Immobiliendeal mit erstaunlich elastischem Kaufpreis

Immobiliendeal mit erstaunlich elastischem Kaufpreis

Veröffentlicht

Samstag, 05.09.2026
von Red. TB

Zwischen 7,27 und 25 Millionen Euro liegen manchmal nur ein paar Steuerfragen

Es gibt Immobiliengeschäfte, bei denen über den Kaufpreis hart verhandelt wird.

Und es gibt Immobiliengeschäfte, bei denen offenbar sogar später noch darüber diskutiert wird, welcher Kaufpreis eigentlich der maßgebliche war.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat gegen einen Wiener Immobilienunternehmer Anklage wegen Abgabenhinterziehung erhoben. Nach einem Bericht des Standard soll es sich um Michael Tojner handeln.

Der Vorwurf dreht sich um einen Immobiliendeal aus dem Jahr 2015.

Für fünf Wohnliegenschaften soll offiziell ein Kaufpreis von:

7,27 Millionen Euro

ausgewiesen worden sein.

Die Staatsanwaltschaft geht allerdings davon aus, dass zuvor mit einem anderen Immobilienunternehmer ein Preis von:

25 Millionen Euro

vereinbart worden sein soll.

Das ist immerhin eine Differenz von fast 18 Millionen Euro.

Oder, immobilienwirtschaftlich formuliert:

eine gewisse Bandbreite in der Preisfindung.


Auch die Grunderwerbsteuer zeigte sich erstaunlich flexibel

Auf Basis des niedrigeren Kaufpreises sollen rund:

255.000 Euro Grunderwerbsteuer

entrichtet worden sein.

Wäre der von der Staatsanwaltschaft angenommene höhere Kaufpreis maßgeblich gewesen, wären es etwa:

875.000 Euro

gewesen.

Differenz:

620.000 Euro.

Die WKStA sieht darin eine mögliche Abgabenhinterziehung.

Man könnte auch sagen:

Der österreichische Staat hat offenbar ein etwas anderes Verständnis davon, wie stark ein Immobilienpreis beim Gang zum Finanzamt schrumpfen darf.


Der Strafrahmen ist weniger verhandlungsfreundlich

Bei Abgabenhinterziehung droht laut WKStA eine Geldstrafe von bis zum Zweifachen des verkürzten Betrags.

Im konkreten Fall könnte das theoretisch eine erhebliche Summe bedeuten.

Zusätzlich kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.

Da zeigt sich:

Beim Kaufpreis mag es unterschiedliche Auffassungen geben.

Beim Strafgesetzbuch ist der Verhandlungsspielraum deutlich kleiner.


Ein Geschäftspartner hatte offenbar den besseren Steuerinstinkt

Besonders interessant ist die Rolle des anderen beteiligten Immobilienunternehmers.

Dieser bleibt nach den Angaben straffrei.

Warum?

Er erstattete rechtzeitig Selbstanzeige und bezahlte seine Steuerschuld.

Das österreichische Steuerrecht besitzt damit eine bemerkenswerte Funktion:

Wer schnell genug merkt, dass möglicherweise etwas schiefgelaufen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen noch die Notbremse ziehen.

Im Straßenverkehr nennt man das Vollbremsung.

Im Steuerrecht:

Selbstanzeige.


Auch eine Mitarbeiterin ist angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hat außerdem gegen eine Mitarbeiterin des Immobilienunternehmers Anklage erhoben.

Damit beschäftigt sich das Verfahren nicht lediglich mit der Frage, welche Zahl auf welchem Papier stand.

Es geht auch darum, wer an der Gestaltung des Geschäfts beteiligt war und wer welche Informationen kannte.

Die Antworten darauf muss nun gegebenenfalls ein Gericht finden.


Tojners Anwalt: Alles nicht nachvollziehbar

Rechtsanwalt Karl Liebenwein bestätigte gegenüber dem Standard, dass die Anklageschrift zugestellt wurde.

Die Vorwürfe beträfen ausschließlich Fragen der Grunderwerbsteuer und hätten nichts mit den seit Jahren geführten Auseinandersetzungen mit dem Burgenland zu tun.

Zudem seien sämtliche Liegenschaftstransaktionen unter Einbeziehung unabhängiger Sachverständiger bewertet worden.

Die Vorwürfe seien für seinen Mandanten inhaltlich nicht nachvollziehbar und würden entschieden zurückgewiesen.

Mit anderen Worten:

Die Staatsanwaltschaft sieht eine Steuerverkürzung.
Die Verteidigung sieht eine korrekte Bewertung.

Und irgendwo dazwischen liegen ungefähr 17,73 Millionen Euro Kaufpreisdifferenz.


Immobilien sind bekanntlich eine Frage der Perspektive

Der Fall zeigt einmal mehr, wie faszinierend Immobilien sein können.

Ein und dasselbe Objekt kann offenbar:

für den Verkäufer etwas wert sein,

für den Käufer etwas anderes,

für einen Sachverständigen wieder etwas anderes

und für das Finanzamt möglicherweise noch einmal etwas anderes.

Wer jemals versucht hat, eine Wohnung zu kaufen, kennt das Prinzip bereits.

Der Unterschied besteht lediglich darin, dass es normalerweise nicht um mehrere Millionen und eine Strafanklage geht.


Jetzt entscheidet nicht mehr der Immobilienmarkt

Ob die Vorwürfe der WKStA tatsächlich zutreffen, ist offen.

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.

Für Michael Tojner und die mitangeklagte Mitarbeiterin gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Sollte es zu einem Prozess kommen, wird dort geklärt werden müssen, welcher Kaufpreis rechtlich relevant war, wie die Transaktion strukturiert wurde und ob tatsächlich Steuern vorsätzlich verkürzt wurden.

Bis dahin bleibt aus satirischer Sicht nur eine Erkenntnis:

Bei Immobilien kann der Wert steigen oder fallen.

Manchmal offenbar sogar rückwirkend.

Nur das Finanzamt hätte gern rechtzeitig Bescheid gewusst.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bildnachweis:

stevepb (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Samstag, 05.09.2026

Diebewertung Netzwerk

Weitere Portale

Crowdinvesting Shop

Samstagszeitung - Wochenzeitung Verbraucherschutzforum Berlin

Archiv