FMA warnt vor „Allianz“ und „Allianz-Trading-Plan“ – Unerlaubte Anlageberatung über WhatsApp

FMA warnt vor „Allianz“ und „Allianz-Trading-Plan“ – Unerlaubte Anlageberatung über WhatsApp

Veröffentlicht

Donnerstag, 16.10.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor Angeboten veröffentlicht, die über die WhatsApp-Gruppe sowie Chats mit den Bezeichnungen „Allianz“ beziehungsweise „Allianz-Trading-Plan“ verbreitet werden. Als Kontaktmöglichkeit wird die Telefonnummer +49 163 9573972 genannt.

Nach Angaben der Behörde werden über diese Kommunikationskanäle Finanzdienstleistungen angeboten, für die in Österreich eine behördliche Zulassung erforderlich wäre.

Keine Zulassung für Anlageberatung

Laut FMA verfügt der Anbieter hinter den WhatsApp-Gruppen und Chats nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere darf keine Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z. 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durchgeführt werden.

Die Anlageberatung zählt zu den regulierten Wertpapierdienstleistungen und umfasst individuelle Empfehlungen an Anleger hinsichtlich des Kaufs, Verkaufs oder Haltens von Finanzinstrumenten. Solche Empfehlungen dürfen ausschließlich von entsprechend konzessionierten und beaufsichtigten Unternehmen erteilt werden.

Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste als Vertriebsweg

In den vergangenen Jahren nutzen Anbieter von Finanz- und Investmentangeboten zunehmend Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram oder Signal, um potenzielle Anleger direkt anzusprechen. Dabei werden häufig vermeintliche Expertenrunden, Trading-Gruppen oder exklusive Investmentgemeinschaften beworben.

Für Verbraucher ist oftmals schwer erkennbar, wer tatsächlich hinter solchen Gruppen steht und ob die handelnden Personen über die erforderlichen regulatorischen Genehmigungen verfügen. Die FMA empfiehlt daher besondere Vorsicht bei Finanzempfehlungen, die über soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste verbreitet werden.

Hinweis auf mögliche Verwechslungsgefahr

Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich auf eine mögliche Verwechslungsgefahr mit einem beaufsichtigten Anbieter hin. Bekannte Namen oder Marken können genutzt werden, um Seriosität und Vertrauen zu vermitteln, obwohl keine Verbindung zu dem tatsächlich regulierten Unternehmen besteht.

Anleger sollten deshalb die Identität eines Anbieters sorgfältig prüfen und sich nicht allein auf bekannte Bezeichnungen oder Logos verlassen.

Risiken für Anleger

Wer Anlageentscheidungen auf Grundlage von Empfehlungen nicht regulierter Anbieter trifft, setzt sich erheblichen Risiken aus. Neben möglichen Kapitalverlusten können fehlende Transparenz, mangelnde Aufsicht sowie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche problematisch sein.

Die FMA empfiehlt Anlegern, Finanzempfehlungen ausschließlich von konzessionierten und beaufsichtigten Finanzdienstleistern einzuholen und die Zulassung eines Anbieters vor einer Investition zu überprüfen.

Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Anbieter, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten über die WhatsApp-Gruppen „Allianz“ beziehungsweise „Allianz-Trading-Plan“ besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Investition die Identität sowie die regulatorische Zulassung der handelnden Personen sorgfältig überprüfen.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bildnachweis:

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Donnerstag, 16.10.2025

Diebewertung Netzwerk

Weitere Portale

Crowdinvesting Shop

Samstagszeitung - Wochenzeitung Verbraucherschutzforum Berlin

Archiv