FMA Österreich erteilt Bybit Payments GmbH Konzession als E-Geld-Institut

FMA Österreich erteilt Bybit Payments GmbH Konzession als E-Geld-Institut

Veröffentlicht

Sonntag, 09.08.2026
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der Bybit Payments GmbH mit Sitz in Wien die Konzession als E-Geld-Institut erteilt. Damit darf das Unternehmen in Österreich gewerblich E-Geld ausgeben und mehrere gesetzlich geregelte Zahlungsdienste erbringen.

Die Konzession wurde am 4. August 2026 erteilt und am selben Tag von der FMA bekannt gemacht.

Bybit Payments darf E-Geld ausgeben

Die Bybit Payments GmbH (FN 636179h) hat ihren Sitz in der Donau-City-Straße 7, 1220 Wien. Die Zulassung als E-Geld-Institut erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 4 E-Geldgesetz 2010.

Mit der Konzession ist die Gesellschaft gemäß § 1 Absatz 2 E-GeldG 2010 zur gewerblichen Ausgabe von E-Geld berechtigt.

Unter E-Geld versteht man vereinfacht einen elektronisch gespeicherten Geldwert, der gegen Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages ausgegeben und für Zahlungsvorgänge verwendet werden kann.

FMA erlaubt zusätzlich mehrere Zahlungsdienste

Die Konzession beschränkt sich nicht auf die Ausgabe von E-Geld. Die Bybit Payments GmbH darf im Zusammenhang damit auch mehrere Zahlungsdienste nach dem Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) anbieten.

Dazu gehören das Einzahlungsgeschäft, bei dem Bargeld auf ein Zahlungskonto eingezahlt werden kann, und das Auszahlungsgeschäft, das die Abhebung von Bargeld von einem Zahlungskonto umfasst.

Darüber hinaus umfasst die Berechtigung das Zahlungsgeschäft sowie Issuing und Acquiring. Issuing bezeichnet insbesondere die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten. Beim Acquiring geht es vereinfacht um die Abwicklung und Akzeptanz von Zahlungsvorgängen für Händler beziehungsweise Zahlungsempfänger.

Konzession hat klar festgelegten Umfang

Die Mitteilung ist eine Konzessionserteilung und keine Warnmeldung. Die FMA bestätigt damit, dass die Bybit Payments GmbH für die ausdrücklich genannten Tätigkeiten über eine aufsichtsrechtliche Zulassung verfügt.

Die Konzession umfasst die Ausgabe von E-Geld sowie die in der Bekanntmachung genannten Zahlungsdienste. Daraus sollte jedoch nicht abgeleitet werden, dass damit automatisch sämtliche denkbaren Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen des Unternehmens zugelassen wären. Entscheidend ist jeweils der konkrete Umfang der erteilten Berechtigungen.

Fazit

Die Bybit Payments GmbH in Wien ist seit dem 4. August 2026 als E-Geld-Institut zugelassen. Sie darf gewerblich E-Geld ausgeben und zusätzlich Ein- und Auszahlungsdienste, Zahlungsgeschäfte sowie Issuing und Acquiring erbringen. Mit der Konzession unterliegen diese Tätigkeiten der österreichischen Finanzmarktaufsicht.

 

Hier die FMA Österreich Mitteilung:

Konzessionserteilung Bybit Payments GmbH

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Konzessionsänderung

Der Bybit Payments GmbH (FN 636179h) mit Sitz in Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, wurde am 04.08.2026 die Konzession als E-Geld-Institut gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 4 E-GeldG 2010 erteilt. Die Gesellschaft ist dementsprechend zur gewerblichen Ausgabe von E-Geld gemäß § 1 Abs. 2 E-GeldG 2010 berechtigt.

Darüber hinaus ist die Gesellschaft in diesem Zusammenhang auch noch zur Erbringung folgender Zahlungsdienste gemäß § 1 Abs. 2 ZaDiG 2018 berechtigt:

  • § 1 Abs. 2 Z 1 ZaDiG 2018 (Einzahlungsgeschäft),
  • § 1 Abs. 2 Z 2 ZaDiG 2018 (Auszahlungsgeschäft),
  • § 1 Abs. 2 Z 3 ZaDiG 2018 (Zahlungsgeschäft) sowie
  • § 1 Abs. 2 Z 5 ZaDiG 2018 (Issuing und Acquiring).

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Bildnachweis:

Nikin (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Sonntag, 09.08.2026

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