Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten der Investkredit Bank AG veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Website https://investkreditbank.at/ auf und verwendet die E-Mail-Adresse info@investkreditbank.at für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden. Als Unternehmenssitz wird Wien angegeben.
Fehlende Konzession für Bankgeschäfte
Laut FMA verfügt die Investkredit Bank AG über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach dem österreichischen Bankwesengesetz ausschließlich von zugelassenen Kreditinstituten erbracht werden dürfen.
Die Finanzmarktaufsicht weist darauf hin, dass dem Anbieter weder die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage noch die Vergabe von Krediten gestattet ist.
Einlagengeschäft und Kreditgeschäft ohne Genehmigung
Die Warnung betrifft mehrere zentrale Bankdienstleistungen. Zum einen darf die Investkredit Bank AG keine fremden Gelder zur Verwaltung oder als Einlage entgegennehmen. Dieses sogenannte Einlagengeschäft ist gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 Bankwesengesetz (BWG) konzessionspflichtig.
Zum anderen ist dem Anbieter auch der Abschluss von Geldkreditverträgen sowie die Gewährung von Gelddarlehen gemäß § 1 Abs. 1 Z. 3 BWG nicht gestattet. Für beide Tätigkeitsbereiche wäre eine behördliche Zulassung erforderlich, die nach Angaben der FMA nicht vorliegt.
Hinweis auf mögliche Verwechslungsgefahr
Besonders hervorzuheben ist der Hinweis der Finanzmarktaufsicht auf eine mögliche Verwechslungsgefahr mit einem ehemaligen konzessionierten Marktteilnehmer. Namensähnlichkeiten zu früheren oder bestehenden Finanzinstituten können bei Verbrauchern den Eindruck erwecken, es handle sich um ein reguliertes und vertrauenswürdiges Kreditinstitut.
Die FMA empfiehlt daher, Unternehmensnamen und Internetauftritte sorgfältig zu prüfen und die Angaben mit den offiziellen Registern der Aufsichtsbehörden abzugleichen.
Risiken für Verbraucher und Anleger
Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen nicht zugelassener Anbieter kann erhebliche Risiken mit sich bringen. Bei Einlagen besteht unter anderem die Gefahr, dass eingezahlte Gelder nicht den Schutzmechanismen regulierter Banken unterliegen. Auch bei Kreditangeboten können Verbraucher mit rechtlichen Unsicherheiten und mangelnder Transparenz konfrontiert werden.
Vor einer Geldanlage, Kontoeröffnung oder Kreditaufnahme sollte daher stets überprüft werden, ob ein Anbieter über die erforderliche Konzession verfügt.
Veröffentlichung auf Grundlage des Bankwesengesetzes
Die Warnung wurde gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Bankgeschäfte ohne die erforderliche Zulassung anbieten.
Verbraucher und Anleger sollten bei Angeboten der Investkredit Bank AG besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Identität sowie die regulatorische Berechtigung des Anbieters sorgfältig überprüfen.


0 Kommentare