FMA warnt vor ZynexorAI – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

FMA warnt vor ZynexorAI – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Veröffentlicht

Mittwoch, 12.11.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten von ZynexorAI veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Websites zynexorai.at und zynexorai.com auf. Für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden werden mehrere E-Mail-Adressen verwendet, darunter support@zynexorai.com, security@zynexorai.com, emergency@zynexorai.com sowie support@zynexorai.at. Als Unternehmenssitz wird Deutschland angegeben.

Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen

Laut FMA verfügt ZynexorAI über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht ausschließlich von zugelassenen und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden dürfen.

Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.

Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung

Die Warnung betrifft die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Dabei handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung, bei der Kauf- oder Verkaufsaufträge in Bezug auf Finanzinstrumente im Auftrag von Anlegern durchgeführt werden.

Für die Erbringung dieser Tätigkeit ist eine behördliche Konzession erforderlich. Nach Angaben der FMA verfügt ZynexorAI nicht über die hierfür notwendige Zulassung.

KI-Bezeichnungen und moderne Finanzplattformen kritisch prüfen

Angebote mit Begriffen wie „AI“ oder „Künstliche Intelligenz“ werden häufig mit automatisierten Handelsstrategien, intelligenten Analysesystemen oder besonders hohen Renditechancen beworben. Solche Bezeichnungen können bei Anlegern den Eindruck technologischer Innovation und besonderer Fachkompetenz erzeugen.

Die Verwendung moderner Technologien oder entsprechender Marketingbegriffe ersetzt jedoch keine behördliche Zulassung. Anleger sollten daher sorgfältig prüfen, wer hinter einem Angebot steht und ob die erforderlichen Genehmigungen tatsächlich vorliegen.

Mehrere Kontaktadressen schaffen keine regulatorische Sicherheit

Die Nutzung verschiedener E-Mail-Adressen für Support-, Sicherheits- oder Notfallanfragen kann den Eindruck eines professionell organisierten Unternehmens vermitteln. Entscheidend für die Seriosität eines Finanzdienstleisters ist jedoch nicht die Anzahl der Kontaktmöglichkeiten, sondern die behördliche Zulassung und die laufende Aufsicht durch die zuständigen Finanzbehörden.

Verbraucher sollten daher die Angaben eines Anbieters stets mit den offiziellen Registern der Aufsichtsbehörden abgleichen.

Risiken für Anleger

Die Nutzung von Dienstleistungen nicht regulierter Anbieter kann erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Neben möglichen Verlusten des investierten Kapitals können Probleme bei Auszahlungen, fehlende Schutzmechanismen und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche auftreten.

Die FMA empfiehlt Anlegern daher, vor einer Investition oder Kontoeröffnung die Identität eines Anbieters sowie dessen regulatorischen Status sorgfältig zu überprüfen und ausschließlich mit konzessionierten Finanzdienstleistern zusammenzuarbeiten.

Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Anbieter, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten von ZynexorAI besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig überprüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 12.11.2025

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