FMA warnt vor AveronixTrader 6.3 Matrix – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

FMA warnt vor AveronixTrader 6.3 Matrix – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Veröffentlicht

Freitag, 20.06.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten von AveronixTrader 6.3 Matrix veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Website https://averonixtrader.com auf und nutzt die E-Mail-Adressen info@averonixtrader.com sowie office@averonixtrader.com für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden.

Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen

Laut FMA verfügt AveronixTrader 6.3 Matrix über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten oder beworben werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht einer behördlichen Zulassung bedürfen.

Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.

Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung

Konkret betrifft die Warnung die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Diese Tätigkeit zählt zu den regulierten Wertpapierdienstleistungen und darf ausschließlich von konzessionierten und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden.

Da AveronixTrader 6.3 Matrix nach Angaben der FMA nicht über die erforderliche Zulassung verfügt, ist die Erbringung dieser Dienstleistungen in Österreich unzulässig.

Professioneller Auftritt ersetzt keine Regulierung

Anbieter von Online-Handelsplattformen verwenden häufig moderne Produktbezeichnungen, Versionsnummern und technische Zusätze, um einen professionellen Eindruck zu vermitteln. Begriffe wie „Trader“, „Matrix“ oder numerische Versionsangaben können den Eindruck einer etablierten Handelssoftware oder eines regulierten Finanzdienstleisters erzeugen.

Für Anleger ist jedoch entscheidend, ob eine gültige Zulassung durch die zuständigen Finanzaufsichtsbehörden vorliegt. Ein professioneller Internetauftritt allein bietet keine Gewähr für die Rechtmäßigkeit eines Angebots.

Risiken für Anleger

Wer Wertpapiergeschäfte über nicht zugelassene Anbieter abwickelt, setzt sich erheblichen Risiken aus. Neben möglichen Verlusten des eingesetzten Kapitals können Probleme bei der Auszahlung von Geldern oder bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche auftreten. Zudem greifen wichtige Schutzmechanismen regulierter Finanzmärkte häufig nicht.

Die FMA empfiehlt daher, vor jeder Investition den regulatorischen Status eines Anbieters sorgfältig zu überprüfen und dessen Angaben unabhängig zu verifizieren.

Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen und Plattformen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten von AveronixTrader 6.3 Matrix besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters umfassend prüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 20.06.2025

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