FMA warnt vor Guru4Invest – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

FMA warnt vor Guru4Invest – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Veröffentlicht

Donnerstag, 15.05.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten von Guru4Invest veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde tritt der Anbieter über die Website https://guru4invest.com auf und nutzt mehrere E-Mail-Adressen für die Kommunikation mit Interessenten und Kunden. Dazu zählen unter anderem support@guru4invest.expert, info@guru4invest.team, milan.huber@guru4invest.expert sowie kevin.richter@guru4invest.expert. Als Unternehmensstandorte werden London und Singapur angegeben.

Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen

Laut FMA verfügt Guru4Invest über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht einer behördlichen Zulassung bedürfen.

Die Finanzmarktaufsicht weist darauf hin, dass dem Anbieter insbesondere die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.

Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung

Konkret betrifft die Warnung die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Diese Tätigkeit zählt zu den regulierten Wertpapierdienstleistungen und darf ausschließlich von konzessionierten und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden.

Da Guru4Invest nach Angaben der FMA nicht über die erforderliche Zulassung verfügt, ist die Erbringung dieser Dienstleistungen in Österreich unzulässig.

Internationale Standorte und Expertenauftritt bieten keine Garantie

Anbieter im Bereich Online-Trading und Kapitalanlagen nutzen häufig professionelle Internetauftritte, internationale Standorte und persönliche Ansprechpartner, um Vertrauen bei potenziellen Anlegern aufzubauen. Die Verwendung von Bezeichnungen wie „Invest“ oder „Guru“ sowie die Nennung vermeintlicher Experten ersetzt jedoch keine behördliche Genehmigung.

Anleger sollten daher unabhängig von Werbeversprechen oder Unternehmensangaben stets überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über die erforderlichen regulatorischen Zulassungen verfügt.

Risiken bei nicht regulierten Finanzdienstleistern

Geschäfte mit nicht beaufsichtigten Anbietern können erhebliche Risiken mit sich bringen. Neben möglichen Kapitalverlusten besteht die Gefahr, dass Anleger im Streitfall nur eingeschränkte rechtliche Möglichkeiten haben oder Schwierigkeiten bei der Rückforderung investierter Gelder auftreten.

Die FMA empfiehlt daher, vor jeder Investitionsentscheidung die Identität, den Unternehmenssitz und die regulatorische Zulassung eines Anbieters sorgfältig zu prüfen.

Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten von Guru4Invest besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie den regulatorischen Status des Anbieters umfassend überprüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Donnerstag, 15.05.2025

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