Trump will den Schweigegeld-Fall loswerden – Richter sagt sinngemäß: „Privatsache bleibt Privatsache“

Trump will den Schweigegeld-Fall loswerden – Richter sagt sinngemäß: „Privatsache bleibt Privatsache“

Veröffentlicht

Sonntag, 30.08.2026
von Red. TB

Donald Trump hat erneut versucht, seinen New Yorker Schweigegeld-Fall vor ein Bundesgericht zu ziehen. Die Hoffnung dahinter: Dort könnte es leichter werden, seine Verurteilung von 2024 anzugreifen.

Ein Bundesrichter zeigte sich davon allerdings wenig beeindruckt. Richter Alvin Hellerstein wies den Antrag zurück und erklärte, die vorgebrachten Gründe seien weder neu noch rechtlich ausreichend.

Der entscheidende Punkt: Trump beruft sich unter anderem auf die besondere Immunität eines Präsidenten für offizielle Amtshandlungen. Doch bei Gesprächen über Schweigegeldzahlungen an Stormy Daniels wollte der Richter beim besten Willen keine Präsidentenpflicht erkennen.

Sinngemäß: Außenpolitik? Amtlich. Gesetze unterschreiben? Amtlich. Schweigegeld wegen einer privaten Affäre besprechen? Eher nicht.

Hellerstein formulierte es juristisch deutlich: Eine Affäre oder deren Vertuschung gehöre nicht zum Aufgabenbereich eines Präsidenten.

Auch Trumps Argument, dass Mitarbeiter des Weißen Hauses in bestimmte Vorgänge eingebunden gewesen seien, half nicht. Der Richter erinnerte daran, dass ein Präsidentenmitarbeiter durchaus auch private Dinge erledigen kann. Nur weil jemand im Weißen Haus arbeitet, wird also nicht automatisch jede Aufgabe zur Staatsangelegenheit.

Trump war 2024 in 34 Fällen wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen schuldig gesprochen worden. Eine Haft- oder Geldstrafe bekam er zwar nicht, die Verurteilung selbst blieb aber bestehen.

Natürlich ist die Sache damit nicht vorbei. Trump legte unmittelbar Berufung ein. Auch sein Einspruch gegen die ursprüngliche Verurteilung läuft weiter und könnte am Ende sogar wieder beim Supreme Court landen.

Kurz gesagt: Trump versucht weiterhin, aus einem privaten Skandal eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage zu machen. Der Bundesrichter hält dagegen.

Nicht alles, was ein Präsident während seiner Amtszeit tut, ist automatisch Staatsgeschäft – manche Dinge bleiben schlicht privat.

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Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Sonntag, 30.08.2026

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