Pulse Markets Ltd./Handelsplattform pulstrade.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Pulse Markets Ltd./Handelsplattform pulstrade.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Veröffentlicht

Mittwoch, 09.12.2020
von Red. TB

Die BaFin hat mit Bescheid vom 06. November 2020 bzw. 23. November 2020 gegenüber der Pulse Markets Ltd., Mauritius, Betreiberin der Handelsplattform pulstrade.com die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Über die Plattform pulstrade.com wird deutschen Kunden die Möglichkeit geboten, Geschäfte über Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) und Forex-Produkte mit der Pulse Markets Ltd. abzuschließen.

Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihre Betreiberin nicht und handelt daher unerlaubt. Eine angabegemäß auf Mauritius erteilte Lizenz reicht hierfür nicht aus. Der BaFin liegen Hinweise auf eine weitere (vorgebliche) Geschäftsanschrift der Gesellschaft in Großbritannien vor.

Bildnachweis:

kpuljek (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 09.12.2020

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