TGI Gold mit Rabatt oder Bond?

TGI Gold mit Rabatt oder Bond?

Veröffentlicht

Samstag, 22.08.2026
von Red. TB

Gold, Bond und Luxemburger Baukasten: Wo ist eigentlich der Schatz?

Im Umfeld von TGI beziehungsweise Trust Gold taucht eine Anleihe mit der ISIN FR001401A652 auf. Dahinter steht eine Luxemburger Verbriefungsstruktur namens Fermion Equity Fund, verwaltet von Fermion Capital S.à r.l. Klingt beeindruckend. ISIN, LEI, Luxemburg, Fonds, Bond – da fehlt eigentlich nur noch ein Mann mit Aktentasche und Krawatte, der „institutionelle Struktur“ sagt. Doch was steht tatsächlich in den öffentlichen Registern? Vor allem eines: sehr viel über die Verpackung. Erstaunlich wenig über das Gold.

Recherche zu Fermion Capital S.à r.l. / Fermion Equity Fund · Stand: 21. August 2026

Redaktioneller Hinweis

Dieser Beitrag basiert ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Unterlagen des Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregisters RCS, des RESA sowie frei zugänglichen Referenzdaten.

Registereinträge beweisen rechtliche Strukturen. Sie beweisen weder Fehlverhalten noch automatisch die wirtschaftliche Werthaltigkeit eines Investments.

Für sämtliche genannten Personen und Gesellschaften gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Oder kürzer:

Eine Luxemburger Registernummer ist noch kein Goldbarren.

Eine Anleihe betritt die Bühne

Im Umfeld der früheren TGI AG beziehungsweise der heutigen Trust-Gold-Struktur wird auf eine Anleihe verwiesen:

TGI SERIES 1

ISIN: FR001401A652

Kupon: 4,75 Prozent

Fälligkeit: 30. Juli 2036

Technische Aufnahme in die Abwicklungssysteme: 24. Juli 2026

Als Struktur dahinter wird der Luxemburger Fermion Equity Fund genannt, verwaltet von der Fermion Capital S.à r.l.

Das klingt zunächst nach großer Finanzwelt.

Luxemburg.

Bond.

Fund.

Capital.

ISIN.

Vier Begriffe, bei denen der normale Anleger automatisch zehn Zentimeter aufrechter sitzt.

Also haben wir uns angesehen, was die Luxemburger Registerakte tatsächlich hergibt.

Und die erzählt eine durchaus interessante Geschichte.

Fermion hieß früher Firminy – Überraschung beendet

Bei früheren Recherchen konnte man leicht den Eindruck gewinnen, es gebe neben Fermion auch noch eine verdächtig ähnlich aufgebaute Gesellschaft namens Firminy.

Nun die Auflösung:

Es ist dieselbe Gesellschaft.

Keine geheime Parallelstruktur.

Kein Luxemburger Zwillingsfonds.

Kein Finanzthriller.

Die Gesellschaft wurde am 24. Oktober 2007 unter dem Namen Firminy Capital gegründet und später in Fermion Capital umbenannt.

Registernummer damals wie heute:

B133838.

Die Statuten wurden mehrfach geändert – 2014, 2018 und zuletzt am 22. Juli 2026.

Damit wäre wenigstens dieses Rätsel gelöst.

Wir können die rote Schnur auf der Ermittlungswand wieder entfernen.

12.500 Euro Kapital verwalten große Ambitionen

Das Stammkapital der Fermion Capital S.à r.l. beträgt:

12.500 Euro.

100 Anteile.

Je 125 Euro.

Alleiniger Gesellschafter und Manager ist Dirk Theunis Coetzer, geboren 1972 in Südafrika.

12.500 Euro Stammkapital sind für eine Luxemburger S.à r.l. rechtlich nichts Ungewöhnliches.

Es ist also keineswegs verdächtig, dass eine solche Verwaltungsgesellschaft mit diesem Kapital arbeitet.

Interessant wird die Zahl nur im Verhältnis zu den Vermögenswerten, die eine solche Struktur theoretisch verwalten kann.

Wer bei „Fonds“ automatisch an riesige Marmorgebäude, 300 Analysten und einen Tresorraum denkt, sollte sich von diesem Bild verabschieden.

Eine Verwaltungsgesellschaft kann gesellschaftsrechtlich ausgesprochen schlank sein.

Sehr schlank.

Fast schon Finanzwirtschaft auf Diät.

Die Statuten können praktisch alles

Der Unternehmensgegenstand ist großzügig formuliert.

Fermion darf alternative Investmentfonds verwalten.

Verbriefungsfonds.

Fiduziarische Vermögen.

Beteiligungen.

Darlehen.

Anleihen.

Und verschiedene weitere Finanzierungen.

Kurz gesagt:

Die Statuten sind weniger Speisekarte als All-you-can-eat-Buffet.

Das ist nicht ungewöhnlich.

Gesellschaftsverträge werden gerne breit formuliert, damit man nicht für jede neue Idee erneut zum Notar laufen muss.

Nur sagt ein breiter Unternehmensgegenstand eben nichts darüber aus, was tatsächlich im jeweiligen Compartment liegt.

Und genau das wird später noch wichtig.

Dann verschwand plötzlich der Firmensitz

Jetzt wird die Chronologie interessanter.

Am 9. Juli 2026 kündigte der Domizilierungsagent CREAPARTNERS den Domizilierungsvertrag am damaligen Sitz in Capellen.

Übersetzt:

Die Adresse war weg.

Am 20. Juli wurde die LEI-Struktur registriert.

Am 22. Juli beschloss der Gesellschafter beim Notar die Verlegung des Firmensitzes nach Luxemburg-Stadt.

Am 24. Juli wurde die ISIN FR001401A652 technisch in die Abwicklung aufgenommen.

Am 30. Juli sollten Emission beziehungsweise Laufzeit beginnen.

Und erst am 5. beziehungsweise 6. August tauchte die neue Adresse formal im Register auf.

Das ergibt eine bemerkenswerte Reihenfolge:

9. Juli: alter Sitz weg.

22. Juli: neuer Sitz beschlossen.

24. Juli: Wertpapier technisch aufgenommen.

30. Juli: Emissionsstart.

Anfang August: neue Adresse im Register.

Man könnte sagen:

Der Bond war zeitweise organisatorisch schneller unterwegs als der Briefkasten.

Wichtig:

Daraus folgt kein Fehlverhalten.

Warum der alte Domizilierungsvertrag gekündigt wurde, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Das kann geschäftliche, organisatorische, formale oder Compliance-Gründe haben.

Spekulation wäre unseriös.

Bemerkenswert bleibt die zeitliche Nähe trotzdem.

Die Emissionsunterlagen kannten offenbar noch die alte Adresse

Zusätzlich interessant:

Die Unterlagen aus dem Juli 2026 sollen weiterhin die Adresse in Capellen verwenden.

Also jene Adresse, deren Domizilierungsvereinbarung bereits gekündigt worden war.

Auch daraus folgt nicht automatisch ein rechtliches Problem.

Aber es ist genau die Sorte Detail, bei der ein sorgfältiger Anleger kurz aufhört, nur auf den Kupon von 4,75 Prozent zu schauen.

Wie baut man eigentlich ein Luxemburger Compartment?

Hier helfen zwei ältere Dokumente.

Im Register liegen vollständige Reglements für die Compartments:

FERMI-VERTICAL FARMING

und

FERMI-LEISURE.

Beide stammen vom 14. Juni 2021.

Und beide sind – abgesehen vom Namen – offenbar wortgleich.

Das ist praktisch.

So bekommt man einen ziemlich guten Eindruck davon, wie der Fermion-Baukasten funktioniert.

Man nimmt ein Standardreglement.

Ändert den Namen.

Fertig ist das neue Fach im Finanzregal.

Das ist rechtlich zunächst nichts Anrüchiges. Standardisierte Dokumentationen sind in der Finanzbranche völlig normal.

Nur sollte niemand glauben, allein die Existenz eines Compartments erzähle bereits etwas über dessen konkreten Inhalt.

Anlagepolitik: im Grunde „irgendwas mit Vermögen“

Besonders großzügig ist die Anlagepolitik.

Nach den ausgewerteten Reglements können Risiken und Erträge aus Vermögenswerten und Forderungen jeder Art verbrieft werden.

Gold?

Möglich.

Immobilien?

Möglich.

Forderungen?

Möglich.

Andere Assets?

Offenbar ebenfalls möglich.

Das Reglement sagt damit im Wesentlichen:

Hier kann etwas drin sein.

Was genau?

Bitte nächste Unterlage.

Die spannende Unterlage ist leider nicht öffentlich

Die konkreten Konditionen der Notes sollen in einem Base Private Placement Memorandum und den jeweiligen Final Terms stehen.

Und genau diese Dokumente sind nicht öffentlich im Register hinterlegt.

Das ist entscheidend.

Denn dort müsste man erwarten, Informationen zur konkreten Serie zu finden:

Welche Vermögenswerte gehören dazu?

Wie ist die Zahlungsstruktur?

Welche Sicherheiten bestehen?

Wer hält gegebenenfalls das Gold?

Wie wird bewertet?

Welche Rechte haben Anleger?

Die öffentlichen Registerunterlagen beantworten diese Fragen nicht.

Wir stehen also vor einem wunderschön beschrifteten Tresor.

Nur hineinsehen können wir nicht.

Eine Depotbank? Kann sein

Nach den älteren Compartment-Reglements kann die Verwaltungsgesellschaft eine Depotbank beziehungsweise Verwahrstelle bestellen.

Kann.

Nicht zwingend:

Muss.

Auch das ist für die Beurteilung eines behaupteten Goldbestands interessant.

Denn wenn jemand sagt:

„Da liegen große Mengen Gold dahinter“,

wäre eine naheliegende Gegenfrage:

Bei wem?

Und direkt danach:

Kann derjenige das bestätigen?

Ein unabhängiger Verwahrstellennachweis wäre hierfür jedenfalls erheblich aussagekräftiger als eine ISIN.

Bewertung: einmal jährlich, bitte nicht drängeln

Die öffentlich vorliegenden Reglements sehen eine Berechnung des Nettoinventarwerts zu Beginn jedes Kalenderjahres vor.

Durch die Verwaltungsgesellschaft.

Eine laufende unabhängige Bewertung ist dort nicht vorgesehen.

Das bedeutet:

Wenn man wissen möchte, was das jeweilige Compartment heute wert ist, lautet die Registerantwort ungefähr:

Wir schauen regelmäßig nach. Also jährlich.

Für einen langfristigen Fonds mag das je nach Struktur zulässig sein.

Für Anleger, denen hohe konkrete Vermögenswerte als Sicherheit vermittelt werden, dürfte trotzdem eine aktuellere und unabhängige Bestätigung interessanter sein.

Compartments sind kleine finanzielle Inseln

Eine wichtige Regel lautet:

Jedes Compartment haftet grundsätzlich nur für seine eigenen Verpflichtungen.

Gläubiger eines Compartments können nicht einfach auf Vermögen anderer Compartments zugreifen.

Das nennt sich Segregation.

Oder weniger elegant:

Jeder badet in seinem eigenen Becken.

Wenn in einem Compartment zu wenig Vermögen vorhanden wäre, hilft es dem Anleger also wenig, dass das Nachbar-Compartment eventuell prächtig ausgestattet ist.

Interessenkonflikte? Bitte zu Marktbedingungen

Auch Interessenkonflikte sind nach den Reglements nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Geschäfte mit verbundenen Parteien können stattfinden, sofern sie zu marktüblichen Bedingungen erfolgen.

Auch das ist bei Finanzstrukturen nicht ungewöhnlich.

Aber es unterstreicht erneut:

Die entscheidende Frage ist nicht, ob die Struktur juristisch existiert.

Sondern:

Was passiert innerhalb dieser Struktur tatsächlich?

Und jetzt zum Gold

Hier wird die Recherche erstaunlich kurz.

Denn in den öffentlich ausgewerteten Luxemburger Registerunterlagen findet sich laut vorliegender Dokumentenauswertung:

keine TGI AG,

kein Trust Gold,

kein „TGI Series 1“-Compartment,

kein „TGE Series One“,

kein Gold,

keine Goldbestände,

keine Minenrechte,

keine Edelmetallforderungen,

keine Verwahrbestätigung,

kein Wertgutachten,

kein entsprechendes Testat.

Das bedeutet ausdrücklich nicht:

Es gibt kein Gold.

Es bedeutet nur:

Das öffentliche Luxemburger Register beweist keines.

Und das ist ein ziemlich wichtiger Unterschied.

Eine ISIN ist keine Goldwaage

Eine ISIN zeigt, dass ein Wertpapier technisch identifizierbar ist.

Ein LEI zeigt, dass eine juristische beziehungsweise finanzielle Einheit identifiziert werden kann.

Ein Handelsregistereintrag zeigt, dass eine Gesellschaft existiert.

Alle drei Dinge können völlig korrekt sein.

Nur beweisen sie gemeinsam noch immer nicht:

dass 100 Millionen Euro Gold vorhanden sind,

dass überhaupt Gold vorhanden ist,

dass dieses Gold unbelastet ist,

dass es einem bestimmten Compartment gehört,

oder dass ein Anleger im Ernstfall darauf zugreifen kann.

Anders formuliert:

Eine ISIN ist kein Echtheitszertifikat für Gold.

Sonst wäre Finanzanalyse wirklich beneidenswert einfach.

Das Register beweist die Verpackung

Und genau hier liegt der eigentliche Erkenntnisgewinn.

Die Luxemburger Dokumente zeigen:

Die Verwaltungsgesellschaft existiert.

Die Fondsstruktur existiert.

Compartments können rechtlich eingerichtet werden.

Notes können darüber ausgegeben werden.

Es gibt einen etablierten juristischen Baukasten.

Alles schön.

Nur sagt dieser Baukasten nichts darüber aus, welches Material später hineingelegt wurde.

Man kann schließlich auch einen Kühlschrank kaufen.

Der Kaufbeleg beweist:

Kühlschrank vorhanden.

Er beweist nicht:

Kühlschrank voller Kaviar.

Wer Gold behauptet, sollte Gold belegen können

Wenn im Vertrieb behauptet wird, eine Anleihe sei durch Gold oder andere bedeutende Vermögenswerte gedeckt, wären ganz andere Unterlagen interessant.

Zum Beispiel:

das vollständige Private Placement Memorandum,

die Final Terms der konkreten Serie,

geprüfte Abschlüsse des Compartments,

ein Bericht des Abschlussprüfers,

eine unabhängige Bewertung,

eine Bestätigung der Verwahrstelle,

Lagerlisten,

Eigentumsnachweise,

oder ein unabhängiges Bestandstestat.

Das wären Dokumente, über die man sinnvoll diskutieren könnte.

Ein Registerauszug mit dem Wort „Capital“ im Firmennamen ersetzt das nicht.

Und was hat der Notar bestätigt?

Auch hier ist Zurückhaltung angebracht.

Die notarielle Urkunde vom 22. Juli 2026 betrifft nach den ausgewerteten Unterlagen die Verlegung des Gesellschaftssitzes.

Mehr nicht.

Der Notar hat damit nicht bestätigt:

dass Gold existiert,

dass eine Anleihe werthaltig ist,

dass TGI beteiligt ist,

oder dass Anleger ihr Geld zurückbekommen.

Er hat bestätigt:

Die Gesellschaft zieht um.

Auch Notare haben Grenzen.

Luxemburg ist kein Qualitätssiegel

Luxemburg besitzt einen hochentwickelten Finanzplatz und komplexe gesetzliche Strukturen für Fonds und Verbriefungen.

Das ist richtig.

Trotzdem bedeutet:

„Luxemburger Struktur“

nicht automatisch:

„garantiert sicher“.

Genauso wenig wie:

„deutsche GmbH“

automatisch bedeutet:

„wirtschaftlich kerngesund“.

Ein Rechtsrahmen ermöglicht Geschäfte.

Er ersetzt nicht deren Prüfung.

Das vielleicht schönste Detail: die Registernummer

Die beiden älteren Fondsreglements nennen beim Fonds die Nummer B133838.

Das ist allerdings die Registernummer der Verwaltungsgesellschaft.

Der eigentliche Verbriefungsfonds besitzt als fiduziarisches Vermögen keine eigene Rechtspersönlichkeit und damit keine eigene RCS-Nummer.

Für Nichtjuristen kann das schnell aussehen, als habe „der Fonds“ einen normalen Handelsregistereintrag.

Hat er so aber nicht.

Das ist kein Skandal.

Nur Luxemburger Finanzrecht.

Was für Außenstehende gelegentlich ähnlich kompliziert wirkt.

Was Anleger selbst überprüfen können

Wer Spaß an Finanzdetektivarbeit hat, kann die Struktur selbst nachvollziehen:

Luxemburger Handelsregister:
RCS B133838

Euroclear:
ISIN FR001401A652

GLEIF:
LEI 222100ATEHZXKCG9J985

CSSF:
Register und gegebenenfalls Warnhinweise prüfen.

Das bestätigt verschiedene Teile der rechtlichen und technischen Struktur.

Für die entscheidende Frage nach einer behaupteten Golddeckung braucht man aber zusätzliche Dokumente.

Die Millionenfrage lautet deshalb weiterhin: Wo ist das Gold?

Nach Sichtung der öffentlichen Registerunterlagen bleibt keine Geschichte über eine offensichtlich nicht existierende Gesellschaft zurück.

Im Gegenteil.

Die Gesellschaft existiert.

Die Struktur existiert.

Die rechtlichen Mechanismen existieren.

Das Wertpapier besitzt eine ISIN.

Alles real.

Nur beantwortet all das ausgerechnet die für Anleger spannendste Frage nicht:

Was befindet sich tatsächlich im Compartment?

Oder etwas weniger höflich:

Wo ist das Gold?

Solange öffentlich weder Verwahrnachweis noch Testat, geprüfter Abschluss oder vergleichbarer unabhängiger Nachweis vorliegt, kann ein Außenstehender diese Frage anhand der Luxemburger Registerakte nicht beantworten.

Und damit lautet das Fazit:

Der Bond hat eine Nummer.

Die Gesellschaft hat eine Nummer.

Der Manager hat einen Namen.

Der Fonds hat Regeln.

Das Compartment hat eine juristische Konstruktion.

Nur das Gold hat in den öffentlich ausgewerteten Unterlagen bislang keinen Auftritt.

Vielleicht befindet es sich hinter dem Vorhang.

Dann wäre jetzt eigentlich ein guter Zeitpunkt:

Vorhang auf.

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HtcHnm (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Samstag, 22.08.2026

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