FMA warnt vor Grokr Exchange / 3WF – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

FMA warnt vor Grokr Exchange / 3WF – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Veröffentlicht

Freitag, 13.06.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten von Grokr Exchange / 3WF veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Webseiten grokrwaid.com und grokr-lssc.com auf. Als Kontaktadresse wird die E-Mail-Adresse edwards@grokrmail.com genannt. Als angeblicher Unternehmenssitz wird Denver im US-Bundesstaat Colorado angegeben.

Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen

Laut FMA verfügt Grokr Exchange beziehungsweise 3WF über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht einer behördlichen Zulassung bedürfen.

Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.

Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung

Konkret betrifft die Warnung die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Diese Tätigkeit zählt zu den regulierten Wertpapierdienstleistungen und darf ausschließlich von konzessionierten und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden.

Da Grokr Exchange / 3WF nach Angaben der FMA nicht über die erforderliche Zulassung verfügt, ist die Erbringung dieser Dienstleistungen in Österreich unzulässig.

Besondere Vorsicht bei Online-Handelsplattformen

Plattformen, die den Handel mit Wertpapieren, Kryptowerten oder anderen Finanzinstrumenten ermöglichen sollen, werben häufig mit modernen Technologien, schnellen Handelsmöglichkeiten und internationalen Standorten. Anleger sollten jedoch nicht allein auf professionelle Internetauftritte oder globale Präsenz vertrauen.

Entscheidend ist, ob ein Anbieter über die erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügt und einer anerkannten Finanzaufsicht unterliegt. Eine fehlende Konzession kann ein erhebliches Warnsignal darstellen.

Risiken für Anleger

Wer Finanzgeschäfte über nicht regulierte Anbieter abwickelt, setzt sich erhöhten Risiken aus. Neben möglichen Verlusten des investierten Kapitals können Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen oder bei der Rückforderung von Geldern entstehen. Zudem greifen die Schutzmechanismen regulierter Finanzmärkte häufig nicht.

Die FMA empfiehlt daher, vor jeder Investition die Identität des Anbieters sowie dessen regulatorischen Status sorgfältig zu prüfen und sich nicht ausschließlich auf Werbeaussagen oder vermeintliche Unternehmensstandorte zu verlassen.

Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten von Grokr Exchange beziehungsweise 3WF besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie die regulatorische Zulassung des Anbieters sorgfältig überprüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 13.06.2025

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