Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Erste Asset Management GmbH wegen Verstoßes gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Erste Asset Management GmbH wegen Verstoßes gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)

Veröffentlicht

Freitag, 18.12.2020
von Red. TB

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die Erste Asset Management GmbH als juristische Person wegen verspäteter Mitteilung der Unterschreitung der 4%-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien eines Emittenten, eine Geldstrafe in Höhe von EUR 279.200,- verhängt hat. Die gegenständlichen Aktien (Aktien der Immofinanz AG) befanden sich in Fonds, die von der Erste Asset Management GmbH im Tatzeitraum verwaltet wurden. Die Kapitalanlagegesellschaft hat es unterlassen, das Unterschreiten der Beteiligungsgrenze fristgerecht dem Emittenten (Immofinanz AG) mitzuteilen.

Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Die Erste Asset Management GmbH hat Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Bildnachweis:

kpuljek (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 18.12.2020

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