DWS Investment GmbH
Frankfurt am Main
Jahresbericht 01.04.2021 bis 31.03.2022
ZinsPlus
ISIN: DE000A0MUWS7
Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum
Der Fonds ZinsPlus strebt die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Wertzuwachses an. Um dies zu erreichen, werden mindestens 51% des Fondsvermögens in verzinsliche Anlagen investiert. Ferner kann in andere Fonds angelegt werden. Dabei dürfen bis zu 10% des Fondsvermögens in sonstige Fonds (u.a. Private Equity) investiert werden. Jeweils mehr als 35% des Fondsvermögens dürfen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente öffentlicher Aussteller angelegt werden. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken eingesetzt werden.
Das Anlageumfeld war im Berichtszeitraum von der COVID-19-Pandemie, hoher Verschuldung weltweit, immer noch sehr niedrigen, teils negativen Zinsen in den Industrieländern sowie der Unsicherheit hinsichtlich der Geldpolitik der Zentralbanken geprägt. Aber auch der seit Februar 2022 eskalierende Russland/Ukraine-Konflikt beeinflusste zunehmend das Marktgeschehen. Vor diesem Hintergrund erreichte der Fonds im Geschäftsjahr bis Ende März 2022 einen Wertanstieg von 1,2% je Anteil (nach BVI-Methode; in Euro).
Anlagepolitik im Berichtszeitraum
Ein wesentliches Risiko war nach Ansicht des Portfoliomanagements die Unsicherheit hinsichtlich des weiteren Verlaufs der Coronavirus-Pandemie, Mutationen des Virus, der Wirksamkeit von Impfstoffen und damit zusammenhängend der Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die Finanzmärkte. Als weitere wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement unter anderem das in den Industrieländern immer noch von Niedrigzinsen geprägte Anlageumfeld, die Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Geldpolitik der Zentralbanken sowie den eskalierenden Konflikt zwischen Russland und der Ukraine an.
Die Entwicklung an den internationalen Kapitalmärkten stand in den ersten neun Monaten des Berichtszeitraums insbesondere unter dem Eindruck der Coronavirus-Pandemie* und deren gesellschaftlichen sowie ökonomischen Folgen für die Weltgemeinschaft. Demgegenüber unterstützte die – angesichts der abgeschwächten Weltkonjunktur – extrem lockere Geldpolitik der Zentralbanken der Industrieländer die Kursentwicklung an den Finanzmärkten. Seit Jahresanfang 2021 verbesserten sich zunächst die Konjunkturaussichten, begünstigt durch die von der internationalen Staatengemeinschaft unternommenen Anstrengungen und Maßnahmenpakete mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise zu bewältigen, und durch die Zulassungen für COVID-19-Impfstoffe sowie die einsetzenden Impfkampagnen. Allerdings kam bei den Investoren zunehmend auch die Inflationsfrage auf, hervorgerufen u.a. durch die deutlich gestiegenen Preise an den Rohstoffmärkten, den Corona bedingten Konsum-Nachholbedarf sowie partielle Angebotsverknappung aufgrund von Lieferschwierigkeiten. Zudem dämpften die dynamische Ausbreitung des Coronavirus und dessen Mutanten sowie damit verbundene neue Beschränkungen die Konjunkturperspektiven. Im ersten Quartal 2022 trübte zudem die Eskalation des Russland/Ukraine-Konflikts spürbar die Stimmung bei den Investoren ein.
Vor dem Hintergrund global hoher Verschuldung und sehr niedriger Zinsen kam es an den Anleihemärkten im Berichtsjahr bis Ende März 2022 unter Schwankungen zu Kursermäßigungen bei einem merklichen Anstieg der Anleiherenditen, aber auf immer noch niedrigen Renditeniveaus. Gleichwohl erreichten die Renditen von Staatsanleihen in vielen Ländern zuletzt teilweise Mehr-Jahres-Höchststände. Kerntreiber des Renditeanstiegs waren Erwartungen über die zukünftigen Inflationsraten, die in den letzten Wochen des Berichtszeitraums nach oben schnellten.
Die internationalen Aktienbörsen zeichneten im Berichtszeitraum ein differenziertes Bild: Während die Aktienmärkte in den westlichen Industrieländern – begünstigt insbesondere durch die schnelle Erholung der Unternehmensgewinne – in den ersten neun Monaten teils noch deutliche Kurszuwächse verbuchten, mussten diese im ersten Quartal 2022 spürbare Kursrückschläge hinnehmen. Per Saldo lagen einige von ihnen jedoch, wie z.B. die US-Börsen, noch merklich im Plus.
Die Aktienmärkte der Emerging Markets hingegen entwickelten sich über den gesamten Berichtszeitraum schwach. Auch der chinesische Aktienmarkt lag Ende März 2022 auf Jahressicht deutlich im Minus. Belastend auf die Entwicklung der internationalen Aktienmärkte wirkten u.a. die Dynamik der Ausbreitung des Coronavirus und dessen Mutanten, die Regulierungsmaßnahmen der chinesischen Regierung und insbesondere die im ersten Quartal 2022 eskalierende Russland/Ukraine-Krise sowie damit einhergegangene Erwartungen wieder aufkommender Lieferengpässe, nicht zuletzt aufgrund härterer Sanktionen gegen Russland.
Der Fonds ZinsPlus war im Berichtszeitraum nach wie vor weitestgehend in Investmentfondsanteile investiert. Der Anlageschwerpunkt lag dabei auf Renten- und Geldmarktfonds. Kleinere Engagements in Edelmetall-Zertifikaten sowie im US-Dollar, die dem Fonds zur Abrundung beigemischt wurden, trugen zum insgesamt positiven Anlageergebnis des ZinsPlus bei, begünstigt durch im Berichtszeitraum per Saldo gestiegene Edelmetallpreise und die festere Notierung des US-Dollars gegenüber dem Euro.
ZINSPLUS
Wertentwicklung auf 5-Jahres-Sicht

Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 31.3.2022
Wertentwicklung im Überblick
ISIN | 1 Jahr | 3 Jahre | 5 Jahre |
DE000A0MUWS7 | 1,2% | 2,7% | 1,5% |
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 31.3.2022
Angaben auf Euro-Basis
Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses
Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Gewinne aus dem Verkauf von inländischen Investmentanteilen sowie bei Optionen. Dem standen – wenn auch in merklich geringerem Umfang – realisierte Verluste aus Futuregeschäften gegenüber.
Informationen zu ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Das Fondsvermögen ist ein Produkt im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor).
Hinweis gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie):
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
* Die Coronakrise (COVID-19) stellt(e) auch für die Wirtschaft weltweit eine bedeutende Herausforderung und somit ein wesentliches Ereignis im Berichtszeitraum dar. Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen von COVID-19 sind für das Verständnis des Jahresabschlusses von Bedeutung. Weitere Details hierzu können den Ausführungen im Abschnitt „Hinweise“ entnommen werden.
Jahresbericht
Vermögensübersicht zum 31.03.2022
Bestand in EUR | %-Anteil am Fondsvermögen | |
I. Vermögensgegenstände | ||
1. Zertifikate | 8 664 225,00 | 4,99 |
2. Investmentanteile: | ||
Rentenfonds | 98 316 131,00 | 56,59 |
Indexfonds | 12 436 704,00 | 7,16 |
Sonstige Fonds | 41 991 204,82 | 24,17 |
Summe Investmentanteile: | 152 744 039,82 | 87,92 |
3. Derivate | 253 954,72 | 0,15 |
4. Bankguthaben | 12 066 928,81 | 6,94 |
5. Sonstige Vermögensgegenstände | 240 138,32 | 0,14 |
6. Forderungen aus Anteilscheingeschäften | 345 356,05 | 0,20 |
II. Verbindlichkeiten | ||
1. Sonstige Verbindlichkeiten | -313 385,83 | -0,18 |
2. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften | -273 731,90 | -0,16 |
III. Fondsvermögen | 173 727 524,99 | 100,00 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensaufstellung zum 31.03.2022
Wertpapier- bezeichnung |
Stück bzw. Whg. in 1000 |
Bestand | Käufe/ Zugänge |
Verkäufe/ Abgänge |
Kurs | Kurswert in EUR |
%-Anteil am Fonds- vermögen |
|
im Berichtszeitraum | ||||||||
Börsengehandelte Wertpapiere |
8 664 225,00 | 4,99 | ||||||
Zertifikate | ||||||||
DB ETC/Silber Euro Hedged 15.06.60 ETC (DE000A1EK0J7) |
Stück | 15 000 | 15 000 | EUR | 149,2400 | 2 238 600,00 | 1,29 | |
Deutsche Börse/Gold 07/und. Tracker (DE000A0S9GB0) |
Stück | 115 000 | 45 000 | EUR | 55,8750 | 6 425 625,00 | 3,70 | |
Investmentanteile | 152 744 039,82 | 87,92 | ||||||
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile) |
16 840 560,00 | 9,69 | ||||||
DWS Floating Rate Notes IC (LU1534073041) (0,200%) |
Stück | 150 000 | 70 000 | EUR | 83,6600 | 12 549 000,00 | 7,22 | |
Xtrackers II GBP Overnight Rate Swap UCITS ETF 1D (LU0321464652) (0,050%) |
Stück | 20 000 | EUR | 214,5780 | 4 291 560,00 | 2,47 | ||
Gruppenfremde Investmentanteile |
135 903 479,82 | 78,23 | ||||||
AGIF- Allianz Credit Opportunities WT9 EUR (LU1797226666) (0,330%+) |
Stück | 70 | EUR | 102 151,2000 | 7 150 584,00 | 4,12 | ||
BANTLEON SEL.-Bantleon Reserve IA (LU0371477885) (0,300%+) |
Stück | 129 500 | 50 000 | EUR | 83,8100 | 10 853 395,00 | 6,25 | |
Black Rock Strategic Funds FI Strategies D2 EUR (LU0438336421) (0,600%) |
Stück | 55 000 | EUR | 127,3600 | 7 004 800,00 | 4,03 | ||
BNY Mellon Global Fd. Global Dyn. I EUR Hedge (IE00B801L271) (0,750%) |
Stück | 4 800 000 | EUR | 1,0415 | 4 999 200,00 | 2,88 | ||
Candriam Index Arbitrage Cl.3D (FR0010016477) (0,800%) |
Stück | 5 500 | EUR | 1 428,1600 | 7 854 880,00 | 4,52 | ||
Candriam Long Short Credit Cl.3D (FR0010760694) (0,500%+) |
Stück | 6 000 | EUR | 1 178,5600 | 7 071 360,00 | 4,07 | ||
CORUM But. Cr. Str.- But. Cr. Opp. Fd. P. EUR Acc. (IE00BMVX2492) (1,100%) |
Stück | 30 000 | EUR | 114,6669 | 3 440 007,00 | 1,98 | ||
Goldman Sachs Access China Governmnet BD ETF USD (IE00BJSBCS90) (0,350%) |
Stück | 120 000 | 60 000 | EUR | 51,7300 | 6 207 600,00 | 3,57 | |
iShares China Govt Bd UCITS ETF USD Dist. (IE00BYPC1H27) (0,350%) |
Stück | 380 000 | EUR | 5,0988 | 1 937 544,00 | 1,12 | ||
L&G India INR Government Bond UCITS ETF (IE00BL6K6H97) (0,390%) |
Stück | 200 000 | 200 000 | EUR | 8,8730 | 1 774 600,00 | 1,02 | |
Laz.Scan.H.Q.Bd Ceoa (IE00BJ5JNT46) (0,350%) |
Stück | 40 000 | EUR | 93,7945 | 3 751 780,00 | 2,16 | ||
Lazard Rathmore Alternative Fund a Hgd EUR Acc (IE00BG1V1C27) (1,250%) |
Stück | 34 000 | 22 000 | EUR | 125,1371 | 4 254 661,40 | 2,45 | |
LFS-Strategiefonds Währungen EUR I (LU1183668323) (0,530%) |
Stück | 40 | 10 | EUR | 104 780,4000 | 4 191 216,00 | 2,41 | |
Lumya Mar. Wace-Lum-WT (MN) B EUR Acc. (LU2367663650) (0,000%) |
Stück | 23 000 | 23 000 | EUR | 170,5100 | 3 921 730,00 | 2,26 | |
M+G (Lux) Absolute Return Bond Fd.EUR CI Acc.(INE) (LU1531596531) (0,400%) |
Stück | 350 000 | EUR | 10,5860 | 3 705 100,00 | 2,13 | ||
Nordea 1 – European Covered Bond Fund – BI EUR (LU0539144625) (0,300%) |
Stück | 350 000 | EUR | 14,3600 | 5 026 000,00 | 2,89 | ||
Nordix Treasury Plus I (DE000A2DKRH6) (0,550%) |
Stück | 45 000 | 45 000 | EUR | 98,5300 | 4 433 850,00 | 2,55 | |
OptoFlex X EUR (LU0834815523) (0,000%+) |
Stück | 5 000 | EUR | 1 608,8000 | 8 044 000,00 | 4,63 | ||
Pictet-Strategic Credit HI EUR Acc. (LU2195490243) (0,350%) |
Stück | 65 000 | EUR | 97,6900 | 6 349 850,00 | 3,66 | ||
Robus Mid-Market Value Bond Fund Cl.C I (LU1439458719) (0,220%+) |
Stück | 40 000 | 10 000 | EUR | 118,2700 | 4 730 800,00 | 2,72 | |
Vontobel Fd.- TwentyFour Abs. Ret. Cred. HI Cap.EUR (LU1331789617) (0,400%) |
Stück | 60 000 | EUR | 107,8700 | 6 472 200,00 | 3,73 | ||
XAIA Credit – XAIA Credit Basis I EUR (LU0418282934) (0,600%) |
Stück | 10 000 | EUR | 1 082,1600 | 10 821 600,00 | 6,23 | ||
XAIA Credit – XAIA Credit Basis II Cl.I EUR (LU0462885301) (0,800%+) |
Stück | 4 960 | 4 960 | EUR | 976,6500 | 4 844 184,00 | 2,79 | |
Nordea-Norwegian Short-Term Bond Fund BI NOK (LU0772961230) (0,130%) |
Stück | 100 000 | 100 000 | NOK | 213,7500 | 2 207 705,02 | 1,27 | |
Nordea 1 SICAV – Swedish Short-Term Bond BI-SEK (LU0772963442) (0,130%) |
Stück | 260 000 | 50 000 | SEK | 192,8900 | 4 854 833,40 | 2,79 | |
Summe Wertpapiervermögen |
161 408 264,82 | 92,91 | ||||||
Derivate | ||||||||
Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen |
||||||||
Aktienindex-Derivate | -110 683,33 | -0,06 | ||||||
(Forderungen / Verbindlichkeiten) |
||||||||
Aktienindex- Terminkontrakte |
||||||||
S&P500 EMINI JUN 22 (CME) USD |
Stück | -500 | -110 683,33 | -0,06 | ||||
Zins-Derivate | 364 638,05 | 0,21 | ||||||
(Forderungen / Verbindlichkeiten) |
||||||||
Zinsterminkontrakte | ||||||||
EURO-BUND JUN 22 (EURX) |
EUR | -2 500 | 216 500,00 | 0,12 | ||||
US 5YR NOTE JUN 22 (CBT) |
USD | -4 000 | 148 138,05 | 0,09 | ||||
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente |
12 066 928,81 | 6,94 | ||||||
Bankguthaben | 12 066 928,81 | 6,94 | ||||||
Verwahrstelle (täglich fällig) |
||||||||
EUR – Guthaben | EUR | 10 050 447,81 | % | 100 | 10 050 447,81 | 5,79 | ||
Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen |
EUR | 20 275,26 | % | 100 | 20 275,26 | 0,01 | ||
Guthaben in Nicht-EU/ EWR-Währungen |
||||||||
Britische Pfund | GBP | 650,74 | % | 100 | 767,16 | 0,00 | ||
US Dollar | USD | 2 220 923,14 | % | 100 | 1 995 438,58 | 1,15 | ||
Sonstige Vermögens- gegenstände |
240 138,32 | 0,14 | ||||||
Einschüsse (Initial Margin) |
EUR | 240 138,32 | % | 100 | 240 138,32 | 0,14 | ||
Forderungen aus Anteilscheingeschäften |
EUR | 345 356,05 | % | 100 | 345 356,05 | 0,20 | ||
Sonstige Verbindlichkeiten |
-313 385,83 | -0,18 | ||||||
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen |
EUR | -307 661,37 | % | 100 | -307 661,37 | -0,18 | ||
Andere sonstige Verbindlichkeiten |
EUR | -5 724,46 | % | 100 | -5 724,46 | 0,00 | ||
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften |
EUR | -273 731,90 | % | 100 | -273 731,90 | -0,16 | ||
Fondsvermögen | 173 727 524,99 | 100,00 | ||||||
Anteilwert | 54,58 | |||||||
Umlaufende Anteile | 3 183 230,806 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Marktschlüssel
Terminbörsen
CME | = Chicago Mercantile Exchange (CME) – Index and Options Market Division (IOM) |
EURX | = Eurex (Eurex Frankfurt/Eurex Zürich) |
CBT | = Chicago Board of Trade (CBOT) |
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 31.03.2022 | |||
Britische Pfund | GBP | 0,848250 | = EUR 1 |
Norwegische Kronen | NOK | 9,682000 | = EUR 1 |
Schwedische Kronen | SEK | 10,330200 | = EUR 1 |
US Dollar | USD | 1,113000 | = EUR 1 |
Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der
Vermögensaufstellung erscheinen
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum
Berichtsstichtag)
Wertpapierbezeichnung | Stück bzw. Whg. in 1000 |
Käufe bzw. Zugänge |
Verkäufe bzw. Abgänge |
Investmentanteile | |||
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile) | |||
Xtrackers II USD Overnight Rate Swap UCITS ETF 1C (LU0321465469) (0,050%) | Stück | 20 000 | |
Gruppenfremde Investmentanteile | |||
AGI Fd SICAV-Allianz Short Du.Gl.Real Est (H2-EUR) (LU1527139593) (0,410%) | Stück | 5 000 | |
LUMYNA-MA.Wace Tops (M.N)Ral.U.Fd.B Acc.EUR (LU0333226826) (1,500%+) | Stück | 30 000 |
Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Volumen in 1000 | ||
Terminkontrakte | ||
Aktienindex-Terminkontrakte | ||
Verkaufte Kontrakte: (Basiswerte: DAX 40 (Performanceindex), S&P 500 Index) | EUR | 38 395 |
Zinsterminkontrakte | ||
Verkaufte Kontrakte: (Basiswerte: EURO-BUND DEC 21, EURO-BUND MAR 22, EURO-BUND SEP 21, US 10YR NOTE DEC 21, US 10YR NOTE MAR 22, US 10YR NOTE SEP 21, US 5YR NOTE DEC 21, US 5YR NOTE MAR 22, US 5YR NOTE SEP 21) | EUR | 79 817 |
Optionsrechte | ||
Optionsrechte auf Zins-Derivate | ||
Optionsrechte auf Zinsterminkontrakte | ||
Verkaufte Kaufoptionen (Call): (Basiswerte: EURO-BUND MAR 22, EURO-BUND SEP 21) | EUR | 17 375 |
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.04.2021 bis 31.03.2022
I. Erträge | ||||
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | 38,79 | ||
2. Erträge aus Investmentzertifikaten | EUR | 504 195,87 | ||
Summe der Erträge | EUR | 504 234,66 | ||
II. Aufwendungen | ||||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen1) | EUR | -59 167,21 | ||
davon: | ||||
Bereitstellungszinsen | EUR | -1 241,94 | ||
2. Verwaltungsvergütung | EUR | -744 618,96 | ||
davon: | ||||
Kostenpauschale | EUR | -343 797,62 | ||
erfolgsabhängige Vergütung | EUR | -400 821 34 | ||
3. Sonstige Aufwendungen | EUR | -93,07 | ||
davon: | ||||
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten | EUR | -93,07 | ||
Summe der Aufwendungen | EUR | -803 879,24 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | -299 644,58 | ||
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 4 314 362,64 | ||
2. Realisierte Verluste | EUR | -2 634 918,19 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | 1 679 444,45 | ||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 1 379 799,87 | ||
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 916 188,82 | ||
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | -310 338,45 | ||
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 605 850,37 | ||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 1 985 650,24 |
Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.
Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.
1) Enthalten sind negative Zinsen auf Bankguthaben.
Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 139 523 250,76 |
1. Mittelzufluss (netto) | EUR | 32 220 562,74 |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen | EUR | 111 864 127,08 |
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen | EUR | -79 643 564,34 |
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich | EUR | -1 938,75 |
3. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 1 985 650,24 |
davon: | ||
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 916 188,82 |
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | -310 338,45 |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 173 727 524,99 |
Verwendungsrechnung für das Sondervermögen
Berechnung der Wiederanlage | Insgesamt | Je Anteil | |
I. Für die Wiederanlage verfügbar | |||
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 1 379 799,87 | 0,43 |
2. Zuführung aus dem Sondervermögen | EUR | 0,00 | 0,00 |
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag | EUR | 0,00 | 0,00 |
II. Wiederanlage | EUR | 1 379 799,87 | 0,43 |
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR | Anteilwert EUR | |
2022 | 173 727 524,99 | 54,58 |
2021 | 139 523 250,76 | 53,91 |
2020 | 131 981 189,45 | 52,05 |
2019 | 153 106 934,51 | 53,16 |
Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:
EUR 7 768 345,15
Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
60% JP Morgan EUR 3M Cash, 40% JP Morgan EMU Government Bond Index
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag | % | 72,147 |
größter potenzieller Risikobetrag | % | 146,426 |
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag | % | 93,638 |
Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.04.2021 bis 31.03.2022 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.
Sonstige Angaben
Anteilwert: EUR 54,58
Umlaufende Anteile: 3 183 230,806
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:
Die Bewertung erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.
Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.
Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:
Die Gesamtkostenquote belief sich auf 0,69% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.
Zudem fiel aufgrund der Outperformance gegenüber seiner vorgegebenen Orientierungsgröße eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 0,25% des durchschnittlichen Fondsvermögens an.
Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,20% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,08% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,02% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).
Im Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen ZinsPlus keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.
Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale ZinsPlus mehr als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.
Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.
Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.
Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 5 118,73. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 1 034,26 EUR.
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist eine Tochtergesellschaft der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“), Frankfurt am Main, einem der weltweit führenden Vermögensverwalter mit einer breiten Palette an Investmentprodukten und -dienstleistungen über alle wichtigen Anlageklassen sowie auf Wachstumstrends zugeschnittenen Lösungen.
Die DWS KGaA, an der die Deutsche Bank AG eine Mehrheitsbeteiligung hält, ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Infolge einer branchenspezifischen Regulierung gemäß AIFMD (Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds) sowie gemäß § 1 und § 27 der deutschen Institutsvergütungsverordnung („InstVV“) findet die Vergütungspolitik und -strategie des Deutsche Bank-Konzerns („DB-Konzern“) keine Anwendung auf die Gesellschaft. Die DWS KGaA und ihre Tochterunternehmen („DWS-Konzern“ oder nur „Konzern“) verfügen über eigene vergütungsbezogene Governance-Regeln, Richtlinien und Strukturen, unter anderem einen konzerninternen DWS-Leitfaden zur Ermittlung von Mitarbeitern mit wesentlichem Einfluss auf Ebene der Gesellschaft sowie auf Ebene des DWS-Konzerns im Einklang mit den in der AIFMD und den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“) aufgeführten Kriterien.
Governance-Struktur
Das Management des DWS-Konzerns erfolgt durch die DWS Management GmbH als Komplementärin der DWS KGaA. Die Geschäftsführung der Komplementärin besteht aus sechs Mitgliedern, die die Geschäftsführung („GF“) des Konzerns bilden. Die durch das DWS Compensation Committee („DCC“) unterstützte Geschäftsführung ist für die Einführung und Umsetzung des Vergütungssystems für Mitarbeiter verantwortlich. Dabei wird sie vom Aufsichtsrat der DWS KGaA kontrolliert, der ein Remuneration Committee („RC“) eingerichtet hat. Das RC unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Konzernmitarbeiter. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement sowie die Übereinstimmung der Vergütungsstrategie mit der Geschäfts- und Risikostrategie des DWS-Konzerns.
Aufgabe des DCC ist die Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsrahmenwerken und Grundsätzen der Unternehmenstätigkeit, die Aufstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie die Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern. Das DCC legt quantitative und qualitative Faktoren zur Leistungsbeurteilung als Basis für vergütungsbezogene Entscheidungen fest und gibt Empfehlungen für die Geschäftsführung bezüglich des jährlichen Pools der variablen Vergütung und dessen Zuteilung zu verschiedenen Geschäftsbereichen und Infrastrukturfunktionen ab. Stimmberechtigte Mitglieder des DCC sind der Chief Executive Officer („CEO“), Chief Financial Officer („CFO“), Chief Operating Officer („COO“), und Global Head of HR. Der Head of Reward & Analytics ist nicht stimmberechtigtes Mitglied. Kontrollfunktionen wie Compliance, Anti-Financial Crime und Risk Management werden durch den CFO und den COO im DCC vertreten und sind im Hinblick auf ihre jeweiligen Aufgaben und Funktionen bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Vergütungssysteme des Konzerns angemessen einbezogen. Damit soll einerseits sichergestellt werden, dass es durch die Vergütungssysteme nicht zu Interessenkonflikten kommt, und andererseits die Auswirkungen auf das Risikoprofil des Konzerns überprüft werden. Das DCC überprüft das Vergütungsrahmenwerk des Konzerns mindestens einmal jährlich. Dazu gehört die Überprüfung der für die Gesellschaft geltenden Grundsätze sowie eine Beurteilung, ob aufgrund von Unregelmäßigkeiten wesentliche Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.
Das DCC wird von zwei Unter-Ausschüssen unterstützt: Dem DWS Compensation Operating Committee („COC“), das implementiert wurde, um das DCC bei der Überprüfung der technischen Gültigkeit, der Operationalisierung und der Genehmigung von neuen oder bestehenden Vergütungsplänen zu unterstützen. Dem Integrity Review Committee („IRC“), das eingerichtet wurde, um Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Aussetzung und dem Verfall von aufgeschobenen DWS-Vergütungselementen zu prüfen und darüber zu entscheiden. Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Ebene des DWS-Konzerns wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.
Vergütungsstruktur
Für die Mitarbeiter der Gesellschaft gelten die Vergütungsstandards und -grundsätze der DWS-Vergütungspolitik, die jährlich überprüft wird. Im Rahmen der Vergütungspolitik verwendet der Konzern, einschließlich der Gesellschaft, einen Gesamtvergütungsansatz („GV“), der Komponenten für eine fixe („FV“) und variable Vergütung („VV“) umfasst.
Der Konzern stellt sicher, dass FV und VV für alle Kategorien und Gruppen von Mitarbeitern angemessen aufeinander abgestimmt werden. Die Strukturen und Ebenen des GV entsprechen den subdivisionalen und regionalen Vergütungsstrukturen, internen Zusammenhängen sowie Marktdaten und tragen zu einer einheitlichen Gestaltung innerhalb des Konzerns bei. Eines der Hauptziele der Konzernstrategie besteht darin, nachhaltige Leistung über alle Ebenen einheitlich anzuwenden und die Transparenz bei Vergütungsentscheidungen und deren Auswirkung auf Aktionäre und Mitarbeiter im Hinblick auf die Geschäftsentwicklung des DWS-Konzerns zu erhöhen. Ein wesentlicher Aspekt der Konzern-Vergütungsstrategie ist die Schaffung eines langfristigen Gleichgewichts zwischen den Interessen von Mitarbeitern, Aktionären und Kunden.
Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihren Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen sowie den Anforderungen, der Bedeutung und dem Umfang ihrer Funktionen. Bei der Festlegung eines angemessenen Betrags für die fixe Vergütung werden das marktübliche Vergütungsniveau für jede Rolle sowie interne Vergleiche und geltende regulatorische Vorgaben herangezogen.
Mit der variablen Vergütung hat der Konzern ein diskretionäres Instrument an der Hand, mit dem er Mitarbeiter für ihre Leistungen und Verhaltensweisen zusätzlich entlohnen kann, ohne eine zu hohe Risikotoleranz zu fördern. Bei der Festlegung der VV werden solide Risikomaßstäbe durch Einbeziehung der Risikotoleranz des Konzerns, dessen Tragfähigkeit und Finanzlage sowie durch eine völlig flexible Politik im Hinblick auf die Gewährung bzw. „Nicht-Gewährung“ der VV angesetzt. Die VV besteht generell aus zwei Bestandteilen: Der DWS-Komponente (im Englischen „Franchise Variable Compensation“ / „FVC“) und der „individuellen Komponente“. Es gibt weiterhin keine Garantien für eine VV im laufenden Beschäftigungsverhältnis.
Für das Geschäftsjahr 2021 wird die DWS-Komponente überwiegend anhand von drei Erfolgskennzahlen („Key Performance Indicators“ – „KPIs“) auf Ebene des DWS-Konzerns bestimmt: Bereinigte Aufwands-Ertrags-Relation („Cost Income Ratio“ – „CIR“), Nettomittelzuflüsse und ESG-Kriterien. Diese drei KPIs stellen wichtige Gradmesser für die Finanzziele des DWS-Konzerns dar und bilden dessen nachhaltige Leistung ab.
Daneben wird eine individuelle VV („IVV“) gewährt. Die IVV berücksichtigt zahlreiche finanzielle und nichtfinanzielle Faktoren. Dazu gehören der Vergleich mit der Referenzgruppe des Mitarbeiters und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung.
Sowohl die DWS- als auch die individuelle Komponente der VV kann in bar oder in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten im Rahmen der Konzern-Vereinbarungen in Bezug auf die aufgeschobene Vergütung ausgezahlt bzw. gewährt werden. Der Konzern behält sich das Recht vor, den Gesamtbetrag der VV, einschließlich der DWS-Komponente, auf null zu reduzieren, wenn gemäß geltendem lokalen Recht ein erhebliches Fehlverhalten, leistungsbezogene Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen oder ein nicht zufriedenstellendes Verhalten seitens eines Mitarbeiters vorliegen.
Festlegung der VV und angemessene Risikoadjustierung
Die VV-Pools des Konzerns werden einer angemessenen Anpassung der Risiken unterzogen, die die Adjustierung ex ante als auch ex post umfasst. Die angewandte robuste Methode soll sicherstellen, dass bei der Festlegung der VV sowohl der risikoadjustierten Leistung als auch der Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns Rechnung getragen wird. Die Ermittlung des Gesamtbetrags der VV orientiert sich primär an (i) der Tragfähigkeit des Konzerns (das heißt, was „kann“ der DWS-Konzern langfristig an VV im Einklang mit regulatorischen Anforderungen gewähren) und (ii) der Leistung (das heißt, was „sollte“ der Konzern an VV gewähren, um für eine angemessene leistungsbezogene Vergütung zu sorgen und gleichzeitig den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern).
Der Konzern hat für die Festlegung der VV auf Ebene der individuellen Mitarbeiter die „Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung“ eingeführt. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur IVV berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des „Ganzheitliche Leistung“-Ansatzes. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktionen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die VV einbezogen.
Das DWS DCC verwendet im Rahmen eines diskretionären Entscheidungsprozesses finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen zur Ermittlung differenzierter und leistungsbezogener VV-Pools für die Geschäfts- und Infrastrukturbereiche.
Nachhaltige Vergütung
Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS-Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.
Vergütung für das Jahr 2021
Trotz der anhaltenden Pandemie führte das vielfältige Angebot an Anlageprodukten und -lösungen zu neuen Rekordwerten beim Nettomittelaufkommen im Jahr 2021. Es war das dritte Jahr in Folge, in dem der DWS-Konzern seine Geschäftsergebnisse verbessern konnte und ein guter Start in Phase zwei der Unternehmensentwicklung (Transformation, Wachstum und Führung) in der die Organisation ihre strategischen Prioritäten effektiv umsetzen konnte.
Der verstärkte Fokus auf die Anlageperformance, die erhöhte Nachfrage der Anleger nach anvisierten Anlageklassen und nachhaltigen Anlagestrategien sowie erhebliche Beiträge aus strategischen Partnerschaften waren wesentliche Treiber für diesen Erfolg.
Vor diesem Hintergrund hat das DCC die Tragfähigkeit der VV für das Jahr 2021 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt.
Als Teil der im März 2022 für das Performance-Jahr 2021 gewährten VV wurde die DWS-Komponente allen berechtigten Mitarbeitern auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung des DWS-Konzerns hat für 2021 unter Berücksichtigung der beträchtlichen Leistung der Mitarbeiter und in ihrem Ermessen einen Zielerreichungsgrad von 100% festgelegt.
Identifizierung von Risikoträgern
Im Einklang mit den Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit den Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD-Richtlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („ESMA“) hat die Gesellschaft Mitarbeiter identifiziert, die einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft haben („Risikoträger“). Das Identifizierungsverfahren basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds: (a) Geschäftsführung/Senior Management, (b) Portfolio-/Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat. Mindestens 40% der VV für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50% sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS-Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten sind bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen unterworfen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einem VV-Betrag von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte VV in bar und ohne Aufschub.
Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2021 1)
Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl | 484 | |
Gesamtvergütung | EUR | 91 151 926 |
Fixe Vergütung | EUR | 55 826 772 |
Variable Vergütung | EUR | 35 325 154 |
davon: Carried Interest | EUR | 0 |
Gesamtvergütung für Senior Management2) | EUR | 6 214 631 |
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger | EUR | 12 146 217 |
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen | EUR | 2 531 675 |
1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.
Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 – Ausweis nach Abschnitt A
Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.
Wesentliche Änderungen nach § 101 Absatz 3 Nr. 3 KAGB
Nachfolgend informiert die Gesellschaft gemäß § 101 Absatz 3 Nr. 3 KAGB über im Berichtszeitraum erfolgte wesentliche Änderungen im Investmentvermögen.
Betreffend AIF | Beschreibung der wesentlichen Änderung | Potentielle oder erwartete Auswirkung der wesentlichen Änderung auf den Anleger | Datum des Eintritts der wesentlichen Änderung |
ZinsPlus | keine | – | – |
Angaben gemäß § 300 KAGB
Angaben zu schwer liquidierbaren Vermögensgegenständen
Prozentsatz der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regeln zum Berichtsstichtag gelten: 0%
Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement
Im Berichtszeitraum hat es keine Änderungen im Liquiditätsmanagement gegeben.
Risikoprofil des AIF:
Für die Bewertung der Hauptrisiken wurden zum Berichtsstichtag folgende Größen gemessen. Für Zwecke der Berechnung des Risikoprofils des AIF fand dabei ausschließlich beim Marktrisiko eine Durchschau durch Zielinvestmentvermögen statt; wenn und soweit die relevanten Daten nicht vorliegen, wird zur Durchschau ein geeignetes Referenzvermögen oder ein Index herangezogen.
a) Marktrisiko
Die Zinssensitivität DV01 ist die Änderung des Fondsvermögens bei einem Anstieg der Marktzinsen um einen Basispunkt.
Die Spreadsensitivität CS01 ist die Änderung des Fondsvermögens bei einem Anstieg der Credit Spreads um einen Basispunkt.
Die Aktiensensitivität Net Equity Delta ist die Änderung des Fondsvermögens bei einem Anstieg von Aktienkursen um 1 Prozent. Die Fremdwährungssensitivität Net Currency Delta ist die Änderung des Fondsvermögens bei einem Anstieg aller Fremdwährungskurse um 1 Prozent.
Die Rohstoffsensitivität Net Commodity Delta ist die Änderung des Fondsvermögens bei einem Anstieg aller Rohstoffpreise um 1 Prozent.
Angaben in EUR | ||||
DV01 | CS01 | Net Equity Delta | Net Currency Delta | Net Commodity Delta |
-25.984 | -25.962 | 18.858 | 267.575 | 64.791 |
Das gesetzliche Limit (200 %) und die interne Marktrisikogrenze (150%) wurden nicht überschritten.
b) Kontrahentenrisiko
Alle OTC-Transaktionen („Over-the-Counter“) werden ausschließlich auf der Grundlage von ISDA- oder Deutschen Rahmenverträgen getätigt. Sämtliche Geschäfte des effizienten Portfoliomanagements werden lediglich unter Austausch von Sicherheiten abgeschlossen. Alle Kontrahenten werden vor Aufnahme von Geschäften sorgfältig überprüft und müssen mindestens über ein Investment Grade Rating verfügen. Kontrahenten haben das Recht, gestellte Sicherheiten zu verwenden.
Im Portfolio des Fonds befinden sich am Stichtag keine wesentlichen Kontrahentenrisiken. Das Risikoexposure der Kontrahenten, falls vorhanden, überschreitet bei keinem Kontrahenten die Grenze von 1 Prozent des Nettofondsvermögens (NAV).
c) Liquiditätsrisiko
Anteil des Portfolios, der innerhalb folgender Zeitspannen marktschonend zu fairen Marktpreisen liquidiert werden kann:
Prozentualer Anteil am NAV des AIF | ||||||
1 Tag oder weniger | 2-7 Tage | 8-30 Tage | 31-90 Tage | 91-180 Tage | 181-365 Tage | Mehr als 365 Tage |
96% | 4% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
Eingesetzte Risikomanagementsysteme
Das Risikomanagementsystem basiert auf der IT-Anwendung Aladdin, einem integrierten System für die Bereiche Portfolio Management, Trading, Risiko und Compliance, das als Application-Service-Provider-Lösung durch den Anbieter BlackRock Solutions zur Verfügung gestellt wird. Das Risikocontrolling erfolgt durch vom Portfoliomanagement unabhängige Abteilungen auf Basis interner Risikomanagement Richtlinien. Es umfasst sowohl den fortlaufenden Risikomanagementprozess für die Erkennung, Bewertung und Überwachung von Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken als auch die Überwachung des Leverage. Bei der Einschätzung der Auswirkung der mit den einzelnen Anlagepositionen verbundenen Risiken auf den Fonds werden zusätzlich die Ergebnisse angemessener monatlicher Stresstests für das Markt- und Liquiditätsrisiko im Risikocontrolling und Portfoliomanagement berücksichtigt. Zur börsentäglichen Messung von Marktrisiken wird ein relativer Value-at-Risk-Ansatz mittels historischer Simulation angewandt.
Änderungen des maximalen Umfangs des Leverage
Im Berichtszeitraum hat es keine Änderungen des maximalen Umfangs des Leverage gegeben.
Gesamthöhe des Leverage
Leverage | Minimum | Maximum | Durchschnitt | Limit |
Brutto Methode | 0,95 | 1,23 | 1,14 | 5 |
Commitment Methode | 0,95 | 1,23 | 1,14 | 3 |
Hinweise
Wertentwicklung
Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (=Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen, die z.B. im Rahmen der Investmentkonten bei der DWS Investment GmbH kostenfrei reinvestiert werden; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.
Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 31. März 2022 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).
Verkaufsprospekte
Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.
Angaben zur Kostenpauschale
In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:
a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;
b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.
Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.
Ausgabe- und Rücknahmepreise
Börsentäglich im Internet
www.dws.de
Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:
Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.
Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/09) und 30.7.2014 (I R 74/12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.
Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.
Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/footer/rechtliche-hinweise) gegeben werden.
Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:
ZinsPlus (https://www.dws.de/rentenfonds/de000a0muws7-zinsplus/)
Russland/Ukraine-Krise
Der eskalierende Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflussen und für erhebliche Volatilität sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.
Coronakrise
Seit Januar 2020 hat sich das Coronavirus ausgebreitet und in der Folgezeit zu einer ernsten, wirtschaftlichen Krise geführt. Die dynamische Ausbreitung des Virus schlug sich mitunter in erheblichen Marktverwerfungen bei zugleich deutlich gestiegenen Volatilitäten nieder. Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, wiederholte Lockdown- Maßnahmen, Produktionsstopps sowie unterbrochene Lieferketten übten großen Druck auf nachgelagerte wirtschaftliche Prozesse aus, so dass sich die weltweiten Konjunkturperspektiven erheblich eintrübten. An den Märkten waren zwischenzeitlich – u.a. durch Hilfsprogramme im Rahmen der Geld- und Fiskalpolitik sowie umfassende Impf- und Testkampagnen – zwar spürbare Erholungen und teils neue Höchststände zu beobachten. Dennoch sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Dynamik der globalen Ausbreitung des Virus bzw. des Auftretens diverser Mutationen und des damit einhergehenden hohen Grads an Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht verlässlich beurteilbar. Somit kann es weiterhin zu einer wesentlichen Beeinflussung des jeweiligen Sondervermögens kommen. Ein bedeutendes Maß an Unsicherheit besteht hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Pandemie, da diese von externen Faktoren wie etwa der Verbreitung des Virus sowie dessen Varianten und den von den einzelnen Regierungen und Zentralbanken ergriffenen Maßnahmen, der erfolgreichen Eindämmung der Entwicklung der Infektionsraten in Verbindung mit den Impfquoten und dem zügigen und nachhaltigen Wiederanlaufen der Konjunktur abhängig sind.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen. In Abstimmung mit den Dienstleistern hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Folgen der Coronakrise beobachtet und deren Auswirkungen auf das Sondervermögen und die Märkte, in denen dieses investiert, angemessen in ihre Entscheidungsfindung einbezogen. Zum Datum des vorliegenden Berichts wurden dem Sondervermögen gegenüber keine bedeutenden Rücknahmeanträge gestellt; Auswirkungen auf dessen Anteilscheingeschäft werden von der Kapitalverwaltungsgesellschaft kontinuierlich überwacht; die Leistungsfähigkeit der wichtigsten Dienstleister hat keine wesentlichen Beeinträchtigungen erfahren. In diesem Zusammenhang hat sich die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens im Einklang mit zahlreichen nationalen Leitlinien nach Gesprächen mit den wichtigsten Dienstleistern (insbesondere hinsichtlich Verwahrstelle, Portfoliomanagement und Fondsadministration) davon überzeugt, dass die getroffenen Maßnahmen und Pläne zur Sicherstellung der Fortführung des Geschäftsbetriebs (u.a. umfangreiche Hygienemaßnahmen in den Räumlichkeiten, Einschränkungen bei Geschäftsreisen und Veranstaltungen, Vorkehrungen zur Gewährleistung eines verlässlichen und reibungslosen Ablaufs der Geschäftsprozesse bei Verdachtsfall auf eine Coronavirus-Infektion, Ausweitung der technischen Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten) die derzeit absehbaren bzw. laufenden operativen Risiken eindämmen und gewährleisten, dass die Tätigkeiten des Sondervermögens nicht unterbrochen werden.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts liegen nach Auffassung der Kapitalverwaltungsgesellschaft weder Anzeichen vor, die gegen die Fortführung des Sondervermögens sprechen, noch ergaben sich für das Sondervermögen Liquiditätsprobleme.
Frankfurt am Main, den 15. Juni 2022
DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Die Geschäftsführung
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens ZinsPlus – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. März 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 15. Juni 2022
KPMG AG
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