Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten veröffentlicht, die über die Website https://btmake.top verbreitet werden. Nach Angaben der Behörde richtet sich das Angebot offenbar auch an Anleger in Österreich und bewirbt Dienstleistungen, die dem Bereich der Wertpapiergeschäfte zuzuordnen sind.
Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen
Laut FMA verfügt der Betreiber der Website btmake.top über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht einer behördlichen Zulassung bedürfen.
Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.
Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung
Die Warnung betrifft die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Dabei handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung, bei der Kauf- oder Verkaufsaufträge von Anlegern hinsichtlich Finanzinstrumenten ausgeführt werden.
Für die Erbringung dieser Tätigkeit ist eine entsprechende Konzession erforderlich. Nach Angaben der FMA liegt für den Betreiber der Website keine solche Zulassung vor.
Anonyme Plattformen bergen besondere Risiken
Bei Internetangeboten, bei denen lediglich eine Website bekannt ist und keine transparenten Informationen über das dahinterstehende Unternehmen veröffentlicht werden, sollten Anleger besondere Vorsicht walten lassen. Fehlende Angaben zu Betreiber, Unternehmenssitz oder regulatorischer Aufsicht erschweren die Überprüfung der Seriosität eines Angebots erheblich.
Vor einer Registrierung, Einzahlung oder Investition sollten Verbraucher stets prüfen, ob ein Anbieter in den offiziellen Registern der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden geführt wird.
Risiken für Anleger
Die Nutzung von Dienstleistungen nicht regulierter Anbieter kann erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Neben möglichen Verlusten des eingesetzten Kapitals können Probleme bei Auszahlungen, fehlende Anlegerschutzmechanismen und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche auftreten.
Die FMA empfiehlt Anlegern daher, ausschließlich mit konzessionierten und beaufsichtigten Finanzdienstleistern zusammenzuarbeiten und bei Online-Handelsplattformen besondere Vorsicht walten zu lassen.
Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes
Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Anbieter, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.
Anleger sollten bei Angeboten über die Website btmake.top besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Identität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig prüfen.


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