Regierung beschließt Aussetzung des Familiennachzugs bis 2026

Regierung beschließt Aussetzung des Familiennachzugs bis 2026

Veröffentlicht

Mittwoch, 26.03.2025
von Red. TB

Die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat eine weitreichende Änderung im Asylbereich auf den Weg gebracht. Künftig soll der Familiennachzug für Schutzberechtigte in Österreich vorübergehend ausgesetzt werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschloss die Regierung im Ministerrat. Die neue Regelung soll es ermöglichen, die Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführung zeitweise auszusetzen.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Maßnahme bis Ende September 2026 gelten. Die erforderliche Änderung des Asylgesetzes soll bereits in den kommenden Wochen vom Parlament beschlossen werden.

Bearbeitung der Anträge soll ausgesetzt werden

Nach dem geplanten Modell können Anträge auf Familiennachzug weiterhin eingebracht werden. Die Verfahren sollen jedoch während der Aussetzungsphase nicht weiterbearbeitet werden.

Die Regierung will sich damit die Möglichkeit schaffen, bei einer Überlastung staatlicher Systeme die Bearbeitung entsprechender Anträge vorübergehend zu stoppen. Grundlage dafür soll eine Verordnung sein, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erlassen werden kann.

Die Umsetzung könnte nach dem Gesetzesbeschluss bereits im Frühjahr beginnen.

Regierung verweist auf Belastungen im Bildungs- und Integrationsbereich

Als Hauptgrund nennt die Bundesregierung die zunehmenden Herausforderungen im Bildungs- und Integrationssystem. Nach Ansicht der Regierung stoßen insbesondere Schulen und Betreuungseinrichtungen in einzelnen Regionen an ihre Kapazitätsgrenzen.

Integrationsministerin Claudia Plakolm verwies darauf, dass eine erfolgreiche Integration ausreichende personelle und infrastrukturelle Ressourcen voraussetze. Ziel der Maßnahme sei es, bestehende Systeme zu entlasten und Integrationsmaßnahmen wirksamer gestalten zu können.

Familiennachzug zuletzt bereits deutlich rückläufig

Die aktuellen Zahlen zeigen allerdings bereits einen deutlichen Rückgang beim Familiennachzug. Während Anfang 2024 noch deutlich höhere Antragszahlen verzeichnet wurden, ist die Zahl der Verfahren zuletzt stark gesunken.

Beobachter führen dies unter anderem auf veränderte Rahmenbedingungen in wichtigen Herkunftsländern sowie auf bereits bestehende Einschränkungen bei der Bearbeitung bestimmter Anträge zurück.

Ausnahmen für besondere Härtefälle vorgesehen

Nach den vorliegenden Plänen soll die Aussetzung nicht ausnahmslos gelten. In bestimmten Fällen bleiben Ausnahmen möglich.

Dazu zählen insbesondere:

  • minderjährige Schutzberechtigte, die ohne ihre Eltern in Österreich leben,
  • Kinder und Jugendliche, deren engste Bezugspersonen im Herkunftsland verbleiben,
  • sowie weitere Fälle, in denen europäische oder internationale Rechtsvorschriften einen Familiennachzug vorsehen.

Zudem soll verhindert werden, dass minderjährige Antragsteller allein durch lange Verfahrensdauern ihre Ansprüche verlieren, weil sie während des Verfahrens volljährig werden.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen

Die geplante Regelung stößt auf erhebliche Kritik von Menschenrechtsorganisationen, Hilfswerken und Asylinitiativen.

Kritiker verweisen darauf, dass das Recht auf Familienleben durch internationale Abkommen und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt sei. Sie bezweifeln, dass eine weitreichende Aussetzung des Familiennachzugs mit europäischem Recht vereinbar ist.

Mehrere Organisationen warnten zudem davor, dass lange Trennungen von Familien die Integration erschweren und zusätzliche soziale Probleme verursachen könnten.

Auch rechtliche Bedenken werden geäußert

Mehrere Rechtsexperten sehen die geplante Ausgestaltung kritisch. Insbesondere wird hinterfragt, ob die bloße Aussetzung von Verfahren mit den Vorgaben des europäischen Asyl- und Menschenrechts vereinbar ist.

Nach Einschätzung einiger Juristen könnte die Regelung Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen auf nationaler und europäischer Ebene werden.

Kritik auch von der FPÖ

Während Menschenrechtsorganisationen die Maßnahme als zu weitgehend kritisieren, kommt von der FPÖ Kritik aus entgegengesetzter Richtung. Die Freiheitlichen sehen in den vorgesehenen Ausnahmeregelungen eine Abschwächung des angekündigten Stopps und halten die Maßnahmen für nicht ausreichend.

Fazit

Mit der geplanten Aussetzung des Familiennachzugs verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Integrations-, Bildungs- und Betreuungssysteme zu entlasten. Gleichzeitig wirft die Maßnahme erhebliche rechtliche und politische Fragen auf. Ob die geplanten Regelungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten und wie sie sich in der Praxis auswirken werden, dürfte die politische Debatte in Österreich noch länger beschäftigen.

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syafrani_jambe (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 26.03.2025

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