Regierung bringt neues Strommarktgesetz auf den Weg

Regierung bringt neues Strommarktgesetz auf den Weg

Veröffentlicht

Dienstag, 18.11.2025
von Red. TB

Die Bundesregierung hat am Dienstag die umfassende Reform des österreichischen Strommarktes beschlossen und damit den parlamentarischen Prozess für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz eingeleitet. Das ursprünglich als Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bekannte Vorhaben wird von der Regierung nun als „Billigstromgesetz“ beziehungsweise „Günstiger-Strom-Gesetz“ bezeichnet. Ziel der Reform ist laut Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) eine grundlegende Modernisierung des Stromsystems sowie langfristig niedrigere Energiekosten für Haushalte und Unternehmen.

Nach Angaben der Regierung handelt es sich um die größte Reform des österreichischen Strommarktes seit zwei Jahrzehnten. Erstmals sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen gezielt dafür belohnt werden, wenn sie zur Entlastung der Stromnetze beitragen. Wer etwa Stromspeicher errichtet oder ungenutzte Netzkapazitäten zurückgibt, soll finanzielle Vorteile erhalten. Künftig sollen Förderungen für neue Anlagen verstärkt an die Verfügbarkeit von Speicherkapazitäten geknüpft werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Preisgestaltung. Fallen die Strompreise auf den Großhandelsmärkten, sollen Energieversorger verpflichtet werden, diese Senkungen innerhalb von sechs Monaten an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Zudem sollen bestehende Rücklagen im Netzbereich teilweise aufgelöst werden, um die Netzkosten zu reduzieren. Laut Wirtschaftsministerium befinden sich auf entsprechenden Konten derzeit Rücklagen von annähernd einer halben Milliarde Euro.

Besonders umstritten waren während der Begutachtung die geplanten Netzentgelte für Stromeinspeiser. Diese hätten sowohl große Energieunternehmen als auch private Betreiber von Photovoltaikanlagen betroffen. Nach massiver Kritik aus der Branche wurde der Entwurf überarbeitet. Nun sollen Anlagen mit einer Einspeiseleistung von bis zu sieben Kilowatt vollständig von den neuen Gebühren ausgenommen werden. Erst darüber hinausgehende Leistungen werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Ebenfalls beibehalten wurde die Möglichkeit einer sogenannten Spitzenkappung. Netzbetreiber sollen künftig berechtigt sein, die Einspeisung von Solar- und Windkraftanlagen zeitweise zu reduzieren, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. Bei Photovoltaikanlagen kann die Einspeiseleistung dabei um bis zu 40 Prozent reduziert werden, bei Windkraftanlagen um bis zu 15 Prozent. Über das gesamte Jahr hinweg darf die Begrenzung jedoch maximal zwei Prozent der Gesamtproduktion betreffen. Hybridanlagen, die verschiedene erneuerbare Energiequellen kombinieren, sollen von dieser Regelung ausgenommen werden.

Die Reform enthält zudem sozialpolitische Elemente. Geplant ist ein Sozialtarif von sechs Cent pro Kilowattstunde für Haushalte mit geringem Einkommen. Dieser soll für einen jährlichen Stromverbrauch von bis zu 2.900 Kilowattstunden gelten und betroffenen Haushalten Einsparungen von rund 300 Euro pro Jahr ermöglichen. Nach Angaben der Regierung könnten etwa 250.000 Menschen davon profitieren.

Darüber hinaus soll die Transparenz auf dem Strommarkt erhöht werden. Künftig sollen Stromrechnungen einen Hinweis auf den Tarifrechner der Regulierungsbehörde E-Control enthalten, um den Wechsel zu günstigeren Anbietern zu erleichtern und den Wettbewerb zu stärken.

Trotz verschiedener Anpassungen bleibt die Kritik aus Teilen der Branche bestehen. Die IG Windkraft sprach von einem schwerwiegenden Eingriff in die heimische Stromerzeugung und bezeichnete die Umbenennung des Gesetzes als reinen PR-Schritt. Auch der Branchenverband Photovoltaic Austria sieht durch die geplanten Netzentgelte Nachteile für heimische Stromproduzenten und warnt vor zusätzlichen Kosten für die Energiewende.

Unterstützung kommt hingegen von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung. Beide Organisationen sehen in dem Gesetz einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Stromsystems und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts.

Für das Inkrafttreten des Gesetzes benötigt die Regierung eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Da die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS diese Mehrheit nicht alleine erreicht, ist sie auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Sowohl FPÖ als auch Grüne signalisierten Gesprächsbereitschaft, ließen ihre Zustimmung jedoch vorerst offen.

Damit stehen in den kommenden Wochen intensive Verhandlungen bevor. Ob die Reform wie geplant Anfang 2026 in Kraft treten kann, wird maßgeblich davon abhängen, ob die Regierung einen Kompromiss mit zumindest einer Oppositionspartei erzielt.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bildnachweis:

Nikiko (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Dienstag, 18.11.2025

Diebewertung Netzwerk

Weitere Portale

Crowdinvesting Shop

Samstagszeitung - Wochenzeitung Verbraucherschutzforum Berlin

Archiv