Früher reichten für eine Hochzeit zwei Dinge: Liebe und ein halbwegs funktionierender Termin beim Standesamt.
Heute braucht man zusätzlich offenbar einen Anwalt, einen Steuerberater, drei Ordner und die emotionale Bereitschaft, beim Candle-Light-Dinner über Pflegebedürftigkeit, Erbquoten und den möglichen Tod des Partners zu sprechen.
Willkommen in der modernen Ehe.
Der Ehevertrag, einst ungefähr so romantisch wie ein Kontoauszug auf dem Kopfkissen, wird in den USA immer beliebter. Laut Umfrage haben inzwischen 53 Prozent der verheirateten oder verlobten Menschen unter 45 Jahren einen sogenannten Prenup abgeschlossen.
Romantik ist also keineswegs tot.
Sie wurde nur notariell beglaubigt.
„Willst du mich heiraten?“ – „Kommt auf Absatz 7 an“
Früher galt der Ehevertrag vor allem als Instrument für Menschen, die schon beim Ja-Wort darüber nachdachten, wem nach der Scheidung die Villa in Malibu gehört.
Heute erklären Anwälte: So ein Vertrag sollte viel mehr können.
Denn eine Ehe endet statistisch nicht zwangsläufig mit Scheidung.
Manchmal endet sie auch ganz klassisch mit dem Tod.
Oder vorher mit Krankheit, Pflegebedürftigkeit und der Erkenntnis, dass „in guten wie in schlechten Zeiten“ juristisch erstaunlich viele Unterpunkte haben kann.
Die moderne Hochzeitsplanung lautet deshalb:
Blumen? Check.
Ringe? Check.
Sitzordnung? Check.
Regelung darüber, wer im Fall dauerhafter Geschäftsunfähigkeit auf das Depot zugreifen darf?
Unbedingt vor der Hochzeit klären.
Keine Sorge: Wenn Sie nichts regeln, regelt es der Staat
Wer keinen Ehevertrag abschließt, fällt natürlich nicht ins rechtsfreie Nichts.
Der Staat hilft.
Und wie immer, wenn der Staat ungefragt bei privaten Vermögensfragen hilft, sollte man vielleicht vorher einen Kaffee trinken.
Je nach US-Bundesstaat kann ein überlebender Ehepartner automatisch Ansprüche auf Haus, Vermögen oder Nachlass besitzen – teilweise sogar dann, wenn im Testament etwas anderes steht.
Das ist besonders spannend bei Patchworkfamilien.
Sie wollen Ihr Haus den Kindern aus erster Ehe vererben?
Sehr schön.
Das Gesetz könnte allerdings sagen:
„Natürlich. Später.“
Denn zunächst darf möglicherweise der überlebende Ehepartner dort wohnen.
Die Kinder warten dann einfach.
Erben braucht schließlich Geduld.
Das Testament: wichtig, aber leider kein Zauberstab
Viele Menschen denken: „Ich habe doch ein Testament.“
Das ist hervorragend.
Allerdings funktioniert ein Testament nicht wie der Infinity-Handschuh von Marvel.
Man schreibt nicht einfach auf:
„Meine Tochter bekommt alles.“
und sämtliche gesetzlichen Ansprüche verschwinden in einer Rauchwolke.
Ein Ehevertrag kann deshalb ergänzend regeln, auf welche Rechte Ehepartner verzichten.
Das klingt kühl.
Aber spätestens wenn fünf Erwachsene über ein Einfamilienhaus streiten, wirkt ein bisschen Kühle plötzlich erstaunlich angenehm.
Pflegebedürftigkeit: Der romantische Teil, den Hochzeitsmagazine vergessen
Ein Ehevertrag kann auch festlegen, was passiert, wenn einer der Partner schwer erkrankt und nicht mehr selbst entscheiden kann.
Wie wird Pflege bezahlt?
Welches Vermögen darf dafür verwendet werden?
Was bleibt getrennt?
Was soll für Kinder erhalten bleiben?
Fragen, die auf Hochzeitsmessen traditionell eher selten gestellt werden.
Dort geht es meist um Torten, DJs und Tischdekoration.
Der Stand mit dem Schild
„Vermögensschutz bei fortschreitender Demenz – heute 20 Prozent Rabatt“
hat sich bislang nicht durchgesetzt.
Dabei wäre er vermutlich nützlicher als der dritte Schokoladenbrunnen.
Ehevertrag allein reicht natürlich auch nicht
Wer jetzt glaubt, mit einem Prenup sei alles erledigt, darf sich wieder setzen.
Man braucht außerdem weiterhin Testament, Vollmachten, eventuell Trusts, Versicherungen und Begünstigtenregelungen.
Ein Ehevertrag legt beispielsweise fest:
„Das ist mein Vermögen.“
Das Testament sagt:
„Diese Person bekommt es nach meinem Tod.“
Die Vollmacht regelt:
„Diese Person entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann.“
Und die Lebensversicherung sagt:
„Ich zahle nur, wenn mich tatsächlich jemand abgeschlossen hat.“
Das ist wichtig.
Denn ein Ehevertrag kann zwar versprechen, dass der Partner eine Lebensversicherung bekommt.
Aber wenn niemand die Police gekauft hat, entsteht sie leider nicht automatisch aus Liebe.
Versicherungsunternehmen sind da altmodisch.
Sie möchten meistens vorher Geld.
Besonders unterhaltsam wird es, wenn die Dokumente sich widersprechen
Juristen empfehlen deshalb dringend, sämtliche Dokumente aufeinander abzustimmen.
Ehevertrag sagt A.
Testament sagt B.
Versicherung sagt C.
Und irgendein altes Formular aus dem Jahr 2009 nennt noch die Ex-Freundin als Begünstigte.
Herzlichen Glückwunsch.
Sie haben soeben das Geschäftsmodell mehrerer Anwaltskanzleien gesichert.
Denn wenn Verträge, Testamente und Begünstigtenregelungen unterschiedliche Dinge sagen, wird die Sache im Zweifel nach dem Tod vor Gericht geklärt.
Der Verstorbene selbst kann dann immerhin entspannt bleiben.
Für alle anderen beginnt Staffel eins von:
„Wer bekommt das Ferienhaus?“
„Set it and forget it“ funktioniert nur beim Toaster
Auch ein Ehevertrag sollte regelmäßig aktualisiert werden.
Denn erstaunlicherweise bleibt das Leben nach der Hochzeit nicht stehen.
Kinder werden geboren.
Immobilien gekauft.
Firmen gegründet.
Menschen ziehen um.
Gesetze ändern sich.
Vermögen wächst.
Manchmal schrumpft es auch spektakulär, weil jemand dachte, Kryptowährungen seien praktisch ein Sparbuch mit Raketenlogo.
Deshalb sollte man die Dokumente bei größeren Veränderungen überprüfen.
Ein Ehevertrag ist also kein:
„Unterschreiben und 40 Jahre in die Schublade legen.“
Er ist eher wie ein Betriebssystem.
Alle paar Jahre kommt ein Update.
Nur dass anschließend niemand auf „Später erinnern“ klicken sollte.
Der Prenup wird zum Beziehungs-TÜV
Eigentlich hat der moderne Ehevertrag damit kaum noch etwas mit Misstrauen zu tun.
Er ist eine Mischung aus Finanzplan, Katastrophenschutz und Beziehungs-TÜV.
Man klärt Dinge, solange man sich noch mag.
Das ist schlau.
Denn die beste Zeit, darüber zu entscheiden, wer im Ernstfall was bekommt, ist erstaunlicherweise nicht der Moment, in dem sich zwei Familienmitglieder im Nachlassgericht anschreien.
Natürlich bleibt ein gewisser Widerspruch.
Man steht vor dem Altar und verspricht ewige Liebe.
Und wenige Tage vorher hat man unterschrieben:
„Für den Fall, dass das Ganze doch anders läuft, siehe Anlage 4.“
Aber vielleicht ist genau das die moderne Romantik.
Nicht:
„Unsere Liebe hält für immer.“
Sondern:
„Unsere Liebe hält hoffentlich für immer. Und falls nicht, ist wenigstens das Haus geklärt.“


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