Groupama Asset Management: BaFin setzt Geldbuße fest

Groupama Asset Management: BaFin setzt Geldbuße fest

Veröffentlicht

Mittwoch, 23.12.2020
von Red. TB

Die BaFin hat am 22. Dezember 2020 eine Geldbuße in Höhe von 130.000 Euro gegen die Groupama Asset Management festgesetzt

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 33 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Groupama Asset Management hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Bildnachweis:

kpuljek (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 23.12.2020

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