Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten von Valdenfort Capital Partners veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Website www.valdenfort.com auf und verwendet die E-Mail-Adresse kundendienst@valdenfort.com für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden. Als Unternehmenssitz wird Denver im US-Bundesstaat Colorado angegeben.
Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen
Laut FMA verfügt Valdenfort Capital Partners über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht ausschließlich von zugelassenen und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden dürfen.
Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Erbringung von Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente nicht gestattet ist.
Anlageberatung ohne behördliche Genehmigung
Die Warnung betrifft die Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z. 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Darunter fallen individuelle Empfehlungen an Anleger hinsichtlich des Kaufs, Verkaufs oder Haltens von Finanzinstrumenten.
Da solche Empfehlungen erheblichen Einfluss auf Anlageentscheidungen und Vermögenswerte haben können, unterliegt die Anlageberatung in Österreich strengen gesetzlichen Anforderungen und darf ausschließlich von konzessionierten Finanzdienstleistern erbracht werden.
Nach Angaben der FMA verfügt Valdenfort Capital Partners nicht über die hierfür erforderliche Zulassung.
Professioneller Marktauftritt ersetzt keine Regulierung
Internationale Unternehmensbezeichnungen, professionell gestaltete Internetseiten und ein vermeintlicher Sitz in einem bedeutenden Wirtschaftsstandort können bei Anlegern Vertrauen schaffen. Solche Merkmale sind jedoch kein Nachweis dafür, dass ein Anbieter tatsächlich über die erforderlichen Genehmigungen verfügt.
Anleger sollten daher vor der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen prüfen, ob ein Unternehmen in den offiziellen Registern der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden geführt wird und einer laufenden Aufsicht unterliegt.
Risiken für Anleger
Wer Anlageentscheidungen auf Grundlage von Empfehlungen nicht regulierter Anbieter trifft, setzt sich erheblichen Risiken aus. Neben möglichen finanziellen Verlusten können fehlende Transparenz, mangelnde Kontrollmechanismen und eingeschränkte rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen problematisch sein.
Die FMA empfiehlt Anlegern daher, Finanzberatung ausschließlich von konzessionierten und beaufsichtigten Unternehmen in Anspruch zu nehmen.
Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes
Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Anbieter, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.
Anleger sollten bei Angeboten von Valdenfort Capital Partners besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Identität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig überprüfen.


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