Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf den Websites veyrmont.com und portal.veyrmont.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet Veyrmont dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen sowie ohne entsprechende Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die BaFin veröffentlichte die Warnung am 7. August 2026.
Handel mit CFDs, Forex, Indizes und Kryptowerten
Über die beiden Websites bietet Veyrmont verschiedene Finanzprodukte und Handelsmöglichkeiten an. Nach Angaben der BaFin umfasst das Angebot insbesondere den Handel mit CFDs (Differenzkontrakten), Forex beziehungsweise Devisen, Indizes und Kryptowerten.
Gerade der Handel mit CFDs ist mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Anleger spekulieren dabei auf die Kursentwicklung eines Basiswertes, ohne diesen selbst zu erwerben. Auch der Handel mit Kryptowerten und Devisen kann mit starken Kursschwankungen und entsprechenden Verlustrisiken verbunden sein.
Im Fall von Veyrmont kommt hinzu, dass die angebotenen Dienstleistungen nach Erkenntnissen der BaFin ohne die erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis beziehungsweise Zulassung erbracht werden.
Veyrmont verfügt nicht über erforderliche BaFin-Zulassung
Wer in Deutschland Bankgeschäfte sowie Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis beziehungsweise Zulassung der BaFin.
Die BaFin macht mit ihrer Warnung deutlich, dass Veyrmont diese Voraussetzungen für die über veyrmont.com und portal.veyrmont.com angebotenen Dienstleistungen nicht erfüllt.
Die Veröffentlichung der Finanzaufsicht basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Anleger sollten Handelsplattform genau überprüfen
Bei Online-Handelsplattformen sollten Verbraucher vor einer Einzahlung insbesondere überprüfen, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht und ob der Betreiber für seine Dienstleistungen in Deutschland zugelassen ist.
Ein professioneller Internetauftritt allein ist kein Nachweis für eine behördliche Zulassung. Auch Angaben über angebliche Regulierung, Unternehmenssitze oder internationale Lizenzen sollten anhand der offiziellen Register der jeweiligen Finanzaufsichtsbehörden überprüft werden.
BaFin warnt vor Finanzbetrug im Internet
Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern warnt die BaFin generell vor Finanzbetrug im Internet. Verbraucher sollten besonders vorsichtig sein, wenn sie online zu Investitionen oder zur Einzahlung auf Handelskonten aufgefordert werden.
Wer bereits Geld an einen verdächtigen Anbieter überwiesen hat, sollte weitere Zahlungen zunächst unterlassen und sich gegebenenfalls an seine Bank sowie die zuständigen Strafverfolgungsbehörden wenden.
Fazit
Die BaFin warnt ausdrücklich vor den Websites veyrmont.com und portal.veyrmont.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet Veyrmont dort ohne die erforderliche Erlaubnis beziehungsweise Zulassung den Handel mit CFDs, Forex, Indizes und Kryptowerten an. Anleger sollten deshalb von entsprechenden Angeboten besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Investition die aufsichtsrechtliche Zulassung des Anbieters überprüfen.


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