FMA warnt vor Trilox AI – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

FMA warnt vor Trilox AI – Keine Zulassung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Veröffentlicht

Samstag, 29.03.2025
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten des Anbieters Trilox AI veröffentlicht. Das Unternehmen tritt nach Angaben der Behörde über die Website www.trilox-ai.com auf. Als Kontaktadresse wird die E-Mail-Adresse annalena.karle@Mt5utrader.net genannt.

Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen

Nach Angaben der FMA verfügt Trilox AI über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch werden offenbar Dienstleistungen angeboten oder beworben, die nach österreichischem Finanzmarktrecht einer behördlichen Genehmigung bedürfen.

Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Anbieter die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.

Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung

Konkret betrifft die Warnung die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Hierbei handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung, die ausschließlich von konzessionierten und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden darf.

Da Trilox AI nicht über die erforderliche Zulassung verfügt, ist die Erbringung dieser Dienstleistungen in Österreich nicht erlaubt.

Vorsicht bei KI-gestützten Anlage- und Trading-Angeboten

Der Name des Anbieters deutet auf einen Bezug zu Künstlicher Intelligenz und automatisierten Handelsstrategien hin. Gerade in diesem Bereich werben zahlreiche Plattformen mit modernen Technologien, algorithmischen Handelssystemen und der Aussicht auf optimierte Anlageentscheidungen.

Unabhängig von der eingesetzten Technologie gelten jedoch dieselben gesetzlichen Anforderungen wie für klassische Finanzdienstleister. Anbieter, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, benötigen eine entsprechende Zulassung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Anleger sollten Angebote sorgfältig prüfen

Vor der Eröffnung eines Handelskontos oder einer Investition sollten Anleger stets kontrollieren, ob ein Anbieter in den offiziellen Registern der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden geführt wird. Eine professionelle Website, moderne Softwarelösungen oder die Verwendung von Begriffen wie „KI“ oder „Artificial Intelligence“ ersetzen keine regulatorische Genehmigung.

Geschäfte mit nicht zugelassenen Anbietern können erhebliche Risiken mit sich bringen und den Anlegerschutz deutlich einschränken.

Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die FMA die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten bei Angeboten von Trilox AI besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Zulassung sowie die Seriosität des Anbieters sorgfältig überprüfen.

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Samstag, 29.03.2025

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