Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hat am 25. August 2026 gleich vor zwei Online-Anbietern gewarnt. Betroffen sind die Plattformen „Crypto-Börse“ und „Primary Markets“. Nach Angaben der Behörde verfügen beide Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere dürfen sie dort keine Portfolioverwaltung nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 anbieten.
Bei beiden Plattformen werden laut FMA angebliche Standorte in Wien, Berlin und Zürich angegeben. Die österreichische Aufsicht warnt ausdrücklich vor dem Abschluss von Geschäften mit den genannten Anbietern.
FMA-Warnung ist ein ernstes Alarmsignal
Für Verbraucher ist eine solche Veröffentlichung besonders wichtig. Wer in Österreich Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich die dafür erforderliche Genehmigung. Ob ein Unternehmen entsprechend zugelassen ist, kann über die Unternehmensdatenbank der FMA überprüft werden.
Eine FMA-Warnung bedeutet dabei nicht automatisch, dass bereits strafrechtlich festgestellt wurde, dass es sich um Betrug handelt. Sie bedeutet aber sehr wohl, dass die Behörde festgestellt hat, dass die genannten Anbieter für die entsprechenden konzessionspflichtigen Dienstleistungen keine erforderliche österreichische Berechtigung besitzen. Für Anleger sollte das ein erhebliches Warnsignal sein.
Bereits Geld eingezahlt? Jetzt nicht weiterzahlen
Besonders aufmerksam sollten Verbraucher werden, die bereits Geld an „Crypto-Börse“ oder „Primary Markets“ überwiesen, Kryptowährungen transferiert oder dort ein vermeintliches Anlagekonto eröffnet haben.
Betroffene sollten jetzt möglichst schnell handeln:
- Keine weiteren Zahlungen leisten. Auch dann nicht, wenn angebliche Berater behaupten, für eine Auszahlung müssten zunächst Steuern, Provisionen, Versicherungen, Sicherheitsleistungen oder „Freischaltgebühren“ bezahlt werden.
- Bank oder Kreditkartenunternehmen unverzüglich kontaktieren. Bei Banküberweisungen sollte geprüft werden, ob ein Rückruf noch möglich ist. Bei Kartenzahlungen kann je nach Sachverhalt geprüft werden, ob ein Chargeback infrage kommt. Eine Rückzahlung ist allerdings nicht garantiert.
- Bei Kryptowährungen sämtliche Transaktionsdaten sichern. Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, Zeitpunkte und Beträge sollten dokumentiert werden.
- Alle Beweise aufbewahren. Dazu gehören E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Namen angeblicher Berater, Kontoauszüge, Verträge, Screenshots der Plattform und Zahlungsbelege.
- Den Sachverhalt den zuständigen Behörden melden. Neben einer Kontaktaufnahme mit der FMA kann bei Verdacht auf eine Straftat auch eine Anzeige bei der Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft sinnvoll sein.
- Passwörter ändern und Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, insbesondere wenn Zugangsdaten, Ausweiskopien oder andere persönliche Informationen an den Anbieter übermittelt wurden.
- Keine Fernwartungsprogramme mehr zulassen. Falls angebliche Berater Zugriff über Programme wie AnyDesk oder TeamViewer verlangt haben, sollte dieser Zugang beendet und das betreffende Gerät auf mögliche Veränderungen überprüft werden.
- Vorsicht vor angeblichen Geldrettern. Wer bereits Geld verloren hat, wird nicht selten ein zweites Mal kontaktiert. Angebliche Kanzleien, Blockchain-Ermittler oder „Recovery Services“ versprechen dann die Rückholung des Geldes gegen eine weitere Vorauszahlung. Auch hierbei ist höchste Vorsicht geboten.
Besonders kritisch: Gebühren vor der Auszahlung
Ein typisches Warnsignal bei problematischen Online-Anlageangeboten entsteht spätestens dann, wenn eine vermeintliche Auszahlung plötzlich an weitere Zahlungen geknüpft wird.
Beispielsweise wird behauptet, das Guthaben sei zwar vorhanden, könne aber erst ausgezahlt werden, nachdem eine „Kapitalertragsteuer“, eine „Blockchain-Gebühr“, eine „Liquiditätsprüfung“ oder eine zusätzliche Versicherung bezahlt wurde.
Verbraucher sollten sich dadurch nicht unter Druck setzen lassen.
Wer bereits Zweifel an einem Anbieter hat, sollte nicht versuchen, durch eine weitere Einzahlung das bereits investierte Geld „zu retten“. Gerade dieser Mechanismus kann Verluste weiter vergrößern.
Angebliche Gewinne sind noch kein Beweis für echtes Vermögen
Auch hohe Guthabenanzeigen innerhalb einer Online-Handelsplattform sollten Verbraucher nicht automatisch als Beweis dafür betrachten, dass dieses Geld tatsächlich vorhanden und auszahlbar ist.
Entscheidend ist letztlich nicht, welcher Betrag auf einem Bildschirm angezeigt wird, sondern ob Anleger ihr Kapital tatsächlich ohne ungewöhnliche Zusatzforderungen zurückerhalten können.
Wer bei einer Auszahlung immer wieder vertröstet wird oder zunächst weiteres Geld überweisen soll, sollte besonders vorsichtig sein.
Vor jeder Geldanlage die Lizenz prüfen
Die aktuellen Warnungen zeigen erneut, wie wichtig eine Überprüfung des Anbieters vor der ersten Überweisung ist.
Die FMA selbst weist darauf hin, dass Verbraucher überprüfen können, ob ein Finanzunternehmen von der österreichischen Aufsicht zugelassen ist. Die Behörde veröffentlicht außerdem regelmäßig aktuelle Investorenwarnungen.
Dabei sollte nicht ausschließlich auf professionell gestaltete Webseiten, Telefonnummern mit deutscher oder österreichischer Vorwahl oder angebliche Büroadressen vertraut werden. Auch Begriffe wie „reguliert“, „lizenziert“ oder „europäischer Finanzdienstleister“ sollten unabhängig überprüft werden.
Wichtig für Betroffene
Wer bereits bei „Crypto-Börse“ oder „Primary Markets“ investiert hat, sollte jetzt vor allem eines vermeiden: aus Angst vor dem Verlust noch weiteres Geld nachzuschießen.
Stattdessen sollte der Zahlungsweg möglichst schnell geprüft, sämtliche Kommunikation dokumentiert und professionelle beziehungsweise behördliche Hilfe eingeholt werden.
Die FMA-Warnungen vom 25. August 2026 sind eindeutig: Beide genannten Anbieter verfügen in Österreich nicht über die erforderliche Berechtigung für die von der Behörde bezeichneten konzessionspflichtigen Wertpapierdienstleistungen.
Für Verbraucher gilt daher: Keine neuen Geschäfte abschließen, keine zusätzlichen Zahlungen leisten und bei bereits erfolgten Einzahlungen schnell handeln.


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