessenen Zeitraums mitzuteilen, unter welcher Verfahrensnummer seine Strafanzeige geführt wird?“
Wenn Behörden bei derartigen Grundlagen scheitern, entsteht ein fatales Bild.
Dann geht es irgendwann nicht mehr nur um TGI.
Dann geht es um die Funktionsfähigkeit des Systems.
Eine Justiz kann fachlich hervorragend arbeiten und trotzdem Vertrauen verlieren, wenn sie für diejenigen, die sich an sie wenden, vollkommen undurchsichtig erscheint.
Und genau deshalb sollte die WKStA hier schnell für Klarheit sorgen.
Nicht mit Informationen, die Ermittlungen gefährden könnten.
Nicht mit Bewertungen über Schuld oder Unschuld.
Sondern mit dem Minimum, das jeder Bürger von einer staatlichen Institution erwarten können sollte:
Ihre Anzeige ist eingegangen. Sie wird unter dieser Verfahrensnummer geführt.
Mehr braucht es für den Anfang gar nicht.
Aber weniger sollte es in einem funktionierenden Rechtsstaat eigentlich auch nicht sein.
Denn Vertrauen lässt sich leichter erhalten als zurückgewinnen
Die WKStA hat eine besondere Stellung in Österreich. Sie bearbeitet komplexe und häufig politisch oder wirtschaftlich sensible Verfahren. Gerade deshalb muss sie unabhängig von öffentlichem Druck arbeiten können.
Doch Unabhängigkeit darf nicht mit Kommunikationslosigkeit verwechselt werden.
Wenn ein Anzeigeerstatter nach Wochen keine Verfahrensnummer kennt und nach seinen Angaben nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten hat, ist die Frage nach der Qualität der Verfahrenskommunikation vollkommen berechtigt.
Und dann muss man auch den unbequemen Satz aussprechen:
Als Bürger kann man unter solchen Umständen das Vertrauen in die Justiz verlieren – nicht unbedingt, weil erwiesen wäre, dass nichts getan wird, sondern weil man nicht erkennen kann, dass überhaupt etwas getan wird.
Das ist ein entscheidender Unterschied.
Und genau deshalb ist jetzt Transparenz im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendig.
Nicht irgendwann.
Sondern jetzt.


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