FMA warnt vor Geldvision – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

FMA warnt vor Geldvision – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Veröffentlicht

Donnerstag, 07.08.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten von Geldvision veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Websites https://client.geldvision.io und https://geldvision.com auf. Für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden wird die E-Mail-Adresse support@geldvision.com verwendet. Als Unternehmenssitz wird London angegeben.

Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen

Laut FMA verfügt Geldvision über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht einer behördlichen Zulassung bedürfen.

Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.

Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung

Konkret betrifft die Warnung die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Diese Tätigkeit zählt zu den regulierten Wertpapierdienstleistungen und darf ausschließlich von konzessionierten und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden.

Da Geldvision nach Angaben der FMA nicht über die erforderliche Zulassung verfügt, ist die Erbringung dieser Dienstleistungen in Österreich unzulässig.

Vorsicht bei Online-Investmentplattformen

Anbieter von Handels- und Investmentplattformen werben häufig mit modernen Benutzeroberflächen, digitalen Kundenportalen und dem einfachen Zugang zu Finanzmärkten. Die Existenz eines Kundenbereichs oder mehrerer professionell gestalteter Webseiten stellt jedoch keinen Nachweis für eine regulatorische Zulassung dar.

Anleger sollten vor der Eröffnung eines Kontos oder einer Investition stets prüfen, ob ein Anbieter in den offiziellen Registern der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden geführt wird und über die notwendigen Genehmigungen verfügt.

Risiken für Anleger

Wer Finanzgeschäfte über nicht regulierte Anbieter abwickelt, geht erhebliche Risiken ein. Neben möglichen Verlusten des investierten Kapitals können Schwierigkeiten bei Auszahlungen oder bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche entstehen. Darüber hinaus greifen wichtige Schutzmechanismen regulierter Finanzmärkte häufig nicht.

Die FMA empfiehlt daher, vor jeder Anlageentscheidung die Identität, den Unternehmenssitz und den regulatorischen Status eines Anbieters sorgfältig zu überprüfen.

Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten von Geldvision besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig prüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Donnerstag, 07.08.2025

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