Handelsplattform summitrade.co: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Handelsplattform summitrade.co: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Veröffentlicht

Dienstag, 03.11.2020
von Red. TB

Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. November 2020 gegenüber der Summit Investment Group OÜ aus Tallinn, Estland, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Über die Plattform summitrade.co werden deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) angeboten, die auf Rohstoffe, Aktien, Forex, ETFs, Indizes und Kryptowährungen laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.

Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Ebenso wenig werden dort Angaben zum Geschäftssitz oder dem verantwortlichen Unternehmen gemacht. Der BaFin liegen Hinweise auf eine (vorgebliche) Geschäftsanschrift in Estland vor.

Bildnachweis:

kpuljek (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Dienstag, 03.11.2020

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