Konzessionsentzug

Konzessionsentzug

Veröffentlicht

Dienstag, 01.12.2020
von Red. TB

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat entschieden, der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland Aktiengesellschaft (CMB) die Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften zu entziehen. Diese Entscheidung gilt mit 28. November 2020 und ist noch nicht rechtskräftig, da die Möglichkeit zur Erhebung eines Rechtsmittels besteht.

Im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM, der gemeinsamen Bankenaufsicht aller Mitgliedstaaten der Euro-Zone, war die CMB als  weniger bedeutendes Kreditinstitut eingestuft, weshalb die direkte laufende Aufsicht bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) lag. Die EZB ist jedoch bei allen Kreditinstituten im Euro-Raum für den Konzessionsentzug zuständig, darunter auch für Konzessionen von weniger bedeutenden Kreditinstituten.

Allgemeine Informationen zur Rechtslage bei Erteilung, Rücknahme oder Entzug einer Konzession finden Sie auf der Website der FMA.

Bildnachweis:

kpuljek (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Dienstag, 01.12.2020

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