Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine öffentliche Warnung vor den Angeboten der Inteli Law LLP veröffentlicht. Das Unternehmen tritt nach Angaben der Behörde über die Website www.intelilawllp.com auf und nutzt unter anderem die E-Mail-Adressen james.harper@intelilawllp.com sowie contact@intelilawllp.com. Als Unternehmenssitz wird die Adresse 1 Landmark Square, 18th Floor, Stamford, Connecticut 06901, USA angegeben.
Fehlende Konzession für Wertpapierdienstleistungen
Nach Angaben der FMA verfügt Inteli Law LLP über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Dennoch sollen Dienstleistungen angeboten werden, die nach österreichischem Finanzmarktrecht einer behördlichen Zulassung bedürfen.
Die Aufsichtsbehörde weist darauf hin, dass dem Anbieter insbesondere die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nicht gestattet ist.
Ausführung von Kundenaufträgen ohne Genehmigung
Konkret betrifft die Warnung die Dienstleistung der Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Dabei handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung, die ausschließlich von zugelassenen und beaufsichtigten Finanzunternehmen erbracht werden darf.
Da Inteli Law LLP nach Angaben der FMA nicht über die erforderliche Konzession verfügt, darf das Unternehmen diese Tätigkeit in Österreich nicht rechtmäßig anbieten.
Besondere Vorsicht bei angeblichen Rechts- und Finanzdienstleistern
Die Verwendung eines Namens, der auf eine internationale Rechtsanwalts- oder Beratungsgesellschaft schließen lässt, kann bei Verbrauchern und Anlegern einen Eindruck besonderer Seriosität erzeugen. Dennoch sollten Interessenten unabhängig von der Unternehmensbezeichnung stets überprüfen, ob für angebotene Finanzdienstleistungen eine gültige Zulassung vorliegt.
Gerade bei Unternehmen, die sowohl rechtliche Unterstützung als auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit Geldanlagen, Vermögensverwaltung oder der Rückgewinnung von Anlagegeldern anbieten, ist eine sorgfältige Prüfung der regulatorischen Voraussetzungen unerlässlich.
Risiken für Anleger und Verbraucher
Geschäfte mit nicht zugelassenen Anbietern können erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Ohne behördliche Aufsicht bestehen häufig keine vergleichbaren Schutzmechanismen wie bei regulierten Finanzdienstleistern. Zudem kann die Durchsetzung von Ansprüchen im Streitfall erschwert sein, insbesondere wenn Anbieter ihren Sitz im Ausland angeben.
Die FMA empfiehlt daher, vor einer Investition oder der Beauftragung von Finanzdienstleistungen die Zulassung des Anbieters in den offiziellen Registern der zuständigen Aufsichtsbehörden zu überprüfen.
Veröffentlichung auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes
Die Warnung wurde gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht die Öffentlichkeit über Unternehmen, die möglicherweise erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung anbieten.
Anleger und Verbraucher sollten bei Angeboten der Inteli Law LLP besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geschäftsbeziehung die Seriosität sowie den regulatorischen Status des Anbieters sorgfältig prüfen.


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