BUWOG-Nachspiel mit Wiener Schmäh: A bissl Anzeige, a bissl Schwindel – und keiner war’s

BUWOG-Nachspiel mit Wiener Schmäh: A bissl Anzeige, a bissl Schwindel – und keiner war’s

Veröffentlicht

Samstag, 22.08.2026
von Red. TB

Die BUWOG-Causa ist offenbar wie ein Wiener Altbau: Kaum glaubt man, jetzt sei endlich alles saniert, bröselt irgendwo wieder der Verputz herunter. Diesmal geht es um mutmaßlich gefälschte Beweise gegen die frühere BUWOG-Richterin Marion Hohenecker, einen mittlerweile geständigen Schwindler, Zahlungen für „Aufwand“ – und Grasser-Anwalt Dieter Böhmdorfer, der sagt: Wir haben alles richtig gemacht. Na dann ist ja eh alles leiwand. Fast.

Man muss der österreichischen Justiz eines lassen:

Langweilig wird einem dort nicht.

Der BUWOG-Prozess ist längst Geschichte, Karl-Heinz Grasser rechtskräftig verurteilt, die Strafe vom Obersten Gerichtshof reduziert – und man hätte glauben können:

So, jetzt sperren wir den Aktenschrank zu und gehen auf einen Kaffee.

Aber geh.

Österreich wäre nicht Österreich, wenn nicht irgendwo noch ein Nachtrag herumliegen würde.

Diesmal mit einer Geschichte, die klingt, als hätte jemand beim Heurigen gesagt:

„Du, ich kenn da wen, der hat da was gegen die Richterin.“

Und plötzlich sitzen wieder Anwälte, Staatsanwälte und Standesvertreter am Tisch.

Ein Informant mit Material – was soll da schon schiefgehen?

Ausgangspunkt ist ein 60-jähriger Mann, der Grassers Anwälte offenbar davon überzeugte, belastendes Material gegen die frühere BUWOG-Richterin Marion Hohenecker zu besitzen.

Hohenecker hatte Grasser ursprünglich zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte später die Verurteilung, halbierte jedoch die Strafe.

Dann tauchte besagter Informant auf.

Mit E-Mails.

Mit Behauptungen.

Mit angeblich kompromittierenden Informationen.

Und mittlerweile auch mit einem Geständnis, ein Schwindler zu sein.

Da möchte der durchschnittliche Wiener reflexartig sagen:

„Na servas.“

Böhmdorfer: Wir haben alles richtig gemacht

Dieter Böhmdorfer, früher selbst Justizminister und später einer von Grassers Anwälten, sieht die Sache allerdings vollkommen anders.

Er sagt, man habe sich „von A bis Z lückenlos richtig“ verhalten.

Berufsrechtlich ebenfalls.

Also nicht nur ein bissl richtig.

Nicht ungefähr richtig.

Lückenlos.

Das ist eine Formulierung, die in Österreich erfahrungsgemäß meistens genau dann fällt, wenn rundherum gerade sehr viele Leute fragen:

„Seids ihr euch da wirklich sicher?“

Böhmdorfers Argument:

Die Anwälte hätten nicht gegen die Justiz gearbeitet.

Im Gegenteil.

Sie hätten die Justiz um Hilfe gebeten.

Man wollte also, vereinfacht gesagt, der Staatsanwaltschaft Material übergeben und sie prüfen lassen, ob daran etwas dran ist.

Das klingt zunächst durchaus vernünftig.

Nur war das Material eben offenbar weniger „Watergate“ und mehr „Wasser im Keller“.

Wochenlang überlegt – und dann zur Oberstaatsanwaltschaft

Laut Böhmdorfer habe man wochenlang darüber nachgedacht, wie mit den Unterlagen umzugehen sei.

Warum?

Weil Akten in Österreich angeblich manchmal erstaunlich schnell ihren Weg in die Medien finden.

Eine Beobachtung, die vermutlich mehrere Generationen von Journalisten mit einem unschuldigen Blick quittieren würden.

Also brachte man die Sache zur Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Zur „Vorprüfung“.

Man wollte laut Böhmdorfer verhindern, dass unnötig Porzellan zerschlagen werde.

Sehr löblich.

Inzwischen steht allerdings gefühlt die halbe Vitrine auf dem Boden.

Anzeige in zwei Geschmacksrichtungen

Besonders österreichisch elegant war offenbar die Konstruktion der Anzeige.

Es gab zwei Varianten.

Variante eins: Die Richterin könnte sich des Amtsmissbrauchs oder der Bestechlichkeit schuldig gemacht haben.

Variante zwei: Falls das alles nicht stimmt, könnte der Informant verleumdet haben.

Das ist juristisch natürlich nachvollziehbar.

Für Laien klingt es ein bisschen wie:

„Entweder war’s die Richterin – oder der, der sagt, dass es die Richterin war.“

Damit war zumindest theoretisch jede Fahrtrichtung abgedeckt.

Die Staatsanwaltschaft entschied sich zunächst dafür, gegen Hohenecker zu ermitteln.

Dieses Verfahren wurde am 31. Juli eingestellt.

Gegen den Informanten wird dagegen weiter ermittelt.

Damit hat sich eine der beiden Varianten jedenfalls deutlich besser entwickelt als die andere.

Und dann kommt das Geld ins Spiel

Jetzt wird’s heikel.

Der 60-Jährige erklärte laut Ermittlungsakt, von den Anwälten 22.500 Euro erhalten zu haben.

Böhmdorfer weist entschieden zurück, dass der Mann dadurch zu falschen Vorwürfen animiert worden sei.

Er sagt:

Der Informant habe sich zunächst an Manfred Ainedter gewandt, E-Mails geschickt und einen Aufwandsersatz von 4.000 Euro verlangt.

Böhmdorfer selbst betont:

In seiner Gegenwart habe der Mann nie Geld verlangt.

Und auch nie Geld bekommen.

Das ist juristisch relevant.

Für den Wiener Stammtisch klingt es allerdings ein wenig nach:

„Bei mir am Tisch war jedenfalls ka Kuvert.“

Was außerhalb des Tisches passiert ist, ist eine andere Frage.

22.500 Euro oder doch nicht?

Grassers Anwalt Norbert Wess bestreitet, dass insgesamt 22.500 Euro bezahlt worden seien.

Aus dem Ermittlungsakt soll laut APA aber hervorgehen, dass jedenfalls mehrere tausend Euro als Auslagenersatz und Spesen abgegolten wurden.

Das ist nicht dasselbe wie eine Zahlung für falsche Aussagen.

Und genau diese Unterscheidung ist wichtig.

Aber die Optik?

Nun ja.

Hoheneckers Anwalt Nikolaus Rast nennt sie „schief“.

Das ist für Wiener Verhältnisse fast schon diplomatisch.

Denn wenn jemand mit angeblichen Belastungsunterlagen gegen eine Richterin auftaucht, dafür Geld oder Spesenersatz erhält und sich später als Schwindler entpuppt, dann denkt sich selbst der freundlichste Beobachter:

„Des schaut jetzt ned optimal aus.“

Die Richter und Staatsanwälte sind wenig begeistert

Richtervereinigung und Staatsanwälte reagierten entsprechend deutlich.

Auch Justizministerin Anna Sporrer zeigte sich besorgt.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag stellte sich dagegen hinter die beteiligten Anwälte.

Damit haben wir eine klassische österreichische Lage:

Die Richter sagen:

„So geht’s nicht.“

Die Staatsanwälte sagen:

„So geht’s wirklich nicht.“

Die Anwälte sagen:

„Doch.“

Und irgendwo dazwischen sitzt der Bürger und fragt:

„Wer zahlt eigentlich den Melange?“

Rast: Das beschädigt den Berufsstand

Besonders deutlich wurde Hoheneckers Anwalt Nikolaus Rast.

Er meint, das Vorgehen beschädige den Berufsstand.

Für ihn sei nicht nachvollziehbar, warum erfahrene Anwälte einem mutmaßlichen Fälscher und Betrüger vertraut hätten, ohne dessen Angaben ausreichend zu überprüfen.

Das ist vermutlich die Kernfrage der ganzen Geschichte.

Nicht:

Darf ein Anwalt Hinweisen nachgehen?

Natürlich darf er.

Nicht:

Darf man belastendes Material an die Staatsanwaltschaft weitergeben?

Natürlich.

Sondern:

Wie genau prüft man die Quelle, bevor man eine Richterin mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert?

Vor allem dann, wenn diese Quelle auch noch Geld beziehungsweise Aufwandsersatz erhält.

Böhmdorfer würde nichts anders machen

Böhmdorfer wurde gefragt, ob er im Nachhinein etwas anders machen würde.

Antwort:

Nein.

Er wisse nicht, was.

Das ist beeindruckende Konsequenz.

Andere würden nach einer Geschichte mit einem geständigen Schwindler, eingestellten Ermittlungen gegen eine Richterin und einer öffentlichen Debatte vielleicht sagen:

„Vielleicht hätten wir da noch ein zweites Mal hinschauen können.“

Böhmdorfer sagt sinngemäß:

„Passt schon.“

Auch das ist sehr österreichisch.

Nicht unbedingt im Sinn von Selbstkritik.

Aber durchaus im Sinn von Standfestigkeit.

Das eigentliche Problem: Vertrauen

Hinter all dem Schmäh steckt allerdings ein ernster Punkt.

Richterinnen und Richter müssen Entscheidungen treffen können, ohne befürchten zu müssen, dass nach rechtskräftigen Urteilen mit zweifelhaften Unterlagen gegen sie vorgegangen wird.

Gleichzeitig müssen Anwälte selbstverständlich das Recht haben, neuen Hinweisen nachzugehen und mögliche Fehlentwicklungen überprüfen zu lassen.

Die Grenze verläuft dort, wo aus Prüfung möglicherweise Druck wird.

Oder wo ungeprüfte Informationen eine Eigendynamik entwickeln.

Genau deshalb wird der Fall nun so heftig diskutiert.

Fazit: BUWOG ist offenbar nie ganz vorbei

Die BUWOG-Causa hat Österreich über Jahre beschäftigt.

Prozesse.

Urteile.

Berufungen.

Schlagzeilen.

Und nun also:

ein Informant,

mutmaßlich gefälschte Unterlagen,

eine Anzeige gegen die Richterin,

eingestellte Ermittlungen,

Zahlungen oder Spesen,

Standesdebatten

und die feste Überzeugung aller Beteiligten, jeweils korrekt gehandelt zu haben.

Man könnte sagen:

Die BUWOG ist wie ein Wiener Beisl um halb zwei in der Früh. Eigentlich wollten schon alle heimgehen – aber irgendeiner bestellt immer noch eine Runde.

Die strafrechtliche Aufarbeitung gegen den 60-Jährigen läuft weiter. Für alle Beteiligten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Und bis geklärt ist, was genau passiert ist, bleibt vor allem eine Erkenntnis:

Wenn jemand mit angeblich sensationellen Unterlagen auftaucht, sollte man vielleicht zuerst eines tun.

Nachfragen, nachprüfen – und den Geldbeutel noch ein bisserl stecken lassen.

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von Autor: Red. TB
am: Samstag, 22.08.2026

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