FMA warnt vor WhatsApp-Gruppen „Elliott AI-Trading-Community“, „B285 Elliott Investorenclub“ und „ETTPRO“

FMA warnt vor WhatsApp-Gruppen „Elliott AI-Trading-Community“, „B285 Elliott Investorenclub“ und „ETTPRO“

Veröffentlicht

Mittwoch, 17.12.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor Finanzangeboten veröffentlicht, die über mehrere WhatsApp-Gruppen unter den Bezeichnungen „Elliott AI-Trading-Community – Vermögensverwaltungsplan Nr. 3 {VIP295}“, „B285 Elliott Investorenclub“ sowie „ETTPRO“ verbreitet werden.

Nach Angaben der Behörde richten sich die Angebote auch an Anleger in Österreich und betreffen Tätigkeiten, die dem Bereich der regulierten Wertpapierdienstleistungen zuzuordnen sind.

Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte

Laut FMA verfügt der Anbieter hinter den genannten WhatsApp-Gruppen nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht ausschließlich von zugelassenen und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden dürfen.

Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.

Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung

Die Warnung betrifft die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Hierbei handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung, bei der Kauf- oder Verkaufsaufträge in Bezug auf Finanzinstrumente im Auftrag von Anlegern durchgeführt werden.

Für die Erbringung dieser Tätigkeit ist eine behördliche Konzession erforderlich. Nach Angaben der FMA liegt für die Betreiber der genannten Gruppen keine entsprechende Zulassung vor.

KI- und Trading-Gruppen als Anwerbeinstrument

Gruppen mit Bezeichnungen wie „AI-Trading-Community“, „Investorenclub“ oder „Vermögensverwaltungsplan“ vermitteln häufig den Eindruck professioneller Finanzexpertise oder exklusiver Anlagestrategien. In vielen Fällen werden Anleger mit Börsentipps, Handelsstrategien oder vermeintlich besonders erfolgversprechenden Investments angesprochen.

Die FMA weist regelmäßig darauf hin, dass Finanzangebote über Messenger-Dienste mit besonderer Vorsicht betrachtet werden sollten. Für Verbraucher ist oft schwer nachvollziehbar, wer tatsächlich hinter solchen Gruppen steht und ob die handelnden Personen über die erforderlichen regulatorischen Genehmigungen verfügen.

Hinweis auf mögliche Verwechslungsgefahr

Besonders hervorzuheben ist der Hinweis der Finanzmarktaufsicht auf eine mögliche Verwechslungsgefahr mit einem beaufsichtigten Anbieter. Ähnliche Namen oder Bezeichnungen können dazu führen, dass Anleger fälschlicherweise von einer Verbindung zu einem regulierten Finanzunternehmen ausgehen.

Vor einer Investition sollten daher Namen, Kontaktdaten und regulatorische Angaben sorgfältig überprüft und mit offiziellen Registern der Aufsichtsbehörden abgeglichen werden.

Risiken für Anleger

Die Nutzung von Dienstleistungen nicht regulierter Anbieter kann erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Neben möglichen Kapitalverlusten können fehlende Transparenz, mangelnde Aufsicht sowie Schwierigkeiten bei Auszahlungen oder der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche auftreten.

Die FMA empfiehlt Anlegern daher, ausschließlich mit konzessionierten Finanzdienstleistern zusammenzuarbeiten und Angebote aus WhatsApp-Gruppen oder anderen Messenger-Diensten besonders kritisch zu prüfen.

Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Anbieter, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten über die WhatsApp-Gruppen „Elliott AI-Trading-Community – Vermögensverwaltungsplan Nr. 3 {VIP295}“, „B285 Elliott Investorenclub“ und „ETTPRO“ besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Investition die Identität sowie die regulatorische Zulassung der Verantwortlichen sorgfältig überprüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 17.12.2025

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